Kurzwaffe Voreintrag?!

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Also entweder hast du gepennt oder der Referent im Waffenrecht.
Eine Begrenzung der Magazinkapazität für HA Langwaffen mit jagdlichen Bedürfnis ist nicht vorgesehen.

Die Frage wann du die Prüfung gemacht hast hatte einen Hintergrund. Hättest du geantwortet vor dreissig Jahren wäre mir der Hintergrund deiner Frage erklärbar.

Haha, wenn wir schon beim klugscheißern sind, dann behaupte ich jetzt mal ganz dreißt das du in der Vergangenheit gepennt hast!
Bis 2016 war das mit der Magazinbegrenzung eben mitnichten eindeutig!
Da gab es sogar Gerichte, die HA mit austauschbaren Magazinen über 2 bzw. 3 Schuss als Verboten bzw. unzulässig "abgestempelt" haben.
Erst mit der Änderung des Bundesjagdgesetztes bzw. der Novelle vom10. November 2016 gab es diese Klarheit darüber....

https://www.jaegermagazin.de/jagd-a.../novelle-des-bundesjagdgesetz-tritt-in-kraft/

Wie war das mit dem Wald und dem hineinrufen?:LOL:
 
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Also entweder hast du gepennt oder der Referent im Waffenrecht.
Eine Begrenzung der Magazinkapazität für HA Langwaffen mit jagdlichen Bedürfnis ist nicht vorgesehen.

Die Frage wann du die Prüfung gemacht hast hatte einen Hintergrund. Hättest du geantwortet vor dreissig Jahren wäre mir der Hintergrund deiner Frage erklärbar.

Ich habe nicht gepennt und der Referent auch nicht.
So wurde mir das nie erklärt.
Es hieß: LW: Halbautomaten grundsätzlich: 2 im Magazin, 1 ne im Lauf.
Das war der "Merksatz" dafür. Vom Rest wusste ich nichts.
Und nun wollte ich einfach nur wissen wie sich das zusammensetzt. Und nein ich lerne auch keine Paragraphen auswendig. Ich sitze hier gerade mal am PC im Urlaub und wollte diese Frage nebenbei stellen. Und nicht 30 Seiten im Gesetz durchblättern. Ich habe gedacht das eine Standardantwort kommt und die Sache wäre gegessen.

Hätte ich gewusst was das auslöst und das ich am Ende hier als Dummkopf dastehe, hätte ich das niemals gefragt. Ich wollte nur einfach eine Frage stellen und wusste nicht das ich damit jetzt anscheinend in ein Wespennest steche.
Tut mir leid das ich nicht alles weiß und auch nicht alles gelernt habe hinterher.
Aber wenn hier jeder alles weiß. Wozu gibt es dann eigentlich dieses Forum. Und vor allem, wieso bist du da drin "Habermann"? Bist du hier um auch mal eine Frage zu stellen weil du was nicht weißt oder bist du hier um die anderen als Dummköpfe dazustellen weil sie etwas fragen.
Du hättest doch auch normal antworten können, ja ich hätte es selbst wissen müssen. Gut ich habe es vergessen. Tut mir leid. Jetzt weiß ich es ja
 
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Haha, wenn wir schon beim klugscheißern sind, dann behaupte ich jetzt mal ganz dreißt das du in der Vergangenheit gepennt hast!
Bis 2016 war das mit der Magazinbegrenzung eben mitnichten eindeutig!
Da gab es sogar Gerichte, die HA mit austauschbaren Magazinen über 2 bzw. 3 Schuss als Verboten bzw. unzulässig "abgestempelt" haben.
Erst mit der Änderung des Bundesjagdgesetztes bzw. der Novelle vom10. November 2016 gab es diese Klarheit darüber....

https://www.jaegermagazin.de/jagd-a.../novelle-des-bundesjagdgesetz-tritt-in-kraft/

Wie war das mit dem Wald und dem hineinrufen?:LOL:


Haha, denk mal über deine Frage, deiner gegebenen Antwort und dieser Antwort nach.........
Oder andersrum: Was war vor 2016 nicht eindeutig geregelt?
Tip:Blick in das (die) vor 2016 zuständige( n) (!) Gesetz(e) , dann antworten.
 
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Haha, denk mal über deine Frage, deiner gegebenen Antwort und dieser Antwort nach.........
Oder andersrum: Was war vor 2016 nicht eindeutig geregelt?
Tip:Blick in das (die) vor 2016 zuständige( n) (!) Gesetz(e) , dann antworten.

Ey diskutiere ja eigentlich gerne wird mir aber bissle zu blöd mit dir gerade!;)
Wenn das den alles so klar und überschaubar war, wieso wurde aufeinmal eine Novelle notwendig um Rechtssicherheit bei diesem Thema herzustellen?
Fakt ist (war), das HA deren Magazine mehr als zwei Patronen aufnehmen konnten verboten waren.
Dies haben Behörden und Gerichte unterschiedlich ausgelegt.
Das ging dann sogar soweit, dass das Bundesverwaltungsgericht HA als unzulässig eingestuft hat, wenn man Magazine mit mehr als zwei Schuss austauschen konnte!
Also Fakt ist nur, dass es bis dahin eben nicht eindeutig war!
Das hat der Gesetzgeber eingesehen und eine Änderung eingeführt.
Aber gut das du es in deiner unangefochtenen Allwissenheit immer wusstest!:LOL:
Hey will echt nicht einen "dauerhaften" Streit vom Zaun brechen aber du solltest mal ein wenig über deine Klugscheißerei nachdenken und runter kommen!
 

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Ey diskutiere ja eigentlich gerne wird mir aber bissle zu blöd mit dir gerade!;)
Wenn das den alles so klar und überschaubar war, wieso wurde aufeinmal eine Novelle notwendig um Rechtssicherheit bei diesem Thema herzustellen?
Fakt ist (war), das HA deren Magazine mehr als zwei Patronen aufnehmen konnten verboten waren.
Dies haben Behörden und Gerichte unterschiedlich ausgelegt.
Das ging dann sogar soweit, dass das Bundesverwaltungsgericht HA als unzulässig eingestuft hat, wenn man Magazine mit mehr als zwei Schuss austauschen konnte!
Also Fakt ist nur, dass es bis dahin eben nicht eindeutig war!
Das hat der Gesetzgeber eingesehen und eine Änderung eingeführt.
Aber gut das du es in deiner unangefochtenen Allwissenheit immer wusstest!:LOL:
Hey will echt nicht einen "dauerhaften" Streit vom Zaun brechen aber du solltest mal ein wenig über deine Klugscheißerei nachdenken und runter kommen!

So! Genau das war meine Frage vorhin. Reicht irgendein Magazin wo man 2 Patr. lädt oder muss es ein 2 Schuss Magazin sein. Aber jetzt hat sich ja alles geklärt(y)
 
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Fakt ist: Es ist gesetzlich verankert das man zur Jagdausübung in HA LW nur 2 Schuss im Magazin haben darf. Tar hat ja den dafür vorgesehenen Text hier rein gestellt.
Zur Jagdausübung darf man aktuell 3 Schuss im Magazin haben. Es wird nicht zw. Magazin und Waffe getrennt.
Das Magazin musst keine physische Sperre haben.
Bundesjagdgesetz§ 19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist
...
mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;
 
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