Landwirtschaftliche Fläche als Nicht-Landwirt bewirtschaften

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Waidmannsheil,

per Zufall bin ich dahinter gekommen, dass es eine Splitterfläche (2.500m2) bei uns im Revier gibt, die einer Erbengemeinschaft gehört und die von den angrenzenden Landwirten "gratis" mitbewirtschaftet wird. Es wird also keinerlei Pacht gezahlt.

Ich möchte diese Fläche - die zudem im Einstand der letzten Rebhühner liegt - von der Erbengemeinschaft pachten und dann mit einer Dauermischung (z.B. Lebensraum I) einsäen.

Darf ich das als Nichtlandwirt, oder gibt es da irgendwelche Bewirtschaftungsvorschriften ?

Oder ist es besser, dass einer der Landwirte die Fläche als Dauerbrache (Greening) übernimmt ?

Gruß,

WB
 
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Du kannst die Fläche Bewirtschaften; must die dann aber Extern in eine Haftpflicht aufnehmen ( Teuer !) und kannst keinerlei sonstige Hilfen in Anspruch nmehmen. Wolltest du die Fläche Kaufen; würde dem das Grundstücksverkehrsgesetz
entgegen stehen.

Die bessere Lösung ist mit Landwirt vor Ort aushandeln das er die Fläche Beiwirtschaftet; du ihne die Pacht ersetzt und er die Prämien und Vorteile der Ökölogisdchen Vorangfläche für das Greening nutzt.
Du hast erreicht was du möchstet; und kein Landwirt füllt sich auf den Schlips getreten weil übergangen. Und Billige bekommst du den Punkt Versicherung nicht hin. Win-Win; und du hast zugang zu einem Vor Ort wirtschaftenden der dir mit Technik im Revier aushelfen kann.
 
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Du kannst die Fläche Bewirtschaften; must die dann aber Extern in eine Haftpflicht aufnehmen ( Teuer !) und kannst keinerlei sonstige Hilfen in Anspruch nmehmen. Wolltest du die Fläche Kaufen; würde dem das Grundstücksverkehrsgesetz
entgegen stehen.

Die bessere Lösung ist mit Landwirt vor Ort aushandeln das er die Fläche Beiwirtschaftet; du ihne die Pacht ersetzt und er die Prämien und Vorteile der Ökölogisdchen Vorangfläche für das Greening nutzt.
Du hast erreicht was du möchstet; und kein Landwirt füllt sich auf den Schlips getreten weil übergangen. Und Billige bekommst du den Punkt Versicherung nicht hin. Win-Win; und du hast zugang zu einem Vor Ort wirtschaftenden der dir mit Technik im Revier aushelfen kann.

Bei 2500 qm sehe ich keine Probleme nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
 
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Wie jede gute Erbengemeinschaft ist auch diese heillos zerstritten. Der eine ist fast pleite, braucht also dringend Geld und will verkaufen, der nächste dann wieder nicht ... liegt also seit Jahr und Tag herum und nichts passiert. Also Kaufen ist nicht.

Pachten scheint da schon eher möglich.
 
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Hi, warum muss er das denn? Quelle/Link?
Hier stehen so ein paar Gründe und Möglichkeiten drinnen, warum das sinnvoll ist:


Das sind aber nur ein paar der Gründe, eben nicht alle, das Thema ist auch etwas umfangreicher als es den Anschein macht.

Wautzebautz täte gut daran sich erstmal bei der LWK oder einem Berater vernünftig beraten zu lassen, ganz davon abgesehen dass ich sein Projekt für sehr sinnvoll und lobenswert halte.
 
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Wie jede gute Erbengemeinschaft ist auch diese heillos zerstritten. Der eine ist fast pleite, braucht also dringend Geld und will verkaufen, der nächste dann wieder nicht ... liegt also seit Jahr und Tag herum und nichts passiert. Also Kaufen ist nicht.

Pachten scheint da schon eher möglich.
Oh Oh...

da sollte Mann mal einen Steuerberater frage was da auf einem Zukommt wen im Erbfalle nicht Ldw Höferecht sondern Erbsrecht nach BGB auf einem Zugedampft kommt....

Raffgierig sind sie alle und wollen schnell an das große Geld; bis ihnen plötzlich mit der nächten Einkommensteuererklährung Steuerschulden für Aufdecken von Stillen Rreserven; hier Steuerlicher Bewertungswert für Betriebsvermögen und Verkehrswert bei Umwandlung in Privatvermögen mauftauchen können, und das Steuerschulden als Verbindlichkeiten auch Vererbt werden können..... Könnten Probleme werden die besser Vermieden werden sollten... ich bin mir nicht Sicher ob hier dann üerhaupt Steuerfreibeträge nch Erbrecht zählen.
 
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Danke für die Antwort. Tatsächlich war meine Frage an den Teufelsmoorer, warum man sich versichern muß, nicht soll.

Das mir eine Versicherung dazu rät, eine Versicherung abzuschließen, liegt ja im Bereich des Erwartbaren :).
Im Falle eines Haftpflichtschadens greift nur nicht die normale private Haftpflichtversicherung - das sollte man in einem solchen Falle immer im Hinterkopf behalten.
 
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Du hast, als Eigentümer, der Fläche die Verkehrssicherungspflicht, deshalb Haftpflichtversicherung für Grundbesitz, kostet bei der Fläche keine 1OO im Jahr.
 
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Wo liegt den ein Gefährdungsrisiko durch eine landwirtschaftliche Fläche? Greift die arme Spaziergänger oder Hunde an?
 
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ein Loch im Weg und ein Radfahrer stürzt, willkommen im Deutschland 2O21 😉 oder eine Umweltsau entsorgt Fässer mit ??? auf Deinem Grund und Boden, oder oder oder.
 
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Es gibt hunderte von Gründen warum sowas a) sinnvoll ist und b) in einigen Bundesländern sogar für landwirtschaftliche Nutzflächen vorgeschrieben ist.

Jeden einzelnen Fall jetzt aber explizit aufzudröseln würde zu weit führen, Verkehrsicherungspflicht ist ein Teil des ganzen. Wenn auf dem Grundstück jemand verunglückt, oder einen Sachschaden (vielleicht auch einen Dachschaden?! 🤪 ) erhält, dann haftet der Grundstückseigner - oder eben die Versicherung. Sowas kann schnell mal Überhand nehmen.

Auch Umweltschäden, Schäden an der Biodiversität und diverse andere Dinge sind über so eine Versicherung abgedeckt.

Nur mal als kleines Beispiel, auf dem Grundstück wächst eine seltene besonders geschützte Pflanze (Kibitzei/Schachbrettblume)... diese wird durch die Bodenbearbeitung zerstört - dann haftet der Grundstückseigner für diesen Schaden. Auch wenn dieser Schaden durch Dritte verursacht wurde.
 

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