Laden in einem Raum mit Gasheizung und Wasserboiler ?

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N'Abend,

mein Wiederlade-Provisorium (immer auf und abbauen) geht mir auf den Zeiger.

Ein idealer Platz wäre im Heizungsraum (Gasheizung + Wasserboiler). Aber darf man das? :14:

Ich will dort nicht lagern - nur laden.


Googeln und Forumsuche ergab nur Funde von Vorschriften für den Lagerort des Pulvers, nicht aber für den Raum in dem man laden will.


Danke.
 
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Ich schätze mal, kommt drauf an wie groß der Raum ist bzw wie nah Du die Pulverkanister bei der Gasheizung abstellst.
Ich werde demnächst auch in einem grossen Kellerraum wiederladen- aber sicher 7m von der Gasbrennwertgerät entfernt.


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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil
Delta*Kilo schrieb:
...

Ein idealer Platz wäre im Heizungsraum (Gasheizung + Wasserboiler). Aber darf man das? :14:

...

Danke.
Löschwasser wäre vorhanden :12:

:31:

Ich zitiere aus dem Buch der DEVA, Wiederladen Vorbereitung und Praxis, der allseits anerkannten Wiederlade Fibel, Seite 152:

" (............) Der Raum, in dem wiedergeladen wird, muss absolut feuersicher sein, das heißt, es darf nichts darin sein, von dem ein Feuer ausgehen und was einem Feuer Nahrung geben könnte! (..............)

Feuer kann............ ferner von Heizgeräten aller Art für flüssige oder feste Brennstsoffe bis hin zu Elektroheizöfen mit freiliegenden Heizwendeln ausgehen. (............) "

Teilzitat Ende
 
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Delta*Kilo schrieb:
... Ein idealer Platz wäre im Heizungsraum (Gasheizung + Wasserboiler). Aber darf man das?...
Mit dem demselben DEVA-Wiederladebuch in der Hand versuche auch ich mich als legistischer Gastarbeiter und lese da in § 26 1.SprengV: geschlossene Räume; während des Ladens kein Aufenthalt Unbefugter, kein offenes Licht, kein offenes Feuer und kein Rauchen in diesen Räumen.

Für mich heißt das in Deinem Fall: Zünder und Pulver wo anders aufbewahren, zum Laden Gasheizung ausschalten, Gasabsperrhahn zu und los geht's ...
 
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Frag doch mal Deine Gebäudeversicherung, was die von der Idee hältt - obwohl - im Falle eines Falles kann das dir persönlich dann auch egal sein.

Nicht alles, was nicht explizit verboten ist, muss deswegen automatisch sinnvoll und ungefährlich sein und unbedingt auch so gemacht werden. Solange nichts passiert ist vieles machbar, was aber wäre wenn? Und dass Pferde gelegentlich auch vor Apotheken kotzen, hat der eine oder andere bestimmt schon live erlebt.

Mir stockte mal der Atem, als der Tankwagenfahrer vor dem Anschluss des Füllschlauches an einen 5-Tonnen-Propantank seine brennende Kippe auf dem Tanksockel ablegte. Die diesbezügliche Frage wurde mit dem Hinweis gekontert, dass die Temperatur der Zigarette nicht reiche um das Gas zu entzünden. Von zündfähigen Gas/Luftgemischen hatte der Mann noch nie gehört. Man kann ein Streichholz durchaus in einem Eimer Heizöl löschen.....
 
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Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Wenn es heisst "kein offenes Feuer", dann sollte man die tatsächlich vorhandene Feuerstätte für Gasverbrennung beachten. Moderne Gasthermen z.B. haben eine Luftversorgung über zwei konzentrische Rohre... also inneres Rohr Abgase nach außen und äußerer Rohrring Verbrennungsluft nach innen. Das nach innen bezieht sich aber auf die Brennkammer. Diese ist von der Raumluft abgeschlossen. Also könnte man davon ausgehen, dass es sich nicht um "offenes Feuer" handelt.

Da gäbe es noch eine Spezialisten, der sich vor Ort um Brandgefährdung und der Sicherheit von Feuerstätten kümmert. In Bayern sind es die sog. Bezirkskaminkehrer (-Meister). Wo anders auch Schornsteinfeger und/oder Schlotfeger genannt. Zumnindest hat dieser Berufsstand eine eigenständige und das Gemeinwohl vertretende Funktion hinsichtlich Anlagensicherheit bei Feuerungsstättten. Eine gewisse Kompetenz und ein rollenbedingtes Interesse auf Sicherheit wäre zu unterstellen. Den würde ich in einem vertraulichen 4-Auge-Gespräch vor Ort um seine Meinung bitten... auf die Gefahr hin, dass er zum Spielverderber wird, dann aber mit Recht und Vernunft. :28:

Eine weitere Personengruppe wäre die Berfufsfeuerwehr, darin aber die Experten. Es soll ja auch bei den Berufsfeuerwehren Wiederlader geben. Das wäre dann doppeltes Glück :27:

Sofern es sich um ein Eigenheim handelt, könnte man auch eine bauliche Trennung des Wiederladeraums mit der Feuerstätte überlegen. Da könnte, wenn es sich anbietet, der Speicher-Warmwasserbereiter im Wiederladeraum stehen und für eine leichte Temperierung sorgen (Abwärme). Dabei gehe ich davon aus, dass es sich um einen indirekt beheizten Warmwasserbereiter handelt. Hat der Warmwasserbereiter aber selbst so nen atmosphärischen Brenner, dann ist das auch eine OFFENE Feuerstätte - genauso wie eine OFFENE FEUERSTÄTTE des eigentlichen Wärmeerzeugers für die Gebäudeheizung. So eine bauliche Trennung ginge mit Trockenbautechnik ganz gut, aber bitte fachlichen Rat einholen wg. der ggf. F90-Vorgabe, auch bei der Türe dann evtl. T90. :15:
 
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Ein halbwegs sauberer Heizraum wäre ein super Plätzchen zum Laden. Einen Raum mit vergleichbar geringer Brandlast wie einen Heizraum wird man nicht leicht finden. Eigentlich optimal.
Der Gasbrenner braucht in Wirklichkeit nicht einmal abgedreht zu werden, weil das kein "offenes Feuer" ist.

Die einzigen, die was dagegen haben können, sind bei der Baubehörde, weil ein Heizraum nun einmal kein Wiederladeraum ist. Also nix stehen lassen, sondern nach getaner Arbeit schön wieder zusammenpacken.

Das Pulver soll bitteschön nicht entzündet werden. Und wenn es sich entzündet, dann soll da nix mitbrennen.
Wollt Ihr das ganze Viertel evakuieren, wenn Ihr Patronen ladet?
Weil Euch die Vorschriften nicht streng genug sind, erfindet Ihr einfach welche dazu. :11:
 
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Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Gasheizung und Nitropulver :18:

Super..

Man, selbst ich bin nicht so naiv :20:

Aber ok, ist ja kein Schwarzpulver......
 
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Venedigermandl schrieb:
Weil Euch die Vorschriften nicht streng genug sind, erfindet Ihr einfach welche dazu. :11:

Wir erfinden keine Vorschriften, genau genommen sind uns die, wie bei so vielem anderen auch, wurscht.

Aber der eine oder andere lebt vielleicht gerne noch ein paar Jahre, hat womöglich Familie und ist glücklich damit.

Die "Baubehörde" ist auch vermutlich nicht das Problem. Aber ich habe nicht ohne Grund gestern die Wohngebäudeversicherung ins Spiel gebracht - und elbueno vermutlich auch nicht ohne Grund die Feuerwehr und den Schornsteinfeger. Wenn kein eigenes Haus ist, hat möglicherweise der Eigentümer leichte Vorbehalte, aber dem sagt man das ja auch nicht....

Solange nix passiert ist alles fein - aber wenn...was dann??

Um meine ganz persönliche Meinung gebeten, würde ich mal behaupten, dass jemand, der auch nur mit dem Gedanken spielt, Nitropulver in einem Raum zu lagern/zu verarbeiten, in dem sich eine - im Winter möglicherweise laufende - Gasheizung befindet, den Knall nicht gehört hat. Im Wortsinn.
 
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Macht euch doch nicht ins Hemd.
Um Nitropulver anzuzünden, braucht es schon einiges an Zündungsenergie und offen verpufft da nix, es bildet sich halt eine heiße Flamme. Jedes Rasiererreinigungszeugs ist gefährlicher, geschweige denn wenn Hausfrauen mit Reinigungsbenzin herumpuddeln.
Versuch mal, mit einem Streichholz Nitro-Pulver anzuzünden, wie lange es dauert.
Feuerlöscher neben die Werkbank gestellt und gut is.
Schwarzpulver ist da ein gänzlich anderes Kaliber.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Ok,

Feuerlöscher...und gut ist.

Aber einen Knalllöscher brauchst auch noch :12:

Sorry, aber wie doof muß jemand sein, der seine Murmel im Heizungskeller füllt.


Grüße
 
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Macht euch doch nicht ins Hemd.
:27:

Wenn ich sehe, wie das ein paar meiner US-Schützenkollegen handhaben, müsste dort jede Woche ein Haus hoch gehen. Aber "Spaß" beiseite. Haben wir in DE nicht schon genügend Ärger als Wiederlader, dass wir uns das Leben noch selbst schwer machen müssen?
Im Heizungsraum des eigenen Hauses laden. Warum nicht. Wenn es mal soweit ist, dass Dein Pulver im Pulverdosierer entzündet werden könnte, dann brennt eh schon Dein Heizungskeller. :18:

Martin

PS: Ich selbst bin mir über die "Probleme" bewusst, die sich aus "Platzmangel" so ergeben. Wohne selbst nur in einer 3-Zimmer Mietwohnung und hab da meine "Ecke" hinter der Wohnzimmertüre. :roll: So kann ich div. "Überlegungen" nachvollziehen...... Und seit ich nun Vater bin, haben sich meine "Bastelzeiten" auf Abends und Nachts verlagert. Wenn alles schläft.... :17:
 
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solmspruefung schrieb:
Macht euch doch nicht ins Hemd.
Um Nitropulver anzuzünden, braucht es schon einiges an Zündungsenergie und offen verpufft da nix, es bildet sich halt eine heiße Flamme. Jedes Rasiererreinigungszeugs ist gefährlicher, geschweige denn wenn Hausfrauen mit Reinigungsbenzin herumpuddeln.
Versuch mal, mit einem Streichholz Nitro-Pulver anzuzünden, wie lange es dauert.
Feuerlöscher neben die Werkbank gestellt und gut is.
Schwarzpulver ist da ein gänzlich anderes Kaliber.

1. Frage: Wie oft reinigt man einen Rasierer im Heizungsraum?
2. Frage: Was macht die Dame des Hauses mit Reinigungsbenzin eben dort?

Wers testen mag, solls tun. Wer fragt, bekommt Antworten.

Auch von seinem Schornsteinfeger, seiner Gebäudeversicherung und der Feuerwehr. Allerdings würde ich den zuständigen Anführer derselben nicht nach dem 24. Pils an der Theke fragen....
 
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Deien Antwort ist unsachlich um der Unsachlichkeit willen.
Und das weißt Du auch.

Mir doch egal. Ich habe meine schöne Werkbank zum Wiederladen. EOT.
 
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Ganz nach Belieben.

Mir beliebt es, jemanden, der nur auf die Idee kommt, in Heizungsräumen mit explosiven Materialien jedweder Art zu hantieren, für - nett ausgedrückt - leicht meschugge zu halten.
 

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