Frage der Höhenlage. Wenn der Schnee kommt.... Wie es in den betroffenen Gebieten in Ö aussieht weiß ich auch nicht. Vllt können da die Einheimischen was dazu sagen. Wenn zäunen unmöglich ist, sind das jedenfalls keine sanft geneigten Hügelchen.
Jedenfalls erinnert das ganze sehr an die anfänglichen Vorgehensweisen in Norddeutschland. Wenn die Regeln von Leuten gemacht werden, die sich die Jagd nach Art Klein Mäxchen vorstellen, man geht eben raus und schießt, kommt sowas bei raus.
In der Regel erfolgt der Almabtrieb von den Hochalmen spätestens am 10 September aber Ausnahmen sind üblich. Wenn der erste Raureif kommt wächst nichts mehr auf den kargen Almen.Lässt man Schafe nicht länger oben ??
nun, erstens ist der Hintergrund ja, daß übergriffige Wölfe einen Denkzettel bekommen, die sind ab September nicht plötzlich nicht mehr übergriffig, auch wenn der Anreiz fehlt, und zweitens ist die Wahrscheinlichkeit, wirklich einen zu erwischen, halt umso geringer, je kleiner die bejagte Fläche ist.Überrascht mich jetzt ehrlich gesagt in diesem Fall nicht. Der Abschuss ist ja nicht so mir nichts dir nichts genehmigungsfähig sondern nur mit sehr engen Leitplanken - hier, zur Abwendung der Gefährdungslage für das Vieh auf den Almen. Die außergewöhnliche Gefährdungslage endet mit dem Abtrieb. Damit muss folglich auch die Genehmigung für den Abschuss enden. Was nächstes Jahr ist, steht dann wieder auf einem neuen Blatt. Evtl eine Allgemeinverfügung, welche den Abschuss zur Weidesaison (und außerhalb der Aufzuchtszeit?) genehmigt?
Zur Erinnerung: Der Abschuss wurde ja nur aufgrund der Schwierigkeit von Herdenschutzmaßnahmen im Hochgebirge bewilligt. Nicht grundsätzlich...
Ich hätte jetzt geschrieben: ....erlegt wird.........Jetz wirds interessant, wie schnell bzw. auch ob der Wolf bis 30.09. erschossen wird...
Erlegt wird Wild.Ich hätte jetzt geschrieben: ....erlegt wird.........
OK, für den Wolf ist es der gleiche Endzustand!!
VG rotfuchs2
Du verwechselst was... das eine ist verwaltungsrechtlicher Ablauf.... das andere...nun, erstens ist der Hintergrund ja, daß übergriffige Wölfe einen Denkzettel bekommen, die sind ab September nicht plötzlich nicht mehr übergriffig, auch wenn der Anreiz fehlt, und zweitens ist die Wahrscheinlichkeit, wirklich einen zu erwischen, halt umso geringer, je kleiner die bejagte Fläche ist.
Da gehört in jedem Fall perspektivisch dazu, daß im nächsten Jahr ab Almauftrieb Büchse frei ist, und auf jeden Fall soweit dieses Rudelterritorium sich mit Almgebieten überschneidet. Mit so ner Erlaubnis Ende August daherzukommen entbehrt nicht der Komik. Vor allem, wenn unklar ist, ob das nächstes Jahr dasselbe Spiel wird, oder von Anfang an Tacheles geredet wird. Mit Wölfchens. Möglicherweise hat man da aber wieder das Mutterschutzthema. Insofern wäre es wünschenswert, zumindest in alle anderen Richtungen keine Einschränkungen zu machen, wenn man schon vom Zeitrahmen her so eingeengt ist.
und ERschossen Menschen. Ich hätt GEschossen geschrieben und mich damit aus der Affaire gezogen.Erlegt wird Wild.
Schon klar. Ich hab der Einfacheit halber mal so getan, als gäbe es keine Interessen.Du verwechselst was... das eine ist verwaltungsrechtlicher Ablauf.... das andere...
Touchè....und ERschossen Menschen. Ich hätt GEschossen geschrieben und mich damit aus der Affaire gezogen.
Wolf ist in den meisten Bundesländern Österreichs als Wild angeführt, nur halt ohne Schußzeit.Erlegt wird Wild.