Kurzwaffe im Revier

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was für nen hype hier ... ich sehe das so :

ne kurzwaffe darf auf jagdschein erworben, zur jagdausübung geführt sowie in bestimmten situationen - zb fangschuss -auch jagdlich eingesetzt werden. damit ist das eine jagdwaffe .

da ich im revier jagdwaffen schussbereit führen darf ( im rahmen der uvv ) gilt das auch ganz klar für die kurzwaffe.

im grunde alles sonnenklar wie ich finde .

Ich weiß nicht,

ob Du jemals bei der Jagdhundeausbildung oder -Prüfung dabei warst oder wann Du Deine Jägerprüfung abgelegt hast, aber es wäre Dir dann ganz sicher aufgefallen, dass die Ausbilder / Prüfer erst unmittelbar vor der Schußabgabe laden und ggf. sofort danach wieder entladen, auch wenn sie nach der unmaßgeblichen Meinung einiger hier die Waffe die ganze Zeit über geladen tragen dürften - unabhängig von Lang- oder Kurzwaffe. Diese Leute wissen es nämlich besser, als diejenigen, die gegenteiliger Meinung sind.

Zum Fangschuß darf die KW geladen und zugriffsbereit geführt werden - aber der geschieht eben erst nach dem Abbaumen vom Hochsitz und bei der Aufsuche des angeschossenen Wildes, nicht vorher.

Gruß,

Mbogo
 
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Das ganze kann nicht verallgemeinert werden, jedes Revier ist anders.

Wenn ich auf dem Friedhof Kaninchen bejage, da brauch ich sicher keine KW, weder geladen noch ungeladen.

Wenn ich aber in einem Revier jage, mit einem guten Schwarzwild bestand als Standwild, wo es mich beim kirren oder auch nur bei einem Rundgang oder sonst wo überraschen und annehmen kann, oder ich Wölfe, verwilderte Hunde oder sonst was im Revier habe, oder mehrere Strassen dabei sind wo häufig Wildunfälle zu beobachten sind, oder häufig auch Verbrechen, Überfälle oder ähnliches vorkommen, natürlich habe ich da die KW immer dabei, und ja, unterladen oder geladen.

Seit 10 Jahren im Forum,

88 Beiträge und dann so ein Unfug? Sauen, die Dich beim Kirren annehmen? Angreifende Wölfe beim Revierrundgang?? Prophylaktisches Führen der Waffe wegen möglicher Wildunfälle???

Troll Dich.

Mbogo
 
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Mal ein wenig (mehr) OT:
Wenn ein Jäger nicht mit einer geladenen Kurzwaffe aus seinem Fahrzeug ein- oder aussteigen darf, weil das zu gefährlich ist, warum ist das dann für Menschen die Ihre Waffe "dienstlich" führen ( z.B. Polizei, Bw) ungefährlich?
Weil die doch eine ganz andere "Schulung" haben ;)
Aber im ernst: Dort wird das als so notwendig angesehen, dass diese schwerwiegender ist, als die geladene Pistole im Fahrzeug.
Dann ist da noch die Besonderheit, dass Jäger soweiso nicht aus dem Fahrzeug jagen dürfen.
Udn auch während der Fahrt im öffentlichen Raum die waffe nicht schussbereit sein darf.

Es ist immer eine Abwägung versch. Dinge. Der Sportschütze muss nichtzugriffsbereit führen. Der Jäger darf nicht schussbereit führen udn die Polizei hat eben zur Erfüllung ihrer AUfgaben eine schuss- und zugriffsbereite Schusswaffe.
Alles in den jeweiligen Vorgaben geregelt.
 
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BAL

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Soldaten und Polizisten sind doch überhaupt nicht sachkundig im Umgang mit Waffen ;)
Mir sind jedenfalls diverse Fälle bekannt in denen vor Erteilung der ersten WBK eine Sachkundeprüfung nachgewiesen werden musste.
 
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Weil die doch eine ganz andere "Schulung" haben ;)
Aber im ernst: Dort wird das als so notwendig angesehen, dass diese schwerwiegender ist, als die geladene Pistole im Fahrzeug.
Dann ist da noch die Besonderheit, dass Jäger soweiso nicht aus dem Fahrzeug jagen dürfen.
Udn auch während der Fahrt im öffentlichen Raum die waffe nicht schussbereit sein darf.

Es ist immer eine Abwägung versch. Dinge. Der Sportschütze muss nichtzugriffsbereit führen. Der Jäger darf nicht schussbereit führen udn die Polizei hat eben zur Erfüllung ihrer AUfgaben eine schuss- und zugriffsbereite Schusswaffe.
Alles in den jeweiligen Vorgaben geregelt.
Da gebe ich Dir vollkommen Recht, aber mich interessierte hir mal weniger die rechtliche Seite als vielmehr die "Gefährdungsanalyse".
Da es sich hierbei offensichtlich um eine UVV-Vorschrift handelt und nicht auf das Gesetz bezieht, müssten, soweit wafferechtlich nicht eingeschränkt, für alle die gleichen Sicherheitsstandarts gelten.
Und mal ehrlich, wieviele Unfälle beim Ein- oder Aussteigen aus einem Fz. mit einer KW kennt jemand? (Egal ob Jäger oder Dienstwaffenträger)
 
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Ich weiß nicht,

ob Du jemals bei der Jagdhundeausbildung oder -Prüfung dabei warst oder wann Du Deine Jägerprüfung abgelegt hast, aber es wäre Dir dann ganz sicher aufgefallen, dass die Ausbilder / Prüfer erst unmittelbar vor der Schußabgabe laden und ggf. sofort danach wieder entladen, auch wenn sie nach der unmaßgeblichen Meinung einiger hier die Waffe die ganze Zeit über geladen tragen dürften - unabhängig von Lang- oder Kurzwaffe.
Das sind schonmal zwei unterschiedliche Dinge.
Das eine ist die befugte Jagdausübung (auch KW schussbereit führen) und das andere die weiteren Aufzählungen. Dazu kommen dann auch noch die mit diesen Tätigkeiten in Zusammenhang stehenden Dinge, welche das ebenfalls rechtfertigen.
Bei all der restriktiven Auslegung ist das im Grudne klar normiert und erlaubt.
Verstöße werden beinhart5 bestraft. Nicht jedoch die Anwednung des Gesetzes

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
 
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Da gebe ich Dir vollkommen Recht, aber mich interessierte hir mal weniger die rechtliche Seite als vielmehr die "Gefährdungsanalyse".
Da es sich hierbei offensichtlich um eine UVV-Vorschrift handelt und nicht auf das Gesetz bezieht, müssten, soweit wafferechtlich nicht eingeschränkt, für alle die gleichen Sicherheitsstandarts gelten.
Und mal ehrlich, wieviele Unfälle beim Ein- oder Aussteigen aus einem Fz. mit einer KW kennt jemand? (Egal ob Jäger oder Dienstwaffenträger)
Eben nicht. Es ist eine Abwägung der Interessen.
Polizeilich ist die Gewichtung eben auf Vorrang zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben.
Dahinter tritt das geringe Risiko zurück.
Zudem sind Dienstwaffen (anders als Jagdwaffen) nach den technischen Richtlinien entsprechende gestaltet, um das Unfallrisiko weitestgehend zu minimieren. Das gleiche gilt für eine vorgeschriebene Trageweise in einem zertifizierten Holster.
Bei der Bandbraite der in Frage kommenden Jagdwaffen kann das alles nicht als gegeben angesehen werden und das schwächste Glied macht die Vorgabe.
 
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Soldaten und Polizisten sind doch überhaupt nicht sachkundig im Umgang mit Waffen ;)
Mir sind jedenfalls diverse Fälle bekannt in denen vor Erteilung der ersten WBK eine Sachkundeprüfung nachgewiesen werden musste.
Das ist richtig - oder einen Jagdschein machen.
Mir ist ein Fall bekannt, bei dem einem Soldaten (mit Afghanistanerfahrung) keine WBK erteilt wurde, da er noch keine 25 Jahre alt war.
 
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Ich weiß nicht,

ob Du jemals bei der Jagdhundeausbildung oder -Prüfung dabei warst oder wann Du Deine Jägerprüfung abgelegt hast, aber es wäre Dir dann ganz sicher aufgefallen, dass die Ausbilder / Prüfer erst unmittelbar vor der Schußabgabe laden und ggf. sofort danach wieder entladen, auch wenn sie nach der unmaßgeblichen Meinung einiger hier die Waffe die ganze Zeit über geladen tragen dürften - unabhängig von Lang- oder Kurzwaffe. Diese Leute wissen es nämlich besser, als diejenigen, die gegenteiliger Meinung sind.

Zum Fangschuß darf die KW geladen und zugriffsbereit geführt werden - aber der geschieht eben erst nach dem Abbaumen vom Hochsitz und bei der Aufsuche des angeschossenen Wildes, nicht vorher.

Gruß,

Mbogo

Wenn am Wechsel von der Kirrung die Sauen kommen und Du fängst dann erst mit laden an, dann wird sich Dein Jagderfolg in Grenzen halten. Zum Besteigen des Sitzes ist die Waffe unterladen (streng nach UVV). Sobald ich auf dem Sitz bin ist die Waffe durchgeladen, aber gesichert. So wird das auch bei uns in der Jägerprüfung BW gehandhabt. Unmittelbar vor der Schußabgabe wird ENTSICHERT und ggf. eingestochen. Nach der Schußabgabe oder bei Abbruch wird wieder gesichert und ggf. entstochen
 
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"Der Kläger hat verkannt (und verkennt noch heute), dass es zu den elementaren und selbstverständlichen Pflichten des Jägers gehört, Schusswaffen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen zu führen und diese insbesondere und jedenfalls vor dem Besteigen eines Fahrzeuges zu entladen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften - Unfallverhütungsvorschrift Jagd - VSG 4.4 - vom 1. Januar 2000). Der Kläger hat dies nicht beachtet und sich bereits deshalb grob pflichtwidrig verhalten, und zwar unabhängig davon, ob sich aus der im Fahrzeug verwahrten geladenen Jagdwaffe ein Schuss lösen konnte oder nicht,..."

Das gilt selbstverständlich auch für das Besteigen von Ansitzeinrichtungen, nicht nur für Fahrzeuge. Beachte vor allem den Passus "... grob pflichtwidrig verhalten..." in dem Urteil - der wird auch dann gebraucht werden, wenn Du mit der geladenen KW im Holster auf dem Hochsitz hockst und es passiert dann was. Vergleiche hierzu die Ausführungen Mantelträgers zu Urteilstendenzen deutscher Richter und Vorgaben bzgl. "sowenig Waffen ins Volk, wie möglich". Man kann das schlecht finden, es ist aber so, und all die tollen Forensprüche helfen da nicht raus, wenn Justizia Laut gibt. Auch kaum in höherer Instanz.

Und das KW in dem Zusammenhang nicht zum Erstbeschuß von Wild eingesetzt werden dürfen, weiß der zuständige Polizeibeamte, wie ich erst gestern mitbekommen habe.

Gruß,

Mbogo
Mir ist deine Argumentation immer noch nicht ganz klar.
Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen geführt werden unter Berücksichtigung der UVV Jagd. Wenn ich auf Wild ansitze, dann übe ich die Jagd tatsächlich aus, ebenso beim Aufsuchen und Nachstellen. Und somit darf auch die KW geladen sein (ob es Sinn macht, ist irrelevant).
Kann es sein, dass wir drüber diskutieren müssen, was mit "tatsächlich" gemeint ist?
 
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Ich habe im Revier 2 Kirrungen, die wirklich mitten im Dickicht sind, wo die Sauen auch liegen. Kirren tue ich auch manchmal in der Dämmerung oder Abends, wenn es wegen der Arbeit anders nicht geht.
Ist der Gedanke so abwegig, das eine Bache mit Frischlinge sich mal bedroht fühlt, oder ein Keiler in der Rauschzeit mal schlechte Laune hat, und dabei auch losgeht ?

Wölfe habe ich im Revier nicht, wenn ich aber lese das ein Wolf auf Hunde losgeht, und er mit anderen Mitteln nicht vertrieben werden kann und dieser erschossen werden muss, würde ich mich echt nicht wohlfühlen unbewaffnet durchs Revier diverse arbeiten zu verrichten, wo Wölfe heimisch sind.

Kann sein dass meine Vorsicht übertrieben ist, dafür schuld sind wohl die Geschichten die sich in den Medien verbreiten :)

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88 Beiträge und dann so ein Unfug? Sauen, die Dich beim Kirren annehmen? Angreifende Wölfe beim Revierrundgang?? Prophylaktisches Führen der Waffe wegen möglicher Wildunfälle???

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Mbogo
 
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Vielleicht hilft ein anderer Vergleich.
Entenstrich: Flintenjagd mit Schrotpatronen.
Leichte Kugelwaffe zusätzlich dabei (Sau kann immer kommen).
Muss die Kugelwaffe entladen sein, da man tatsächlich Flugwild mit der Flinte jagt?

Das Gesetz unterscheidet nicht. Es nennt die befugte Jagdausübung als Grund zum Führen schussbereiter waffen. Die VSG 4.4 schränkt dies an einigen Stellen ein.
 
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Von sicherlich über 100 jagdlichen Kontakten, die ich mehr oder weniger regelmäßig sehe, mit denen jage, die Hundeführer, teilweise Nachsucheführer, Revierpächter oder Begeher, Förster oder Berufsjäger sind - keine ich KEINEN einzigen, der (offen oder nicht) regalhaft eine Kurzwaffe mit zur Jagd nimmt.

Und wenn man beim Kirren plötzlich von Sauen "überfallen" wird, am hellichten Tag oder von mir aus auch in der Dämmerung (wobei man sich dann mal überlegen sollt, ob das ganze nicht eher "Vergrämung" ist) dann möchte ich den "Jäger" sehen, der hier reflexartig zu ebener Erde einen Schuss in vermutlich unübersichtliches Gelände/ Vegetation raus"ballert".

Darf ich mir dann den "sicherheitsoptimierten" Gang zur Kirrung so vorstellen wie hier dargestellt ? :LOL::ROFLMAO:

John-Rambo-Sylvester-Stallone.jpg


Wölfe sind bei mir regelmäßige Durchzügler und das Sauen sich durchaus mal herzhaft zur Wehr setzen können, ist mir als Nachsucheführer durchaus bekannt. Dennoch wüßte ich absolut keine Situation, wo ich bisher eine wie auch immer geartete Notwendigkeit für das Führen einer Kurzwaffe (und dann noch ggf am Beinholster wie in US Action Filmen oder bei Special Forces) gesehen hätte.
Das man bei Youtube solche "harten Kerle" mit "Kurzwaffenbedarf" findet, ist wenig überraschend... aber das ist auch eine "Class of its own" und weniger martialisch hieße vermutlich auch auf entsprechende Klicks zu verzichten.

maxresdefault.jpg


Und ob sich Spaziergänger und sonstige jagdliche Muggel sehr erfreut zeigen, wenn ihnen ein darart aufmunitionierter "Jäger" entgegen kommt, wage ich zudem zu bezweifeln.
 
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Von sicherlich über 100 jagdlichen Kontakten, die ich mehr oder weniger regelmäßig sehe, mit denen jage, die Hundeführer, teilweise Nachsucheführer, Revierpächter oder Begeher, Förster oder Berufsjäger sind - keine ich KEINEN einzigen, der (offen oder nicht) regalhaft eine Kurzwaffe mit zur Jagd nimmt.
Wobei das Gesetz darauf gar keinen Bezug nimmt ;)
Es nennt einfach nur die befugte Jagdausübung. Wieviele davon Gebrauch machen ist nirgends als bedingung genannt.
Es ist genauso unerheblich, dass ich einige Jäger und Hundeführer kennen, die ihre KW nicht nur geladen bei sich führen, sondern auch bedarfsgerecht verwenden.

Ich würde soweit gehen, dass man garnicht einschätzen kann, wer eine KW und in welchem Ladezustand führt.
 
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