Land erlaubt Abschuss von Wölfen in Kärnten

z/7

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Frage der Höhenlage. Wenn der Schnee kommt.... Wie es in den betroffenen Gebieten in Ö aussieht weiß ich auch nicht. Vllt können da die Einheimischen was dazu sagen. Wenn zäunen unmöglich ist, sind das jedenfalls keine sanft geneigten Hügelchen.

Jedenfalls erinnert das ganze sehr an die anfänglichen Vorgehensweisen in Norddeutschland. Wenn die Regeln von Leuten gemacht werden, die sich die Jagd nach Art Klein Mäxchen vorstellen, man geht eben raus und schießt, kommt sowas bei raus.
 
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Wenn ein Einheimischer mal etwas zitieren darf "Die 10 Hütten und der große Gemeinschaftsstall schmiegen sich in eine Hochmulde an der Nordostseite des Poludnig (1.999 m). Von der Alm genießt man einen hervorragenden Blick ins Gailtal."
scaled-350x272-poludnig.jpg
 
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Gelöschtes Mitglied 3063

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Frage der Höhenlage. Wenn der Schnee kommt.... Wie es in den betroffenen Gebieten in Ö aussieht weiß ich auch nicht. Vllt können da die Einheimischen was dazu sagen. Wenn zäunen unmöglich ist, sind das jedenfalls keine sanft geneigten Hügelchen.

Jedenfalls erinnert das ganze sehr an die anfänglichen Vorgehensweisen in Norddeutschland. Wenn die Regeln von Leuten gemacht werden, die sich die Jagd nach Art Klein Mäxchen vorstellen, man geht eben raus und schießt, kommt sowas bei raus.

Überrascht mich jetzt ehrlich gesagt in diesem Fall nicht. Der Abschuss ist ja nicht so mir nichts dir nichts genehmigungsfähig sondern nur mit sehr engen Leitplanken - hier, zur Abwendung der Gefährdungslage für das Vieh auf den Almen. Die außergewöhnliche Gefährdungslage endet mit dem Abtrieb. Damit muss folglich auch die Genehmigung für den Abschuss enden. Was nächstes Jahr ist, steht dann wieder auf einem neuen Blatt. Evtl eine Allgemeinverfügung, welche den Abschuss zur Weidesaison (und außerhalb der Aufzuchtszeit?) genehmigt?
Zur Erinnerung: Der Abschuss wurde ja nur aufgrund der Schwierigkeit von Herdenschutzmaßnahmen im Hochgebirge bewilligt. Nicht grundsätzlich...
 

z/7

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Überrascht mich jetzt ehrlich gesagt in diesem Fall nicht. Der Abschuss ist ja nicht so mir nichts dir nichts genehmigungsfähig sondern nur mit sehr engen Leitplanken - hier, zur Abwendung der Gefährdungslage für das Vieh auf den Almen. Die außergewöhnliche Gefährdungslage endet mit dem Abtrieb. Damit muss folglich auch die Genehmigung für den Abschuss enden. Was nächstes Jahr ist, steht dann wieder auf einem neuen Blatt. Evtl eine Allgemeinverfügung, welche den Abschuss zur Weidesaison (und außerhalb der Aufzuchtszeit?) genehmigt?
Zur Erinnerung: Der Abschuss wurde ja nur aufgrund der Schwierigkeit von Herdenschutzmaßnahmen im Hochgebirge bewilligt. Nicht grundsätzlich...
nun, erstens ist der Hintergrund ja, daß übergriffige Wölfe einen Denkzettel bekommen, die sind ab September nicht plötzlich nicht mehr übergriffig, auch wenn der Anreiz fehlt, und zweitens ist die Wahrscheinlichkeit, wirklich einen zu erwischen, halt umso geringer, je kleiner die bejagte Fläche ist.

Da gehört in jedem Fall perspektivisch dazu, daß im nächsten Jahr ab Almauftrieb Büchse frei ist, und auf jeden Fall soweit dieses Rudelterritorium sich mit Almgebieten überschneidet. Mit so ner Erlaubnis Ende August daherzukommen entbehrt nicht der Komik. Vor allem, wenn unklar ist, ob das nächstes Jahr dasselbe Spiel wird, oder von Anfang an Tacheles geredet wird. Mit Wölfchens. Möglicherweise hat man da aber wieder das Mutterschutzthema. Insofern wäre es wünschenswert, zumindest in alle anderen Richtungen keine Einschränkungen zu machen, wenn man schon vom Zeitrahmen her so eingeengt ist.
 
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Wir haben bei uns (Kanton Bern) auch so einen Fall, in welchem die Schafe früher von der Alp genommen wurden, weil eben der Wolf einige gerissen hatte.
Habe keine Erfahrungen mit Schafen, aber anscheinend wären sie in 3 Wochen eh runter getrieben worden, dh. "Anfang September".
Klar, wenn das Futter weg ist, bleibt der Wolf auch nicht dort ...
Steter Tropfen ... die Zeit läuft nicht für den Wolf.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

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nun, erstens ist der Hintergrund ja, daß übergriffige Wölfe einen Denkzettel bekommen, die sind ab September nicht plötzlich nicht mehr übergriffig, auch wenn der Anreiz fehlt, und zweitens ist die Wahrscheinlichkeit, wirklich einen zu erwischen, halt umso geringer, je kleiner die bejagte Fläche ist.

Da gehört in jedem Fall perspektivisch dazu, daß im nächsten Jahr ab Almauftrieb Büchse frei ist, und auf jeden Fall soweit dieses Rudelterritorium sich mit Almgebieten überschneidet. Mit so ner Erlaubnis Ende August daherzukommen entbehrt nicht der Komik. Vor allem, wenn unklar ist, ob das nächstes Jahr dasselbe Spiel wird, oder von Anfang an Tacheles geredet wird. Mit Wölfchens. Möglicherweise hat man da aber wieder das Mutterschutzthema. Insofern wäre es wünschenswert, zumindest in alle anderen Richtungen keine Einschränkungen zu machen, wenn man schon vom Zeitrahmen her so eingeengt ist.
Du verwechselst was... das eine ist verwaltungsrechtlicher Ablauf.... das andere... ;)
 

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