Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Registriert
6 Mrz 2005
Beiträge
48
Hallo,
habe eine Eigenjagd in Niedersachsen gepachtet.
Nun kam der Beitragsbescheid für das Revier.
Muss ich für Eigenjagden Beiträge für die Berufsgenossenschaft zahlen.
Dies ist doch bei einer Genossenschaftspacht nicht so.
Kann mit eine rden Sachverhalt erläutern?
Danke!

Toberkel
 
Registriert
16 Dez 2000
Beiträge
11.022
Auch als Pächter einer Gemeischaftsjagd bist du im Sinne der Reichsversicherungsordnung " Unternehmer des Jagdbetriebes" und bist deshalb Pflichtmitglied bei der Ldw BG.

Mitversichert sind : Familienangehörige und Ehepartner ( stritig ist ob sie auch mitversichert sind wen sie einen Begehungsschein fürs Revier haben und dort akiv jagen) sowie entgeldlich Beschäftigte des Jagdbetriebes; nicht mitversichert sind Jagdgäste und Mitjagende Nichtpächter.

Versicher ist auch das Wegerisiko : also der Weg zwischen Wohnort und Jagdrevier auf direktem Weg;

Versichert sind Heil- und Heilungskosten sowie aus der Beschäftigung / Arbeitsunfälle entstandene Rentenansprüche.


Andreas
 

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