Landpachtvertrag oder nicht? - und Wildschaden

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Moin. Hobby-Viehhalter bewirtschaftet Flächen, die ihm nicht gehören - vorwiegend zur Heugewinnung. Schriftliche Pachtverträge: keine.
Nutzung wird
1. teilweise stillschweigend geduldet, da er dadurch die Flächen von Aufwuchs freihält
2. teilweise mündlich gestattet; da er dadurch die Flächen von Aufwuchs freihält

Ist 2. oder gar 1. bereits ein Pachtvertrag? Hat er dadurch Anspruch auf Wildschaden? Falls nicht: hat der Besitzer Anspruch.

Danke Euch.

P.S.: mir geht es rein um die juristische Einschätzung; am liebsten anhand von Gesetzestexten, Urteilen, etc. Ich stoße da als Laie an meine Grenzen :). Nochmal danke.
 
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Dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten einer landwirtschaftlichen Nutzfläche usw.

Also ja, würde ich sagen. Wenn der "Nutzer" sein Nutzungsrecht nicht nachweisen kann, dann der Eigentümer.
 
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Hobbyviehhalter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, den haben nur Land- oder Forstwirtschaftliche Betriebe. Diese haben innerhalb 1 Woche bei der Gemeinde anzumelden.
Evtl hat der Eigentümer ein Anrecht auf Wiederherstellung der Flächen?
 
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Hobbyviehhalter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, den haben nur Land- oder Forstwirtschaftliche Betriebe. Diese haben innerhalb 1 Woche bei der Gemeinde anzumelden.
Evtl hat der Eigentümer ein Anrecht auf Wiederherstellung der Flächen?

Formal gibt es keine "Hobbyviehhalter", es gibt Haupt-oder Nebenerwerbsbetriebe. Wird eine Fläche landwirtschaftlich genutzt und werden dort schadenersatzpflichtige Feldfrüchte angebaut, incl. Dauergrünland, hat der Flächennutzer ein Recht auf Schadenersatz, sofern dieser im Pachtvertrag so vereinbart wurde. Mündliche Pachtverträge sind genau so wirksam wie schriftlich formulierte. Ein Blick ins Jagdkataster und den Pachtvertrag kann hilfreich sein...
 
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Das ist nicht richtig, da es sich weder um einen Haupt-, noch Nebenerwerbsbetreib, sondern um Hobbyhaltung handelt, die eben keinem Erwerbszweck dient.
 
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Moin. Hobby-Viehhalter bewirtschaftet Flächen, die ihm nicht gehören

Die meisten Bauern Bewirtschaften Flächen, die ihnen nicht gehören ;-). Er wird sicher eine landwirtschaftliche Betriebsnummer haben, Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die Tierseuchenkasse abführen. Anders funktioniert Nutztierhaltung in DE nicht, der Versuch, das zu umgehen, wird ein ganz teurer Spaß...
 
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Die BG erklärt einem schon ob man einen Betrieb hat, manchmal auch mit dem Zoll.
Reine Weideflächen gehen hier manchmal nur für deren Beiträge über den Tisch.
 
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Das ist nicht richtig, da es sich weder um einen Haupt-, noch Nebenerwerbsbetreib, sondern um Hobbyhaltung handelt, die eben keinem Erwerbszweck dient.

Das geht hierzulande nicht, zumindest nicht, wenn man Nutzvieh hält, es wird eine landwirtschaftliche Betriebsnummer geben. Relevant wird das eigentlich nur im Baurecht, dazu ist eine Privilegierung nötige, die haben nur Vollerwerbslandwirte. Aber darum gehts ja hier nicht, eine Betriebsnummer ist schnell beantragt und zugeteilt. Hobby oder Gewinnerzielungsabsicht interessiert nur das Finanzamt.
 
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das muß es nicht, wenn ich 3 Ponys halte um Kutsche zu fahren, muß ich diese bei der Tierseuchenkasse anmelden, bin aber kein Landwirtschaftlicher Unternehmer. Fange ich an zu Züchten sieht es anders aus.
 
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Die BG erklärt einem schon ob man einen Betrieb hat, manchmal auch mit dem Zoll.
Reine Weideflächen gehen hier manchmal nur für deren Beiträge über den Tisch.

Möglich, aber das ist ja erstmal nur eine Unterstellung.Sicher wird es auch Flächenprämien für das Grünland geben, wer die kassiert, ist auch der Nutzer.
 
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das muß es nicht, wenn ich 3 Ponys halte um Kutsche zu fahren, muß ich diese bei der Tierseuchenkasse anmelden, bin aber kein Landwirtschaftlicher Unternehmer. Fange ich an zu Züchten sieht es anders aus.

Hier ging es aber um die Flächennutzung und landwirtschaftliche Flächen werden nun mal von Landwirten genutzt, welchen Status die beim Finanzamt haben, ist bei Wildschäden egal.

Du kannst deine Ponys auch bei dir in den Garten stellen, wenn der groß genug ist, die Fläche ist dann aber ohnehin nicht in der Jagd, weil befriedet, und somit auch nicht schadenersatpflichtig. Du kannst auch ein Damwildgehege bauen, das ist auch automatisch befriedet, wenn das Damwild landwirtschaftlich genutzt wird, fällt auch aus der Jagd. Aber alles, was in der Jagd ist, ist auch ersatzpflichtig, setzt man mal die Regelpachtverträge für Genossenschaftsjagden voraus.
 
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Hier ging es aber um die Flächennutzung und landwirtschaftliche Flächen werden nun mal von Landwirten genutzt, welchen Status die beim Finanzamt haben, ist bei Wildschäden egal.

Nee, wieder nichts. Der TS spricht von einem Hobbyviehhalter und nicht von einem Landwirt, welche Tierarten gehalten werden davon ist keine Rede, ob der Eigentümer dieser Flächen Landwirt ist, der Prämien beantragt und BG Beiträge abführt, steht auch nirgendwo.
 
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Nee, wieder nichts. Der TS spricht von einem Hobbyviehhalter und nicht von einem Landwirt, welche Tierarten gehalten werden davon ist keine Rede, ob der Eigentümer dieser Flächen Landwirt ist, der Prämien beantragt und BG Beiträge abführt, steht auch nirgendwo.
Ok, also stochern im Nebel. Angesichts der Flächennot ist es allerdings unwahrscheinlich, dass irgendwelche Flächen einfach so an Meerschweinchenhalter mündlich verpachtet werden...:)

Hobbyviehhalter gibt es nschon per Definition nicht. Viehhaltung geht nicht einfach so zum Hobby, Gewinnerzielung oder Liebahaberei ist nur fürs Finanzamt relevant, formal spielt das keine Rolle...
 
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Zu1: das ist nicht überall so. Ich war im Dezember zu einer Treibjagd in einem Moorgebiet eingeladen. Dort wurden etliche ehemalige Viehweiden einfach aufgegeben und liegen brach.

Zu 2: noch mal, wenn ich einen Esel, ein Pony, 1 Ziegenbock halte, um Kinder zu bespassen bin ich deswegen kein Landwirt, da ich keine Gewinnerzielungsabsicht, ergo keine wirtschaftlichen Interessen habe.
 
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