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was für nen hype hier ... ich sehe das so :
ne kurzwaffe darf auf jagdschein erworben, zur jagdausübung geführt sowie in bestimmten situationen - zb fangschuss -auch jagdlich eingesetzt werden. damit ist das eine jagdwaffe .
da ich im revier jagdwaffen schussbereit führen darf ( im rahmen der uvv ) gilt das auch ganz klar für die kurzwaffe.
im grunde alles sonnenklar wie ich finde .
Ich weiß nicht,
ob Du jemals bei der Jagdhundeausbildung oder -Prüfung dabei warst oder wann Du Deine Jägerprüfung abgelegt hast, aber es wäre Dir dann ganz sicher aufgefallen, dass die Ausbilder / Prüfer erst unmittelbar vor der Schußabgabe laden und ggf. sofort danach wieder entladen, auch wenn sie nach der unmaßgeblichen Meinung einiger hier die Waffe die ganze Zeit über geladen tragen dürften - unabhängig von Lang- oder Kurzwaffe. Diese Leute wissen es nämlich besser, als diejenigen, die gegenteiliger Meinung sind.
Zum Fangschuß darf die KW geladen und zugriffsbereit geführt werden - aber der geschieht eben erst nach dem Abbaumen vom Hochsitz und bei der Aufsuche des angeschossenen Wildes, nicht vorher.
Gruß,
Mbogo