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ääähh....
Ich möchte mein Gewehr (unterladen und gesichert) im Auto so transportieren ...
Vielleicht nimmst Du den Teil in Klammern besser noch raus. Tut ja bei Deiner Frage auch nix zur Sache.
ääähh....
Ich möchte mein Gewehr (unterladen und gesichert) im Auto so transportieren ...
Dachte mir wenn ich das nicht dazuschreibe kommen die ersten Antworten mit: warum schnell Zugriff?? Vielleicht auch noch geladen! usw....ääähh.
Vielleicht nimmst Du den Teil in Klammern besser noch raus. Tut ja bei Deiner Frage auch nix zur Sache.
BRAVO!!! Solche Antworten meinte ichunterladen und gesichert....
https://wildundhund.de/404-jvg-unzuverlaessigkeit-leichtfertiger-waffenumgang/
Eine geladene oder unterladene Waffe im Fahrzeug mitzuführen, stellt sowohl ein illegales Führen dar als auch einen erheblichen Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften. Denn nach § 13 Abs. 4 WaffG darf ein Jäger seine Waffen nur „zur“ befugten Jagdausübung führen und mit ihr schießen. Das Mitführen der Waffe im Fahrzeug ist aber noch keine unmittelbare (tatsächliche) Jagdausübung. Denn die Jagdausübung beginnt erst mit dem Aufsuchen von Wild, um es zu erlegen oder zu erlösen.
Ist doch OK das corvinus darauf hingewiesen hat. !!!!!
Und richtig wäre wie, wenn wir schon dabei sind?Ja schon, aber wenn, dann hätte er es richtig machen sollen. So wie es erklärt wird ist es falsch!
Wenn das falsch ist bitte ich auch um Aufklärung. Ich habe das aus dem Artikel, der darüber verlinkt ist.
Bin ja kein Jurist...
14-Tage-Jagdschule oder Kreisjägerschaft-9 Monats-Kind?