Langwaffe im KFZ innerhalb des Reviers transportieren (verschoben)

Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
Nicht nur umgangssprachlich. Es wurde extra ins Gesetz eingebracht. Das ist nebenbei auch der einzige Buchstabe in allen Ausnahmen, indenen der Begriff "führen" nicht verwendet wird.

also ich persönlich merke mir nur dass auf dem weg zum schiesstand wumme entladen im koffer , aufm weg zur jagd wumme entladen ohne koffer und bei der jagd wumme geladen - ohne mir schlaflose nächte zu machen wie das juristisch korrekt nun heisst .
 
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.171
also ich persönlich merke mir nur dass auf dem weg zum schiesstand wumme entladen im koffer , aufm weg zur jagd wumme entladen ohne koffer und bei der jagd wumme geladen - ohne mir schlaflose nächte zu machen wie das juristisch korrekt nun heisst .
Und mehr muss man auch nicht wissen, aber dafür über 23 Seiten zu diskutieren ist schon heftig :ROFLMAO:
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.083
Nicht nur umgangssprachlich. Es wurde extra ins Gesetz eingebracht. Das ist nebenbei auch der einzige Buchstabe in allen Ausnahmen, indenen der Begriff "führen" nicht verwendet wird.
Man grenzt das schon sehr genau voneinander ab.
Es sind zwei verschiedene Begriffe, da etwas deutlich herausgestellt werden soll.
Dabei geht es nicht um "Unterform" oder so, sondern um verschiedene Umsetzungen die keinesfalls vermengt werden.
Nochmal, der Auslöser meines einwurfs war, dass verneint wurde, das es im WaffG transportieren garnicht gäbe. Manchem Unbelehrbaren, hatte ich sogar noch viel mehr Stellen aufgezeigt, an denen es explizit "Transport", "transportiert", "transportieren" heisst.
Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten sind von bedeutung.

Über deine Unbelehrbarkeit kann man nur den Kopf schütteln.
Das Wort "Transport" steht genau einmal im WaffG und zwar im Zusammenhang mit erlaubnisfreiem führen.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Auch wieder falsch ;)
Muss ich wieder zitieren?
Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend
der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.
(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition im Sinne des § 29 Abs. 1 durch den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist. § 29 Abs. 2 gilt entsprechend.
(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat kann erteilt werden, wenn die nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates erforderliche vorherige Zustimmung vorliegt und der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.
3.der sichere Transport durch den Antragsteller gewährleistet ist.
Dann gehts mal nicht um Schsswaffen
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
(1a) Die Landesregierungen oder die von ihnen durch Rechtsverordnung bestimmten Stellen bestimmen durch Rechtsverordnung die nach Artikel 6 Absatz 5 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums (ABl. L 316 vom 29.11.2011, S. 1) zuständige Kontaktstelle.
Dann gibst noch einmal transportieren und transportiert i.Zshg. mit dem Begriff "verbringen".
verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert,
Damit sei dann gleich nochmal an die Unterschiede zu verbringen und mitnehmen erinnert, was ja auch "Schwierigkeiten" in der Unterscheidung machte ;)

Nu lass gut sein.

:coffee:
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.083
Auch wieder falsch ;)
Muss ich wieder zitieren?





Dann gehts mal nicht um Schsswaffen


Dann gibst noch einmal transportieren und transportiert i.Zshg. mit dem Begriff "verbringen".

Damit sei dann gleich nochmal an die Unterschiede zu verbringen und mitnehmen erinnert, was ja auch "Schwierigkeiten" in der Unterscheidung machte ;)

Nu lass gut sein.

:coffee:

Alles klar:oops::oops::oops:
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
jungs ... nochmal mein bsp von vorhin ....

du baumst ab , es drückt enorm auf der blase , du siehst den baum , du stabilisierst einen satten strahl daran ( lodenjockel mit prostata überlesen den SATTEN strahl bitte ) ...

hast du im wald nun gepinkelt , abgestrullert , uriniert oder wasser gelassen ?

mein vorschlag : viel wichtiger als über den begriff zu grübeln ist es nicht zu vergessen vorher die lederhose aufzumachen ;-)

genauso ist es hier ...
 
Registriert
2 Sep 2016
Beiträge
780
In was für Gegenden wohnt ihr nur?
Die letzte Verkehrskontrolle war irgend wann in den späten 80ern, damals auf dem Weg zur Uni.
Danach eine Zollkontrolle, weil ein Diesel, war kurz danach. Rund um internationale Flughäfen ist Zollgrenzbezirk...
Ansonsten bin ich noch nie in Deutschland kontrolliert worden.

Unser Revier wird von einer Buntesautobahn geteilt. Wir parken immer an einem Rastplatz und nutzen die Türen in den Zäunen. Ich war gerade am einpacken und hatte mit offenen Türen da gestanden. Die haben neben mir angehalten und hatten direkten Blick auf meine Waffe. Also ich als Polizist hätte die Gelegenheit auch genutzt...
Mich stört das nicht, ich kenne viele Beamte privat.
Das sind ganz normale Menschen die ihren Job machen.
Oftmals vertreten sie unsere Meinung, besonders wenn es um die Verschärfung von Waffengesetzes geht.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
52
Zurzeit aktive Gäste
245
Besucher gesamt
297
Oben