Kurzwaffen Munition - Erwerb durch Erbenprivileg möglich?

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1 Feb 2017
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Steht doch in dem Link drin? -> "Daten zur Erlaubnis" mit anderen Worten, der Erlaubnistyp. Passt auch zu den Aussagen meines SB und der Tatsache, dass er mir damals eine neue Grüne ausgestellt hat, obwohl ich vom Sportschießen bereits eine Grüne hatte. Wie sollen sie auch sonst auseinanderklabustern, welche Waffen abzugeben sind, wenn ein Bedürfnis davon wegfällt?
 
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Wie sollen sie auch sonst auseinanderklabustern, welche Waffen abzugeben sind, wenn ein Bedürfnis davon wegfällt?

Bedürfnisgrundlage der Waffen und/oder der WBK ist im NWR hinterlegt, zumindest ist es bei der Aufstellung meines Bestandes aus dem NWR die ich vorliegen habe so.
 
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Das ist auch im Gesetz so geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/nwrg/__4.html

(1) Im Nationalen Waffenregister werden gespeichert:

1.
bei natürlichen Personen: Familienname, frühere Namen, Geburtsname, Vornamen, Doktorgrade, Tag, Ort und Staat der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und Sterbetag,
2.
bei juristischen Personen und Personenvereinigungen: Namen, frühere Namen, Firma, derzeitige Anschriften und bei wirtschaftlichen Unternehmen die Branche,
3.
die Anträge, Erlaubnisse, Versagungen, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen, Einziehungen, Verwertungen oder Waffenverbote, einschließlich der jeweiligen Dokumente gemäß den Anlässen nach § 3 sowie a)
im Fall der Austragung gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe b zusätzlich die Daten des Überlassers nach Absatz 1 Nummer 1 oder 2,
b)
im Fall des § 3 Nummer 14 zusätzlich die Angaben, die nach § 29 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden ist, zu machen sind,
c)
im Fall des § 3 Nummer 15 zusätzlich die Angaben, die nach § 30 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu machen sind,
4.
Waffe, Waffenkategorie, Kaliber- oder Munitionsbezeichnung, Herstellerbezeichnung, Modellbezeichnung, Seriennummer,
5.
Angaben zu den verwendeten Systemen der Waffensicherung und -blockierung,
6.
bei wesentlichen Teilen einer Schusswaffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und 3 des Waffengesetzes) ein Hinweis darauf, dass es sich um wesentliche Teile einer Schusswaffe handelt, sowie, soweit vorhanden, die entsprechenden Angaben nach Nummer 4,
7.
Bedürfnisse für den Umgang mit der Waffe im Sinne des Waffengesetzes,

8.
Verknüpfungen aus Daten nach den Nummern 1 bis 6, wenn a)
Angaben verschiedener Behörden zu derselben Person, Waffe oder Maßnahme im Nationalen Waffenregister gespeichert sind oder
b)
mehrere Personen in einer Waffenbesitzkarte als Berechtigte eingetragen sind (§ 10 Absatz 2 des Waffengesetzes).
 
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In diesem Zusammenhang möchte ich fragen, wie es bei einem Revolver im Kaliber .38 S&W aussieht, den man als Jäger vererbt bekommen hat. In der ausgestellten Wbk ist keine Berechtigung zum Mun-Erwerb eingetragen worden. Die Erwerbsberechtigung für Mun. im Kal. .357 reicht wohl nicht aus, da geringfügig größerer Geschossdurchmesser. Könnte man sich in diesem Fall vom WL entsprechende Munition mit kurzen Hülsen und zB .355er Geschoss laden lassen, um die Waffe jagdlich führen zu können?
 
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Das bedeutet, dass derjenige, der bereits ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen kann – als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Muniti- onssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder Waffenhändler oder als Bewa- chungsunternehmer – und glaubhaft macht, dass die geerbten Waffen oder die Munition im Rah- men des jeweils geltend gemachten Bedürfnisses geeignet und erforderlich sind, die Erbwaffen seinem Bedürfnis zuordnen kann.
 
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Die Erwerbsberechtigung für Mun. im Kal. .357 reicht wohl nicht aus, da geringfügig größerer Geschossdurchmesser. Könnte man sich in diesem Fall vom WL entsprechende Munition mit kurzen Hülsen und zB .355er Geschoss laden lassen, um die Waffe jagdlich führen zu können?
Ähm du kannst mit Stempel in 357 auch 38 Special kaufen. Verwaltungsvorschrift nicht gelesen?
38 Special geht aber auch auf Jagdschein.
 
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Ähm du kannst mit Stempel in 357 auch 38 Special kaufen. Verwaltungsvorschrift nicht gelesen?
38 Special geht aber auch auf Jagdschein.
Es geht nicht um die gängige .38 S&W Special, sondern um die noch kürzere .38 S&W (.380/200) mit etwas größerem Geschossdurchmesser.


@ Pitoux: danke für den Link.
Das bedeutet zunächst, dass ich den Revolver zur Jagd mitführen kann. Woher nehme ich aber die Mun dafür, wenn keine Berechtigung zum Munitionserwerb eingetragen wurde?
 
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Es geht nicht um die gängige .38 S&W Special, sondern um die noch kürzere .38 S&W (.380/200) mit etwas größerem Geschossdurchmesser.


@ Pitoux: danke für den Link.
Das bedeutet zunächst, dass ich den Revolver zur Jagd mitführen kann. Woher nehme ich aber die Mun dafür, wenn keine Berechtigung zum Munitionserwerb eingetragen wurde?
Zur Not selbst laden.
 
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In diesem Zusammenhang möchte ich fragen, wie es bei einem Revolver im Kaliber .38 S&W aussieht, den man als Jäger vererbt bekommen hat. In der ausgestellten Wbk ist keine Berechtigung zum Mun-Erwerb eingetragen worden. Die Erwerbsberechtigung für Mun. im Kal. .357 reicht wohl nicht aus, da geringfügig größerer Geschossdurchmesser. Könnte man sich in diesem Fall vom WL entsprechende Munition mit kurzen Hülsen und zB .355er Geschoss laden lassen, um die Waffe jagdlich führen zu können?

Schau mal in die Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht:

10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Er-
werb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene
Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Ein-
tragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf die-
sem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte
3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Mag-
num) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zuge-
lassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder
geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38
Spezial oder .38 Spezial WC).
 
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Schau mal in die Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht:
Danke, das kenne ich ja. Nur ist eben .38 S&W short ein anderes Kaliber als .38 Special und .357….. Siehe auch hier
https://www.frankonia.de/p/magtech/38-s-w-blei-rundkopf-9-5g-146grs/144836 bei Fragen und Antworten:

Frage:
Kann man Munition 38 Smith & Wesson aus einem Revolver .357 Magnum verschiessen?
  • Antwort:
    Habe zeitgleich beim Beschussamt München nachgefragt. Antwort: Sehr geehrter Hr. Huber , bitte entsorgen sie diese Munition . Die Maße der 38 S&W unterscheiden sich im P1, H2, und im Übergang G1 sowie im Feld und Zug erheblich von der 357 Mag Im Gegensatz dazu sind die Maße P1, H2, und Übergang G1 der 38 S&W special identisch mit der 357 Mag .
    Hans H. 16.07.2020
    Hilfreich?
    0
    0
    VielenDank! Ihr Feedback zu dieser Frage wurde eingereicht.
  • Antwort:
    Patronen in diesem Kaliber dürfen ausschließlich in Waffen gleichen Kalibers verwendet werden.
    frankonia-deer.svg
    FRANKONIA 17.07.2020“
 
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Gelöschtes Mitglied 6216

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@ Pitoux: danke für den Link.
Das bedeutet zunächst, dass ich den Revolver zur Jagd mitführen kann. Woher nehme ich aber die Mun dafür, wenn keine Berechtigung zum Munitionserwerb eingetragen wurde?
Ich bin unsicher. Führen darfst Du ihn und ich würde aus dem zitierten Text folgern, dassDu als Jäger dann auch zum Munitionserwerb in diesem Kaliber berechtigt bist. Ansonsten würde die Regelung keinen Sinn machen. „Seinem Bedürfnis zuordnen“ inkludiert für mich den Munitionserwerb und das Du sie nicht unbrauchbar machen must.

Da der Erwerb im Laden möglicherweise haarig wird,Du diskutieren must, würde ich mir analog zu dem oben genannten Text die Munitionserwerbsberechtigung eintragen lassen. Der Sachbeabeiter wird das tun und der obige Text untermauert dies.
 
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Ähm du kannst mit Stempel in 357 auch 38 Special kaufen. Verwaltungsvorschrift nicht gelesen?
38 Special geht aber auch auf Jagdschein.
Das hängt vom Verkäufer ab, einmal wurde meine Behörde gelobt, daß neben .357 Magnum auch .38 Special beim Kaliber (und damit indirekt beim Mun-Erwerb) eingetragen war, ist wohl nicht Standard.

Und ob ein Verkäufer eine der "auch-KW-Munition" auf JS verkauft, bleibt auch ihm überlassen, bin bislang immer an konservative Typen geraten :).
 

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