Wenn es heisst "kein offenes Feuer", dann sollte man die tatsächlich vorhandene Feuerstätte für Gasverbrennung beachten. Moderne Gasthermen z.B. haben eine Luftversorgung über zwei konzentrische Rohre... also inneres Rohr Abgase nach außen und äußerer Rohrring Verbrennungsluft nach innen. Das nach innen bezieht sich aber auf die Brennkammer. Diese ist von der Raumluft abgeschlossen. Also könnte man davon ausgehen, dass es sich nicht um "offenes Feuer" handelt.
Da gäbe es noch eine Spezialisten, der sich vor Ort um Brandgefährdung und der Sicherheit von Feuerstätten kümmert. In Bayern sind es die sog. Bezirkskaminkehrer (-Meister). Wo anders auch Schornsteinfeger und/oder Schlotfeger genannt. Zumnindest hat dieser Berufsstand eine eigenständige und das Gemeinwohl vertretende Funktion hinsichtlich Anlagensicherheit bei Feuerungsstättten. Eine gewisse Kompetenz und ein rollenbedingtes Interesse auf Sicherheit wäre zu unterstellen. Den würde ich in einem vertraulichen 4-Auge-Gespräch vor Ort um seine Meinung bitten... auf die Gefahr hin, dass er zum Spielverderber wird, dann aber mit Recht und Vernunft. :28:
Eine weitere Personengruppe wäre die Berfufsfeuerwehr, darin aber die Experten. Es soll ja auch bei den Berufsfeuerwehren Wiederlader geben. Das wäre dann doppeltes Glück :27:
Sofern es sich um ein Eigenheim handelt, könnte man auch eine bauliche Trennung des Wiederladeraums mit der Feuerstätte überlegen. Da könnte, wenn es sich anbietet, der Speicher-Warmwasserbereiter im Wiederladeraum stehen und für eine leichte Temperierung sorgen (Abwärme). Dabei gehe ich davon aus, dass es sich um einen indirekt beheizten Warmwasserbereiter handelt. Hat der Warmwasserbereiter aber selbst so nen atmosphärischen Brenner, dann ist das auch eine OFFENE Feuerstätte - genauso wie eine OFFENE FEUERSTÄTTE des eigentlichen Wärmeerzeugers für die Gebäudeheizung. So eine bauliche Trennung ginge mit Trockenbautechnik ganz gut, aber bitte fachlichen Rat einholen wg. der ggf. F90-Vorgabe, auch bei der Türe dann evtl. T90. :15: