Langwaffe mit Schalldämpfer verleihen?

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Aber nur mit Ausnahmegenehmigung.

In RLP ist er einer Langwaffe gleichgestellt. Deswegen kann man natürlich Waffe mit SD verleihen, genau wie ohne.
In Bayern kann ich mir auch ohne Genehmigung so viele Schalldämpfer kaufen bis die WBK kracht 😉

Der Erwerb ist über das WaffG geregelt.
Eine Genehmigung benötige ich nur, wenn ich den SD jagdlich nutzen möchte
 
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Um auch nochmal zum Thema zu kommen:

Schalldämpfer sind in WaffG 13 9) geregelt.
Entsprechend ist deutschlandweit der Erwerb und Co von Schalldämpfern zugelassen.
Diese dürfen dann ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Zrntralfeuermunition bei der Jagd und beim jagdlichen Übungsschießen verwendet werden.
Soweit das Waffenrecht.

Der tatsächliche Einsatz bei der Jagd wird über das BJagdG und die Landesgesetze geregelt.

Das jagdliche Übungsschießen (Schießstand) kann vom Jagdgesetz nicht eingeschränkt werden.
Ob das auch für ein- und anschießen im Revier gilt, weiß ich nicht.

Du darfst also überall in DE einen SD haben und auch verleihen.
Auf dem Schießstand darfst du ihn auch überall in DE nutzen.
Bei der Jagd kann es aber jagdrechtliche (!) Einschränkungen geben.
 
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Und das beantwortet jetzt die Frage nach dem ausleihen?

Ein Satz.
In Rlp darfst du.
 
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Genau gem. § 13 Abs. 9 S. 1 WaffG i.V.m. § 13 Abs. 4 WaffG ist das überhaupt kein Problem!

Einzig Kurzwaffen dürften nicht verliehen werden, da der § 13 Abs. 4 WaffG nur für Langwaffen (und i.V.m. Abs. 8 für Schalldämpfer) gilt und daher als Leihberechtigung für eine Kurzwaffe zwingend eine WBK vorhanden sein müsste (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG).
 
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Einzig Kurzwaffen dürften nicht verliehen werden, da der § 13 Abs. 4 WaffG nur für Langwaffen (und i.V.m. Abs. 8 für Schalldämpfer) gilt und daher als Leihberechtigung für eine Kurzwaffe zwingend eine WBK vorhanden sein müsste (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG).

Dazu gibt es allerdings ein interessantes Urteil des LG Münster, dass den JS auch bei Kurzwaffen als ausreichend bzw. Ersatz ansieht.


Ist aber rechtlich gesehen nur ein Provinzgericht 😅
 
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Das Urteil kenne ich, sehe das aber auch ehr als interessantes "Fehlurteil" und würde mich da nicht drauf berufen bzw. meine Zuverlässigkeit auf´s Spiel setzen wollen...

Bemerkenswert ist das Urteil aber auf jeden Fall, weil man ja sonst ehr gewohnt ist, dass Gerichte das WaffG möglichst streng und ehr gegen den Bürger auslegen!
 
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