Langwafffe ausleihen?

Registriert
27 Jan 2006
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Darf ich z.B eine BBF die auf einen Jagdfreund angemeldet ist bei mir im Waffenschrank längere Zeit aufbewahren und mit der Waffe in meinem Revier auf die Jagd gehen?

Für Antworten im vorraus vielen Dank
 
Registriert
2 Sep 2009
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Idealerweise unterschreibt ihr euch gegenseitig eine Überlassungsvereinbarung. Soweit ich weiß, ist diese aber zeitlich begrenzt.
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Guruguru schrieb:
längstens für einen Monat
Papierkram (sog. Leihschein) nicht vergessen
Zumindest sollten bei einer Kontrolle keine vordatierten Leihscheine aus der Tasche fallen. :roll: :wink:


WaiHei
 
A

anonym

Guest
Duncan schrieb:

In Kurzform:
- aufbewahren ("vorübergehend") ggf. auch über einen längeren Zeitraum
- ausleihen zur Benutzung nur kurzfristig
- Überschneidung/Gleichzeitigkeit ist meines Wissens nicht ausgeschlossen
- alles muss im Kontrollfall papiermäßig belegt werden können
 

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