Hallo,
Folgendes: Als WBK und JS Inhaber erbt man eine Kurzwaffe und will diese aber nicht auf die eigene WBK eintragen da diese schon voll ist, bzw. man den die freien Plätze nicht vergeben möchte.
Kann man in so einem Fall Munition erwerben? Würde die EWB zum Munitionserwerb auf die eigene WBK eingetragen?
gruss,
widu
Folgendes: Als WBK und JS Inhaber erbt man eine Kurzwaffe und will diese aber nicht auf die eigene WBK eintragen da diese schon voll ist, bzw. man den die freien Plätze nicht vergeben möchte.
Kann man in so einem Fall Munition erwerben? Würde die EWB zum Munitionserwerb auf die eigene WBK eingetragen?
gruss,
widu