In Bayern kann ich mir auch ohne Genehmigung so viele Schalldämpfer kaufen bis die WBK krachtAber nur mit Ausnahmegenehmigung.
In RLP ist er einer Langwaffe gleichgestellt. Deswegen kann man natürlich Waffe mit SD verleihen, genau wie ohne.
Der Erwerb ist über das WaffG geregelt.
Eine Genehmigung benötige ich nur, wenn ich den SD jagdlich nutzen möchte