Lagerung von Munition

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Ein 5 mm Federstahlbügel hält sicher mehr aus als ein Schwenkriegel aus St 38 Gießkannenstahl.
Dein Ansatz, mit (technischer) Vernunft Waffenrecht interpretieren zu wollen, ist schon zu Anfang zum Scheitern verurteilt.
(Sorry.)

Tatsächlich heißt es aber auch ergänzend: "... oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung..." - was aber eine höherwertige wohl auch einschließen könnte, obwohl nicht explizit erwähnt.
 
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Dein Ansatz, mit (technischer) Vernunft Waffenrecht interpretieren zu wollen, ist schon zu Anfang zum Scheitern verurteilt.
(Sorry.)

Tatsächlich heißt es aber auch ergänzend: "... oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung..." - was aber eine höherwertige wohl auch einschließen könnte, obwohl nicht explizit erwähnt.
Die bessere Formulierung wäre „…..oder einer mindestens gleichwertigen….“ gewesen.

Guillermo
 
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