Kurzwaffen Munition - Erwerb durch Erbenprivileg möglich?

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Hallo,

Folgendes: Als WBK und JS Inhaber erbt man eine Kurzwaffe und will diese aber nicht auf die eigene WBK eintragen da diese schon voll ist, bzw. man den die freien Plätze nicht vergeben möchte.
Kann man in so einem Fall Munition erwerben? Würde die EWB zum Munitionserwerb auf die eigene WBK eingetragen?

gruss,
widu
 
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Nein Sie wird als Erbwaffe ohne Muniberechtigung eingetragen.

entweder auf Bedürfnis Jagdschein eintragen, dann verliert sie aber den Erbenstatus.
Oder Erbwaffe ohne Berechtigung.... haben sie bei mir auch so gemacht
 
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Als Erbe bekommt man eine WBK ausgestellt . Dies ist dann auch eine "Eigene" In meinem Fall war das Kaliber schon in einer meiner Vorigen WBK eingetragen . In meiner WBK nach Erbschaft war nichts vermerkt was auf Erbwaffen hindeutet es war eine normale Grüne . Ansonsten ist es von Vorteil Wiederlader zu sein .
 
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Dünnes Eis...... wenn du mit der Erwaffe und selbstgestopftem draußen rumläufst kriegst du Spaß ! Wurde mir extra eingebläut .

Stand kaufen und schießen ist OK
 
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Hallo,

Folgendes: Als WBK und JS Inhaber erbt man eine Kurzwaffe und will diese aber nicht auf die eigene WBK eintragen da diese schon voll ist, bzw. man den die freien Plätze nicht vergeben möchte.
Kann man in so einem Fall Munition erwerben? Würde die EWB zum Munitionserwerb auf die eigene WBK eingetragen?

gruss,
widu

Auf wessen denn dann? Und warum sollte dir Munitionserwerb auf deine WBK eingetragen werden wenn jemand anderes die Waffe hat? Ich kann deinem Gedankengang grade nicht folgen.
 

BAL

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7 Jan 2016
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Dünnes Eis...... wenn du mit der Erwaffe und selbstgestopftem draußen rumläufst kriegst du Spaß ! Wurde mir extra eingebläut .

Stand kaufen und schießen ist OK

Nicht falsch verstehen, das ist keine der ortsüblichen gehässigen Besserwisserfragen:
Wie erkennt der "Kontrolleur" in Deinem geschilderten Fall, daß die Waffe geerbt wurde?
 
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Kenne Fälle da wurde Erbwaffe ins Kontingent gerechnet. Ob das nun rechtens ist. Deshalb ist es nie verkehrt seine 2 Plätze gefüllt zu halten. Notfalls auch mit einem Platzhalter.
Im Regelfall hat man den Munitionserwerb für die Erbwaffe doch schon irgendwie anders abgedeckt!
 
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Nicht falsch verstehen, das ist keine der ortsüblichen gehässigen Besserwisserfragen:
Wie erkennt der "Kontrolleur" in Deinem geschilderten Fall, daß die Waffe geerbt wurde?
Im Allgemeinen ist das Bedürfnis der WBK Ausstellung im Code der NWR-Chiffre enthalten, die die WBKs neuerdings in der Kopfzeile aufgedruckt bekommen.
 
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BAL

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Danke für die Antworten :)
Ich frage so blöd, weil ich eine Erbwaffe besitze, in meinem Fall eine Langwaffe und die ist in der WBK durch nichts von den anderen Waffen zu unterscheiden.
 
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Danke für die Antworten :)
Ich frage so blöd, weil ich eine Erbwaffe besitze, in meinem Fall eine Langwaffe und die ist in der WBK durch nichts von den anderen Waffen zu unterscheiden.

Bei der ist es für dich als Jäger ja auch völlig egal weil ohnehin zu erwerben wie du lustig bist.
 

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