- Registriert
- 27 Aug 2003
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Moin. Hobby-Viehhalter bewirtschaftet Flächen, die ihm nicht gehören - vorwiegend zur Heugewinnung. Schriftliche Pachtverträge: keine.
Nutzung wird
1. teilweise stillschweigend geduldet, da er dadurch die Flächen von Aufwuchs freihält
2. teilweise mündlich gestattet; da er dadurch die Flächen von Aufwuchs freihält
Ist 2. oder gar 1. bereits ein Pachtvertrag? Hat er dadurch Anspruch auf Wildschaden? Falls nicht: hat der Besitzer Anspruch.
Danke Euch.
P.S.: mir geht es rein um die juristische Einschätzung; am liebsten anhand von Gesetzestexten, Urteilen, etc. Ich stoße da als Laie an meine Grenzen . Nochmal danke.
Nutzung wird
1. teilweise stillschweigend geduldet, da er dadurch die Flächen von Aufwuchs freihält
2. teilweise mündlich gestattet; da er dadurch die Flächen von Aufwuchs freihält
Ist 2. oder gar 1. bereits ein Pachtvertrag? Hat er dadurch Anspruch auf Wildschaden? Falls nicht: hat der Besitzer Anspruch.
Danke Euch.
P.S.: mir geht es rein um die juristische Einschätzung; am liebsten anhand von Gesetzestexten, Urteilen, etc. Ich stoße da als Laie an meine Grenzen . Nochmal danke.