Kurzwaffen mit SD für Fangschuss?

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Ich persönlich bin nicht für KW mit Dämpfer für Jäger. Langwaffendiebstahl lohnt sich meist nicht und somit sind Jägerwaffen selten das Ziel von Kriminellen. Das könnte sich schnell ändern, wenn man bei uns KW mit Dämpfer holen kann.
Und praktisch geht wahrscheinlich auch immer eine kurze Langwaffe oder die blanke Waffe.
NAchvollziehbar, aber aus meiner Sicht nur ein Scheinargument.
SD sind so simple Gerätschaften, dass sie gar keine illegalen Begehrlichkeiten wecken.
Bei Bedarf gibts genug Alternativen.
Gerade das Abfangen an der Falle wäre ein Musterbeispiel für eine sinnhafte SD Anwendnung auf der KW (KK). Das mal aus der Praxis.
Aus meiner Sicht macht es auch gar keinen Sinn, Gesundheit nur partiell zu betrachten. Entweder ist das bedeutsam oder nicht, aber nie mal so, mal so.

Was will man eigentlich regulieren, wenn das Video zeigt, dass es vollkommen sinnlos ist. Es ist alles frei erhältlich.
https://www.youtube.com/watch?v=C4ADdUgkW6A
Wer es noch simpler will, hält ein Kissen vor. Beides hat aber nichts mit Sicherheit des Anwenders zu tun.

Zur Blankwaffe: Schon gemacht? Das ist unter Betrachtung des Tierleids eine Notlösung.
 
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Leute immer locker bleiben, dass ist meine Ansicht, die müsst ihr nicht teilen, ich teile eure ja auch nicht ;)
 
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Im §4 Tierschutzgesetz.
Wie immer im Leben hat man die Abwägung zu treffen. Die Vorgabe ist eindeutig.
Daher ist das blanke Abfangen nur die Notlösung.
Thema vorhergehende Betäubung ist auch heiss diskutiert.

Das wissen wir Jagdscheininhaber. Nur nach außen muss man es dann notfalls auch erklären.
 
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Nix mir rechtlicher Zementierung!
Das Wesentliche aus §4 TschG:
"Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."
Handwerkliches Können ist Voraussetzung alles Tuns bei der Jagd!
Und dazu gehört auch, im Einzelfall ein Tier abnicken oder per Pectoralschnitt abfangen zu können. Nicht jeder Fangschuss am befestigten Strassenrand ist angebracht!

Und dass das Tier Dich (voller Angst) sich nähern sieht ist auch beim Fangschuss gegeben.
Alles von der Art Diskussion, wie viele Seelen auf einer Stecknadelspitze Platz haben.
 
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Aber dann lies doch weiter ;)
Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
WIr haben sogar einen Artikel dazu im Forum, der die rechtliche Seite beleuchtet.
Irgendetwas widersinnig gegeneinanderstellen hilft nicht weiter.
Es geht um die Grundsätze. Die sind auch in den weiteren Sätzen klar verständlich formuliert und jedem in der Abwägung klar.
Das kann man sich dann von einem Richter erklären lassen oder versteht es vorher.
 
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Wenn ein Stück (wie auch immer) mit Körperkraft fixiert werden muss, um es abzufangen, hat es sicherlich einen anderen Stress, als beim Fangschuss.

Dies zu leugnen oder zu verkennen, macht wenig Sinn.
Genau. Auch der Sterbeprozess ist verschieden und dazu steht alles in diesem §.
Es ist nicht verboten, aber tritt regelmäßig hinter den Fangschuss zurück.
Es ist eben die besagte Notlösung.
Es bleibt immer bei geeignet, erfolderlich, mildestes Mittel. Vergleichbar mit der Verhältnismäßigkeit. Gibt es ein geeigneteres Mittel ist dies zu nutzen. Erst wenn das nicht geht -was git möglich sein kan- kommt das Abfangen mit der Blankwaffe ins Spiel.
Die Gesetzeslage hat sich geändert, aber die Jägerschaft hat das gut erkannt und umgesetzt.
Der Tierschutz hat mittlerweile Verfassungsrang (Art 20a GG)
Wie schaut’s denn rechtlich aus?

Das Abfangen ist nicht verboten, ist aber nach dem neueren Verfassungsrang des Tierschutzes (Artikel 20a GG) nicht mehr tierschutzgerecht, wenn es sich dabei nicht um die einzige Möglichkeit handelt, dem Tier Leiden oder Schmerzen zu ersparen. Zumindest ist diese Tötungsalternative nicht anzuwenden, wenn es sich um eine Person handelt, die hierbei nur unsicher agieren kann. Ergo: Treiber ohne Jagdschein oder anderweitigen Sachkundenachweis (z.B. Tierärzte) dürfen dies grundsätzlich nicht praktizieren.
Das heißt für uns im Klartext: Dort wo der Fangschuss ohne Gefahr für das Umfeld (Hunde, Menschen) möglich ist, ist ihm immer der Vorzug zu geben. Dort wo dies nicht gefahrenlos möglich ist, bleibt uns nur das Abfangen mit blanker Waffe.
 
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Das geignete Mittel ist das, welches beherrscht wird und keine neue Gefahr heraufbeschwört.
Und um Gottes Willen kein überflüssiges Gewese und Geschwurbsel von Theoretikern oder gar Cowboy-Äkschen Schooting am Ort eines Tierunfalls oder bei der Nachsuche.
Entschlossen, schnell und sicher handeln. So einfach geht Tierschutz.
 
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Vielleicht sorgt es bei zuschauenden oder gar beteiligten Fahrern langfristig für vorausschauenderes Fahren, wenn der (notwendige) Fangschuss nicht gedämpft ist und somit nicht auf ein möglichst angenehmes Level runtergefahren wird...
Mir persönlich isses völlig egal, wie laut oder leise es knallt, wenn es um Fangschüsse geht. Da geht es, meiner Meinung nach, eher darum, dass der Schuss das Leid schnell beendet und dass niemand gefährdet wird.
Damit ist man vor Ort im Normalfall erstmal ausreichend beschäftigt.
Um mein Gehör mach ich mir Gedanken, wenn ich Zeit habe und es nur um mich geht.
Ist natürlich möglich, dass ich das völlig falsch sehe.
 
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Werte Gemeinde, werter cast-

Freillich kann der geübte Jäger mit der blanken Waffe schnell abfangen,
aber sicher ist das nicht.

Vor Jahren bin ich bei einer solchen Aktion auf bemoostem Granit ausgerutscht,
saß plötzlich raiderisch auf dem Tier.
Der Bock witterte die letzte Chance, die Forkelage hätte mich fast ein
überaus wertvolles Gut gekostet...

Auch habe ich viele Jahre das Nicken an jedem Stück geübt,
das im elterlichen Revier erlegt wurde.
Aber die Quote wurde nie hoch genug, als daß ich das Nicken in irgendeiner Weise
mit "Tierschutz" in Verbindung bringen möchte.
Ich habe mich daher dagegen entschieden.

Die gute Kurzwaffe, mit entsprechender Laborierung erprobt,
bleibt meiner Meinung nach das einzig richtige Mittel-
jaaa, dort wo die Büchse nicht eingesetzt werden kann.

Und JA zum SD für KW!
Zum Teufel, wir sind nicht die Kriminellen!

@RR: Pfosten.
(Ich berufe mich hiermit auf die Meinungsfreiheit!)


derTschud
 

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