Langwaffe im KFZ innerhalb des Reviers transportieren (verschoben)

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Also die Quellezitate
Bundesjagdgesetz
§ 1 Inhalt des Jagdrechts
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Hier steht, was Jagdausübung ist.

Dann kommt §13 WaffG ins Spiel und regelt erstens wann man als Jäger führen und schießen darf und nichts zum Thema Jagdausübung. Ganz im Gegenteil. Es nennt die weiteren Tätigkeiten eindeutig neben der Jagdausübung (also nicht involviert).
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.
Im Grunde ganz sauber aufgezählt und voneinander getrennt. Die befugte Jagdausübung ist in §1 BJagdG benannt und die weiteren Erlaubnisse zum Führen und schießen neben der befugten Jagdausübung (aus §1 BJagdG) extra genannt.
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Aus dem Bereithalten geeigneter Jagdhunde kann ich keinen Bezug zur Jagdhundeausbildung oder der Jagdausübung ableiten.
 
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Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)

§ 4 Jagdhunde

(5) Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. ....

(Anm: Damit wurde die Verwendung von Schusswaffen zur Jagdhundeausbildung geregelt. Zuvor war es unklar, ob überhaupt Schusswaffen benutzt werden dürfen.)

basti
 
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Ah, letzter Teil des Satzes ;)
Die landestypischen Gepflogenheiten.
Eigentlich nicht erforderlich, aber klar geregelt.

Danke. Wieder was gelernt.
 
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Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)

§ 4 Jagdhunde

(5) Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. ....
(Anm: Damit wurde die Verwendung von Schusswaffen zur Jagdhundeausbildung geregelt. Zuvor war es unklar, ob überhaupt Schusswaffen benutzt werden dürfen.)
basti

ich denke, die waffenrechtliche Frage der Schusswaffennutzung war nur ein Aspekt bei Einbringen dieser Passage ins Jagdgesetz;
 
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@Mantelträger

warum darfst du dann deinen Jagdhund im Revier ausbilden ohne die Flächeneigentümer und Bewirtschafter um Erlaubnis zu fragen?

Weil das Jedermann/-frau darf,

wenn dabei die Fläche nicht geschädigt wird und es keine kommerziell betriebene Ausbildung („Hundekurs“) ist. Du darfst Deinen Hund lediglich nicht jagdlich aktiv werden lassen („stöbern“).

In Deutschland darf man den Wald eben betreten, und auch nicht bestellte landwirtschaftliche Flächen, zu Erholungszwecken usw. ... Auch wenn‘s dem Pächter schwerfällt, dass andere gratis und franko dürfen, wofür er teuer zu bezahlen glaubt.

Mbogo
 

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