P
Prifuchs
Guest
Hallo zusammen!
Ich selbst bin kein Jäger, beschäftige mich aber im Rahmen meiner Diplomarbeit mit Wildtieren in der Stadt. Dabei bin ich auf Fragen gestoßen, die höchstwahrscheinlich banal sind, deren Antworten sich von mir allerdings nicht finden lassen, weil ich mich im Jagdrecht eben nicht auskenne. Es sind deren zwei:
1. Für die Jagd in befriedeten Bezirken braucht man ja das Einverständnis des Grundstückbesitzers. Aber wo genau steht das? (Weder im §6 BJG noch in den Landesjagdgesetzen.)
2. Wenn Wildtauben (Columbidae) dem Jagdrecht unterliegen, wieso dann (wie man hört und liest) nicht die Stadttauben, die doch den Columbidae angehören (=Columba livia f. domestica)? Etwa wegen dem Wort „domestica“???
Würde mich sehr über Antwort freuen, Viele Grüße. :? :? :? :?
Ich selbst bin kein Jäger, beschäftige mich aber im Rahmen meiner Diplomarbeit mit Wildtieren in der Stadt. Dabei bin ich auf Fragen gestoßen, die höchstwahrscheinlich banal sind, deren Antworten sich von mir allerdings nicht finden lassen, weil ich mich im Jagdrecht eben nicht auskenne. Es sind deren zwei:
1. Für die Jagd in befriedeten Bezirken braucht man ja das Einverständnis des Grundstückbesitzers. Aber wo genau steht das? (Weder im §6 BJG noch in den Landesjagdgesetzen.)
2. Wenn Wildtauben (Columbidae) dem Jagdrecht unterliegen, wieso dann (wie man hört und liest) nicht die Stadttauben, die doch den Columbidae angehören (=Columba livia f. domestica)? Etwa wegen dem Wort „domestica“???
Würde mich sehr über Antwort freuen, Viele Grüße. :? :? :? :?