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Dein Ansatz, mit (technischer) Vernunft Waffenrecht interpretieren zu wollen, ist schon zu Anfang zum Scheitern verurteilt.Ein 5 mm Federstahlbügel hält sicher mehr aus als ein Schwenkriegel aus St 38 Gießkannenstahl.
(Sorry.)
Tatsächlich heißt es aber auch ergänzend: "... oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung..." - was aber eine höherwertige wohl auch einschließen könnte, obwohl nicht explizit erwähnt.
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