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Hallo zusammen,
Ich könnte zwei Flurstücke Landwirtschaftlicher Nutzfläche erwerben.
Werden/wurden mit Getreide, Mais oder Weidegras bestellt. Bisher keine Weidetierhaltung auf den Flächen. Sind in Summe etwa 1500m².
Eins liegt unmittelbar an meinem Garten. Das andere liegt etwa 8-10m vom ersten entfernt. Es liegt ein weiteres Flurstück dazwischen.
Darf ich das Flurstück welches unmittelbar an den Garten angrenzt einzäunen und als Gartengrundstück nutzen?
Bundesland NRW, beide Flächen liegen nicht im Landschaftsschutzgebiet.
Danke
WH
Frank
Ich könnte zwei Flurstücke Landwirtschaftlicher Nutzfläche erwerben.
Werden/wurden mit Getreide, Mais oder Weidegras bestellt. Bisher keine Weidetierhaltung auf den Flächen. Sind in Summe etwa 1500m².
Eins liegt unmittelbar an meinem Garten. Das andere liegt etwa 8-10m vom ersten entfernt. Es liegt ein weiteres Flurstück dazwischen.
Darf ich das Flurstück welches unmittelbar an den Garten angrenzt einzäunen und als Gartengrundstück nutzen?
Bundesland NRW, beide Flächen liegen nicht im Landschaftsschutzgebiet.
Danke
WH
Frank