Länderübergreifende Gültigkeit einer Brauchbarkeitsprüfung

G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Zwecks Versicherung ist das meines Wissens nach gleich wo du die gemacht hast, gerichtlich wurden die bisher nie hinterfragt sondern Brauchbarkeitsprüfung im entsprechenden Fach = brauchbarer Hund egal wo gemacht. Aus meiner Sicht auch die einzig sinnvolle Lösung.

Bei Bewegungsjagden beim Bund und Land wollen einige Revierleiter die Bescheinigung des Landes haben wenn das Land extra eine ausstellt(in Brandeburg ist das glaube ich so das es da eine Extra grüne Karte gibt die man beantragen kann). Die meisten aber nicht meiner Erfahrung nach.

Und Zwecks dem Thema brauchbarer Hund bei Jagdpacht kommt es wohl auf die jeweiligen Entscheider in der Jagdbehörde an.

Auf jeden Fall ist das alles eine Idiotie des Föderalismus und unsere LJV's und ÖJV's täten gut daran sich dafür einzusetzen das gleichzuschalten und nicht weiter eine die Unterschiedlichkeit zu befeuern.

Versicherung ist dabei nur ein Schuh, Brauchbarkeit ist nicht in allen Ländern anerkannt mit dem Ergebnis was gerade in MvP abgelaufen ist, Jagdschein futsch.

Der Wunsch nach mehr Angleichung ist schon fromm, aber er wird überall va von Gerichten kassiert, weil jeder sein Süppchen kochen will.

Anstelle des TS würde ich mal beim Teckelclub nach der Vereinsbrauchbarkeitsprüfung(oder wie auch immer die heißt) fragen. Beim Laikaclub lagen die Prüfkriterien über den Anforderungen der Länder und sind somit auch Bundesweit anerkannt. Eventuell ist das bei den Teckelvereinen auch so.

CdB
 
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Anstelle des TS würde ich mal beim Teckelclub nach der Vereinsbrauchbarkeitsprüfung(oder wie auch immer die heißt) fragen. Beim Laikaclub lagen die Prüfkriterien über den Anforderungen der Länder und sind somit auch Bundesweit anerkannt. Eventuell ist das bei den Teckelvereinen auch so.

Damit der TS nicht so lange suchen und so viele Leute fragen muss. Auf der verlinkten Seite ganz nach unten scollen und dann die Datei mit Excel öffnen:


Natürlich ohne Gewähr, aber ein Hinweis welche DTK Prüfungen, ggf. mit Zusatzprüfung, in welchem Bundesland anerkannt werden sollten.
 
M

Mitglied 21386

Guest
Versicherung ist dabei nur ein Schuh, Brauchbarkeit ist nicht in allen Ländern anerkannt mit dem Ergebnis was gerade in MvP abgelaufen ist, Jagdschein futsch.

Der Wunsch nach mehr Angleichung ist schon fromm, aber er wird überall va von Gerichten kassiert, weil jeder sein Süppchen kochen will.

Anstelle des TS würde ich mal beim Teckelclub nach der Vereinsbrauchbarkeitsprüfung(oder wie auch immer die heißt) fragen. Beim Laikaclub lagen die Prüfkriterien über den Anforderungen der Länder und sind somit auch Bundesweit anerkannt. Eventuell ist das bei den Teckelvereinen auch so.

CdB


Kannst du den Fall in MVP einmal irgendwo zeigen, den kenne ich nicht. Habe nur diesen Artikel gefunden.

So wie die Vertreterin des LJV's da zitiert wird passt allerdings genau in das Bild. Gott sei dank bin ich aus dem Laden bei uns ausgetreten nachdem Herr Höcke da aufgetreten ist. Der LJV sollte sich schämen in der Form bei Gericht aufzutreten. Bei solchen Besserjägern kommt mir echt die Galle hoch, erdreisten die sich da doch tatsächlich öffentlich die in Niedersachsen geprüften Hunde als Tierschutztechnisch und Waidmännisch nicht brauchbar für die Nachsuche hinzustellen.
 
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Kannst du den Fall in MVP einmal irgendwo zeigen, den kenne ich nicht. Habe nur diesen Artikel gefunden.

So wie die Vertreterin des LJV's da zitiert wird passt allerdings genau in das Bild. Gott sei dank bin ich aus dem Laden bei uns ausgetreten nachdem Herr Höcke da aufgetreten ist. Der LJV sollte sich schämen in der Form bei Gericht aufzutreten. Bei solchen Besserjägern kommt mir echt die Galle hoch, erdreisten die sich da doch tatsächlich öffentlich die in Niedersachsen geprüften Hunde als Tierschutztechnisch und Waidmännisch nicht brauchbar für die Nachsuche hinzustellen.

Nachdem in MV, wie in allen anderen Ossi-Bundesländern die zuständigen Jagdbehörden die Prüfungsordnungen (tw. auf dem Verordnungsweg) festgelegt haben, haben die LJVs dort gar keine Möglichkeit, daran irgendetwas zu ändern.
M.W. versuchen JGHV und die LJVs dies seit Jahren, gerade was die Fährtenlänge betrifft, beißen aber ebenso lange beraeits auf Behörden-Granit.
Alles unter 600m ist in Ossi-Landen nicht brauchbar, das betrifft die BPen aus nderen Bundesländern ebenso, wie z.B. eine VGP/VPS oder (JGHV-)vereinseigene Schweißprüfungen -
leider Ende der Diskussion!

Damit blieb der Dame vom LJV auch gar nix anderes übrig, als die Sachlage darzustellen.
Und aufgrund eines Zeitungszitats eines fachlich offensichtlich nicht sattelfesten Reporters den LJV zu bashen, passt - wie Du Dich ausdrückst - ins Bild; manchen ist eben nix zu weit hergeholt dafür!
 
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Alles unter 600m ist in Ossi-Landen nicht brauchbar, das betrifft die BPen aus nderen Bundesländern ebenso, wie z.B. eine VGP/VPS oder (JGHV-)vereinseigene Schweißprüfungen -
leider Ende der Diskussion!

Da muss ich Dich leider korrigieren. VGP ÜF und VPS ergeben auch in MV eine Brauchbarkeit obwohl nur 400m Fährtenlänge.

Siehe auch:

Post #266

Ist aber insgesamt eine unübersichtliche Angelegenheit und inzwischen so kompliziert, dass man dafür fast einen Advokaten beauftragen muss...
 
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Da muss ich Dich leider korrigieren. VGP ÜF und VPS ergeben auch in MV eine Brauchbarkeit obwohl nur 400m Fährtenlänge.

Siehe auch:

Post #266

Ist aber insgesamt eine unübersichtliche Angelegenheit und inzwischen so kompliziert, dass man dafür fast einen Advokaten beauftragen muss...

Du hast Recht,Danke für die Richtigstellung (VPS ist deswegen ohne Differenzierung TF/ÜF, weil´s die VPS nur in der ÜF-Variante geprüft wird).
Hier (http://www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de/Fachbereiche-Arbeitsgruppen/Hundewesen/) gibt´s den download für die gleichwertigen JGHV-Prüfungen.

Die Sinnhaftigkeit dieser Liste kann man allerdings an der Tatsache ablesen, dass dort Prüfungen aufgeführt sind, die bei der Veröffentlichung 2014 tw. schon mehrere Jahre gar nicht mehr existierten...
 
M

Mitglied 21386

Guest
Nachdem in MV, wie in allen anderen Ossi-Bundesländern die zuständigen Jagdbehörden die Prüfungsordnungen (tw. auf dem Verordnungsweg) festgelegt haben, haben die LJVs dort gar keine Möglichkeit, daran irgendetwas zu ändern.
M.W. versuchen JGHV und die LJVs dies seit Jahren, gerade was die Fährtenlänge betrifft, beißen aber ebenso lange beraeits auf Behörden-Granit.
Alles unter 600m ist in Ossi-Landen nicht brauchbar, das betrifft die BPen aus nderen Bundesländern ebenso, wie z.B. eine VGP/VPS oder (JGHV-)vereinseigene Schweißprüfungen -
leider Ende der Diskussion!

Damit blieb der Dame vom LJV auch gar nix anderes übrig, als die Sachlage darzustellen.
Und aufgrund eines Zeitungszitats eines fachlich offensichtlich nicht sattelfesten Reporters den LJV zu bashen, passt - wie Du Dich ausdrückst - ins Bild; manchen ist eben nix zu weit hergeholt dafür!

Also du sagst die PO's werden ohne Mitsprachrecht der LJV/JGHV Gruppen festgelegt ? Ich kann das Gegenteil nicht beweisen aber das erscheint mir mehr als fragwürdig. Normalerweise gehen solchen Dinge ewige Diskussionen mit beteiligten Verbänden Voraus. Das werden sich wohl kaum ein paar unbeteiligte Beamte aus den Finger gesogen haben.

Ja diese Entschuldigungen aus den Verbänden höre ich auch häufig genug, sei es Jagd Verband, Waldbesitzer Verband oder ähnliche. Wenn man seine Arbeit nicht hinbekommt dann ist man da Fehl am Platz. Vorallem wenn es wie du es geschrieben hast seit Jahren so geht. Entschuldigungen dafür das Verbände das wofür sie im politischen da sind, nämlich Lobbyarbeit im Sinne der Verbandsmitglieder leisten, nicht hinbekommen kann ich echt nicht mehr hören. Es wäre deren Aufgabe die Sachen so gut zu vertreten das sie wo nur irgend möglich umgesetzt werden.

Das Zeitungszitat ist ein als wörtliches Zitat gekennzeichnet....Die nachfolgenden Sätze eine Zusammenfassung dessen was Sie wohl u.a. noch gesagt hat. Sie war als Zeugin und nicht als Sachverständige/Gutachterin geladen. Klar kann man so was sagen, dann entstehen halt bei Richtern und auch Reportern der Eindruck der in dem Artikel wiedergegeben wird, nämlich das eine Nachsuche mit einem geprüftem Hund aus einem anderen Bundesland Tierschutzwiedrig und nicht waidmännisch ist. Nur ob das im Sinne von Jagd und Tierschutz ist....da habe ich meine Bedenken.
 
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Also du sagst die PO's werden ohne Mitsprachrecht der LJV/JGHV Gruppen festgelegt ?

Nein, das habe ich nicht gesagt oder geschrieben!

Ich kann das Gegenteil nicht beweisen aber das erscheint mir mehr als fragwürdig.

Das bleibt Dir unbenommen, es glaubt halt jeder, was er gerne glauben will.

Normalerweise gehen solchen Dinge ewige Diskussionen mit beteiligten Verbänden Voraus. Das werden sich wohl kaum ein paar unbeteiligte Beamte aus den Finger gesogen haben.

Es geht nicht um die Genese einer Verordnung, sondern um die Tatsache, dass es sich dabei um eine Rechtsverordnung als solche handelt, die nur durch die dazu ermächtigte Institution in Kraft gesetzt und/oder geändert werden kann.

Ja diese Entschuldigungen aus den Verbänden höre ich auch häufig genug, sei es Jagd Verband, Waldbesitzer Verband oder ähnliche. Wenn man seine Arbeit nicht hinbekommt dann ist man da Fehl am Platz. Vorallem wenn es wie du es geschrieben hast seit Jahren so geht. Entschuldigungen dafür das Verbände das wofür sie im politischen da sind, nämlich Lobbyarbeit im Sinne der Verbandsmitglieder leisten, nicht hinbekommen kann ich echt nicht mehr hören. Es wäre deren Aufgabe die Sachen so gut zu vertreten das sie wo nur irgend möglich umgesetzt werden.

Jedem aufmerksamen Beobachter irgendeines Gesetz-(VO-)gebungsgesetzes dürfte klar sein, dass die allermeisten Gesetze anders aussähen, würden sie rein von derjenigen Lobbygruppe formuliert, die davon am meisten betroffen ist...

Das Zeitungszitat ist ein als wörtliches Zitat gekennzeichnet....Die nachfolgenden Sätze eine Zusammenfassung dessen was Sie wohl u.a. noch gesagt hat. Sie war als Zeugin und nicht als Sachverständige/Gutachterin geladen. Klar kann man so was sagen, dann entstehen halt bei Richtern und auch Reportern der Eindruck der in dem Artikel wiedergegeben wird, nämlich das eine Nachsuche mit einem geprüftem Hund aus einem anderen Bundesland Tierschutzwiedrig und nicht waidmännisch ist. Nur ob das im Sinne von Jagd und Tierschutz ist....da habe ich meine Bedenken.

ein gewisses Verständnisdefizit ist Deinerseits schon vorhanden, nicht wahr? Ich hab das wörtliche Zitat einmal hervorgehoben.

Vielmehr existieren länderspezifische Abweichungen. Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden. In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt, erklärte die 55-jährige Zeugin, Edda Thalis vom Landesjagdverband, dem Vorsitzenden Richter Manfred Thiemontz. „Erst die Prüfung, dann die Anerkennung und zuletzt der jagdliche Einsatz“, verdeutlichte sie dem Richter die Verfahrensweise. Durch die strengen Vorschriften solle dem Tierschutz aus waidmännischer Sicht Rechnung getragen werden, indem geeignete Hunde das kranke oder verletzte Tier finden. Ein ungeeigneter Hund verlängere durch eine vergebliche Nachsuche nur das Leiden des Wilds, so die Zeugin.

Der gesamten Absatz gibt lediglich die objektive Rechtslage und die Hintergründe wieder, die zu dieser Rechtslage geführt haben, ich finde hier nirgendwo einen direkten Bezug zu dem infrage stehenden, konkreten Sachverhalt oder dessen Bewertung.

Ansonsten empfehle ich, einmal nach dem Stichwort "sachverständiger Zeuge" zu suchen und diesen dem "einfachen Zeugen" und dem "Sachverständigen/Gutachter" gegenüberzustellen - wobei die Differenzierung zugegebenermaßen meist schwierig ist..
 
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Zu was braucht es einen Sachverständigen wenn der nur die Rechtslage nachplappert. Man hätte auch sagen können dass ein 400m geprüfter Hund genauso in der Lage ist eine waidgerechte Nachsuche durchzuführen, das man sich für eine Angleichung der Kriterien einsetzt und es bedauert das die Gesetzeslage unterschiedlich ist, eben Sachverstand demonstrieren.
 

z/7

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Es geht nicht um die Genese einer Verordnung, sondern um die Tatsache, dass es sich dabei um eine Rechtsverordnung als solche handelt, die nur durch die dazu ermächtigte Institution in Kraft gesetzt und/oder geändert werden kann.
Es geht hier sehr wohl auch um die Genese, wenn Du es so hinstellst, als wären die LJV s unschuldige Opfer staatlicher Willkür, die sie wider eigene Haltung vertreten müßten.
 
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Es geht hier sehr wohl auch um die Genese, wenn Du es so hinstellst, als wären die LJV s unschuldige Opfer staatlicher Willkür, die sie wider eigene Haltung vertreten müßten.

Wieder einmal dokumentierst Du eine beängstigende Lese-/Verständnisschwäche von Geschriebenem!
Früher hätte einem der Deutschlehrer dafür 100mal den Satz "Ich soll Textstellen nicht aus dem Kontext reißen und mit unsinnigen Kommentaren versehen!" schreiben lassen, damit man´s lernt - in Schönschrift! Wurde bei Dir in der bayerischen Baumschule offenbar verabsäumt, schade.
 
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Zu was braucht es einen Sachverständigen wenn der nur die Rechtslage nachplappert. Man hätte auch sagen können dass ein 400m geprüfter Hund genauso in der Lage ist eine waidgerechte Nachsuche durchzuführen, das man sich für eine Angleichung der Kriterien einsetzt und es bedauert das die Gesetzeslage unterschiedlich ist, eben Sachverstand demonstrieren.
Das Problem ist das jedes Land unterschiedliche Auffassungen vom Sachverstand hat.

Ganz klar werden die LJV immer mit einbezogen.

Aber da ist es wie hier im Forum jeder besteht auf seine vom hohen Sachverstand

geprägte Meinung.
 
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Zu was braucht es einen Sachverständigen wenn der nur die Rechtslage nachplappert.

Vielleicht deshalb, weil das Gericht die sachverständige Zeugin genau das gefragt hat...

Man hätte auch sagen können dass ein 400m geprüfter Hund genauso in der Lage ist eine waidgerechte Nachsuche durchzuführen, das man sich für eine Angleichung der Kriterien einsetzt und es bedauert das die Gesetzeslage unterschiedlich ist, eben Sachverstand demonstrieren.

...und vielleicht HAT die sachverständige Zeugin das ja auch so gesagt, weil sie auch danach gefragt wurde - oder sie hat´s nicht gesagt, weil sie vom Gericht eben NICHT danach gefragt wurde.
 

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