Also entweder hast du gepennt oder der Referent im Waffenrecht.
Eine Begrenzung der Magazinkapazität für HA Langwaffen mit jagdlichen Bedürfnis ist nicht vorgesehen.
Die Frage wann du die Prüfung gemacht hast hatte einen Hintergrund. Hättest du geantwortet vor dreissig Jahren wäre mir der Hintergrund deiner Frage erklärbar.
Also entweder hast du gepennt oder der Referent im Waffenrecht.
Eine Begrenzung der Magazinkapazität für HA Langwaffen mit jagdlichen Bedürfnis ist nicht vorgesehen.
Die Frage wann du die Prüfung gemacht hast hatte einen Hintergrund. Hättest du geantwortet vor dreissig Jahren wäre mir der Hintergrund deiner Frage erklärbar.
So ne Jagdschule ist doch nicht das gelbe vom Ei.
Ja bei den Sportschützen muss geprüft werden, die haben es ja aber auch schwieriger. Wir lassen die LW ja auch nur nachträglich eintragen.
Haha, wenn wir schon beim klugscheißern sind, dann behaupte ich jetzt mal ganz dreißt das du in der Vergangenheit gepennt hast!
Bis 2016 war das mit der Magazinbegrenzung eben mitnichten eindeutig!
Da gab es sogar Gerichte, die HA mit austauschbaren Magazinen über 2 bzw. 3 Schuss als Verboten bzw. unzulässig "abgestempelt" haben.
Erst mit der Änderung des Bundesjagdgesetztes bzw. der Novelle vom10. November 2016 gab es diese Klarheit darüber....
https://www.jaegermagazin.de/jagd-a.../novelle-des-bundesjagdgesetz-tritt-in-kraft/
Wie war das mit dem Wald und dem hineinrufen?
Eine Begrenzung ist für alle Halbautomaten LW und KW vorgesehen. LW10, KW 20, jagdlcih auf Wild nur 3 zu laden.Also entweder hast du gepennt oder der Referent im Waffenrecht.
Eine Begrenzung der Magazinkapazität für HA Langwaffen mit jagdlichen Bedürfnis ist nicht vorgesehen.
Die lassen Repetierer auch nur eintragen - auf WBK (Gelb) für Sportschützen.
Es ist jetzt in diesem Moment vorgesehen.Jetzt, in diesem Moment falsch.
Es ist jetzt in diesem Moment vorgesehen.
Es ist nur noch nicht Gesetz
Haha, denk mal über deine Frage, deiner gegebenen Antwort und dieser Antwort nach.........
Oder andersrum: Was war vor 2016 nicht eindeutig geregelt?
Tip:Blick in das (die) vor 2016 zuständige( n) (!) Gesetz(e) , dann antworten.
Fakt ist: Es ist gesetzlich verankert das man zur Jagdausübung in HA LW nur 2 Schuss im Magazin haben darf. Tar hat ja den dafür vorgesehenen Text hier rein gestellt.
Ey diskutiere ja eigentlich gerne wird mir aber bissle zu blöd mit dir gerade!
Wenn das den alles so klar und überschaubar war, wieso wurde aufeinmal eine Novelle notwendig um Rechtssicherheit bei diesem Thema herzustellen?
Fakt ist (war), das HA deren Magazine mehr als zwei Patronen aufnehmen konnten verboten waren.
Dies haben Behörden und Gerichte unterschiedlich ausgelegt.
Das ging dann sogar soweit, dass das Bundesverwaltungsgericht HA als unzulässig eingestuft hat, wenn man Magazine mit mehr als zwei Schuss austauschen konnte!
Also Fakt ist nur, dass es bis dahin eben nicht eindeutig war!
Das hat der Gesetzgeber eingesehen und eine Änderung eingeführt.
Aber gut das du es in deiner unangefochtenen Allwissenheit immer wusstest!
Hey will echt nicht einen "dauerhaften" Streit vom Zaun brechen aber du solltest mal ein wenig über deine Klugscheißerei nachdenken und runter kommen!
Zur Jagdausübung darf man aktuell 3 Schuss im Magazin haben. Es wird nicht zw. Magazin und Waffe getrennt.Fakt ist: Es ist gesetzlich verankert das man zur Jagdausübung in HA LW nur 2 Schuss im Magazin haben darf. Tar hat ja den dafür vorgesehenen Text hier rein gestellt.
Bundesjagdgesetz§ 19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist
...
mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;