"Lappen" weg...

Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
es k ö n n t e einem ja wirklich gleichgültig sein, wenn man nicht befürchten könnte ( oder müsste ?), dass mit all den modernen Chip-Spielereien allerlei Unfug getrieben werden würde, wenn man seitens der Autoritäten nur mal genügend Daten gespeichert hat.
Der eingeschaltete Videoüberwacher klickt das Cellphone an, schaltet es (es muss nur smart genug sein) unbemerkt ein und so lässt sich der Benutzer - rein theoretisch natürlich nur - unbemerkt abhören, der Ordnungshüter kann dann per mousecklick über den Führerschein leicht herausfinden, wie viel Bier man so in den letzten 24 h bestellt und getrunken hat.
Geht nicht ?
Geht doch, es ist ja heute schon möglich, den PC unbemerkt einzuschalten und Camera oder Mikrofon unbemerkt einzuschalten. Und also geht dies auch mit einem smarten Cellphone.
Macht doch keiner !
Keiner ??
Wirklich keiner ??
D e r z e i t glaube ich das, was aber ist in fünf oder zehn Jahren, wenn irgendeine Macht uns regiert und kontrollieren will ?
Mag jeder entscheiden, wie er will -- so lange er dabei sein Hirn einschaltet und niemals sagt "is' mir doch sch....egal !".
Nur - wer mit Hirn entscheidet, kann hinterher nicht sagen, er habe von nichts gewusst... .
 
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es k ö n n t e einem ja wirklich gleichgültig sein, wenn man nicht befürchten könnte ( oder müsste ?), dass mit all den modernen Chip-Spielereien allerlei Unfug getrieben werden würde, wenn man seitens der Autoritäten nur mal genügend Daten gespeichert hat.
Und wenn sie diese Daten erstmal haben sind sie nichteinmal in der Lage, sie auch für ihre Kunden einzusetzen.
Mein Landkreis hier feiert sich dafür einige Formulare als PDF-download zur Verfügung zu stellen, aber jammert, daß nicht an allen Milchkannen superschnelltolles Internet zur verfügung steht.

Statt mir den neuen Führerschein in einen Umschlag zu stecken und in die Post zu schmeißen darf ich erst mal suchen in was der Landkreis Hannover aufgegangen ist und wo die Ihre Führerscheinstelle haben. Dort kann ich eine Karteikartenabschrift beantragen, vermutlich noch kostenpflichtig.
Mit diesem darf ich dann zu meiner Behörde rennen. Die liegt nicht in meinem Landkreis sondern in der Stadt wo es keine Parkplätze gibt. Da darf ich auch wieder Geld hinschleppen.
Wenn ich Glück habe landet meine neue Pappe irgendwann in meinem Briefkasten. Dummerweise versendet mein Landkreis mit der Billigpost. Es gibt drei Straßen in der Samtgemeinde die mit Mühlen... beginnt. Ich freue mich jedes mal darauf zu erfahren wo meine Landkreispost diesmal gelandet ist.
 
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Hurra, bald müssen wir alle die Fingerabdrücke abgeben und der Rot-Grünfunk vom WDR findet das toll.
https://blog.wdr.de/digitalistan/diffuse-angst-vorm-fingerabdruck-im-personalausweis/

Da hilft wohl nur noch Finger verkleben, wie bei den Baggerbesetzern im Braunkohlerevier. ;)

Also Bürgerüberwachung egal in welcher Form nun auch noch in die grüne Richtung zu schieben ist absurd. Quasi alle paranoiden und misstrauischen Gesetze kamen doch von den konservativen politischen Kräften.

Zum Thema: Ich sehe da tatsächlich auch primär eine Vereinheitlichung und für unsere Ordnungshüter ist es sicher eine Erleichterung. Wir haben nun mal einen sehr internationalen Verkehr in Deutschland/Europa.
Und die Fristen sind ja wirklich sehr fair. In anderen Ländern wird so etwas einfach per Dekret umgesetzt, da heißt es dann in 6 Wochen tauscht jeder seinen Ausweis :cool:

Aber in einem habt Ihr voll und ganz Recht: Es lohnt sich immer, gegen Überwachung zu sein und Anonymität ist ein hohes Gut der Demokratie und ein Freiheitsrecht. Deshalb lieber einmal zu viel Bedenken oder Ablehnung. Zurück ist vermutlich immer viel schwerer. Wohin so Sachen wie die permanente Registrierung und Überwachung und EU-Regeln wie die mit dem Notfall GPS im Auto führt sieht man ja in China. Ich möchte nicht, dass ein Score für mich angelegt wird, der über mein Leben mit entscheidet.
Deshalb muss klar geregelt sein, was solch eine Karte kann und darf.

Ich hatte auch noch einen rosa Lappen und darf heute quasi alles bis auf Bus und LKW über 12,5t . So steht es auch auf der Plastikkarte die ich jetzt habe. Wenn das so nicht auf der neuen steht, reize ich die Frist einfach voll aus, wobei vorher vermutlich eh vorher zum Check muss.
 
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Was ein Gejammere!
Dass die Führerscheine alle mal vereinheitlicht werden ist doch schon ewig lang bekannt.
Es ist mindestens 15 Jahre her, dass ich gerechnet hab, ob ein Führerschein 2033 noch relevant für mich ist. Momentan sag ich ja, aber wer weiß, welche Zipperlein mich mit 87 plagen.

@peng, du wirst doch wissen, wo die für dich zuständige Führerscheinstelle ihren Sitz hat.
In der Regel ist das in den Landratsämtern.
 
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Wer seinen Führerschein nicht umtauscht und dann mit alten Papieren kontrolliert wird, muss ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen.
Wenn ich mir überlege, dass ich seit meiner Zeit als 2CV Fahrer in den 90ern nicht mehr kontrolliert wurde und den Führerschein nur für das Leihen von Mietfahrzeugen benötige könnte man es auch einfach darauf ankommen lassen. Erst bei der 3. Kontolle kostet es wirklich was (wenn man die 25€ dagegen rechnet) Könnte zumindest bei meinem Schnitt sein, dass ich dann auch gleich das Auto oder zumindest den Schein da lasse :giggle:

PS: Eine Protestform wäre auch, wenn jetzt ALLE sofort zum Umtausch laufen ;) Denn die Fristen sind ja nur eine Empfehlung :)
 
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vor ca. 10 Jahren forderte ein Landkreis meinen Führerschein, weil ich des Nächtens, auf der Rückkehr vom erfolgreichen Sauenansitz im Revier eines Freundes, wohl irgendwie innerorts mit außerorts verwechselt habe. Kurz, ich war seeehhhr flott unterwegs. Ich habe sofort am nächsten Morgen einen Fachanwalt für Verkehrssachen konsultiert und dieser riet mir, sofort meinen Führerschein gegen eine Karte zu tauschen, da für den Fall, dass es zu einem Fahrverbot kommt, ich hinterher nur die alte Klasse 3 eingetragen bekäme, 1 und 2 aber ungültig wären???
Jedenfalls habe ich kein Fahrverbot bekommen, sondern doppelte Buße und eine längst verjährte Auflage.
 
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es k ö n n t e einem ja wirklich gleichgültig sein, wenn man nicht befürchten könnte ( oder müsste ?), dass mit all den modernen Chip-Spielereien allerlei Unfug getrieben werden würde, wenn man seitens der Autoritäten nur mal genügend Daten gespeichert hat.

Nein, auch ohne irgendwelche Befürchtungen zur Überwachung ist mir das nicht egal. Ich muss dafür zunächst selbst irgendwelche Unterlagen beschaffen, dann 20km bis zur zuständigen Behörde fahren und dort wer weiß wie lange verbringen. Am Ende habe ich wider vollkommen unnötig Lebenszeit verschwendet. Zusätzlich muss ich mir dann noch anhören, dass die Behörden vollkommen überlastet wären. Da ist mir das Geld was es kostet dann schon fast egal.
 
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Dabei fällt mir ein, drei Führerscheine habe ich im Landkreis Hannover "gemacht", den 1A allerdings während ich studiert habe. Benötige ich von denen jetzt auch noch eine Karteikartenabschrift?
 
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Wer keinen neuen besitzt bekommt keinen internationalen. Nicht für jeden relevant für manche schon.
Selbst mein Vater hat seinen freiwillig vor Jahren getauscht, sein Lappen von '55 war nach fast 60 Jahren irgendwie unleserlich im Portemonnaie geworden.:ROFLMAO: der letzte der ihn zu sehen gekam, war ein schwedischer Polizist, dr fasst ihn nur mit zwei Spitzen Fingern an. :ROFLMAO: Aber er wurde akzeptiert....
 
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Ich habe sofort am nächsten Morgen einen Fachanwalt für Verkehrssachen konsultiert und dieser riet mir, sofort meinen Führerschein gegen eine Karte zu tauschen, da für den Fall, dass es zu einem Fahrverbot kommt, ich hinterher nur die alte Klasse 3 eingetragen bekäme, 1 und 2 aber ungültig wären???
Dein "Fachanwalt" hat Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug verwechselt. Ein Fahrverbot wird für 1 bis max. 3 Monate ausgesprochen. Die Fahrerlaubnis erlischt in diesem Fall nicht, sie ruht. Anders beim Fahrerlaubnisentzug. Da erlischt die erteilte Fahrerlaubnis. Es wird nach Ablauf der vom Gericht festgelegten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Allerdings auch nur auf Antrag. Nicht einfach so. Und zwar nach neuem, also derzeit geltenden Recht. Da kann dann schonmal eine Klasse wegfallen.
 
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Es wird nach Ablauf der vom Gericht festgelegten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Allerdings auch nur auf Antrag. Nicht einfach so. Und zwar nach neuem, also derzeit geltenden Recht. Da kann dann schonmal eine Klasse wegfallen.
Es mag ja sein das die 7,5 tonnen vom alten dreier wegfallen, daß heißt aber doch nicht, daß Führerscheinklassen wegfallen für die man seinerzeit ein Prüfung abgelegt hat.
Klasse 1 und 2 sind echte Motorräder und große LKW, die können doch nicht einfach so verschwinden.
 
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Es mag ja sein das die 7,5 tonnen vom alten dreier wegfallen, daß heißt aber doch nicht, daß Führerscheinklassen wegfallen für die man seinerzeit ein Prüfung abgelegt hat.
Klasse 1 und 2 sind echte Motorräder und große LKW, die können doch nicht einfach so verschwinden.
Das ist, wie sollte es auch anders sein in Deutschland, ein wenig kompliziert. Im Prinzip hast Du Recht. Ich versuche es einmal (in einfachen Worten) an einem Beispiel zu erklären.

Max macht seinen Führerschein der Klasse 3 vor dem April 1980. Somit ist er zum heutigen Zeitpunkt im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 (125ccm, 15PS). Jetzt trinkt er sich einen und verliert seine Fahrerlaubnis.
Nach Ausnüchterung und Ablauf einer festgelegten Zeit beantragt er eine neue. Er bekommt die Fahrerlaubnis der Klasse B. Diese beinhaltet lediglich die weitere Klasse AM (45km/h, 50ccm). Die 125.er im Schuppen darf er vertickern, jedenfalls nicht mehr fahren. Klasse A1 ist futsch.

Tauscht er nur um, dann bekommt er die Klasse B, die Klasse C1/E und ein bisschen CE. Das bisschen CE für den "Rest" bei Anhängerbetrieb über 12 Tonnen Gesamtgewicht bis zur damaligen Grenze von 18,75 Tonnen Gesamtgewicht (wie bei Kl 3) für den Zug, sofern der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Das wird dann in der Karte unter CE als Schlüsselzahl eingetragen. Aber nur, wenn der Umschreiber beim Tausch das auch explizit beantragt. Inzwischen sind einige Behörden "so nett", das gleich "mitzumachen". Müssen tun sie es nicht. Also immer schön aufpassen.
Die Klasse A1 natürlich auch.

Interessant auch die Regelung mit der 5- Jahres Untersuchungsfrist bei C/CE, D/DE und, je nach Alter des Kandidaten und Datum der Erteilung auch C1/C1E.
Aber das würde, glaub ich jetzt zu weit führen, das auch noch zu erläutern. Ist für ein Beispiel in eifachen Worten sowieso schon viel zu lang geworden.
 
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In der Art hatte ich das schon gedacht, nur hier ging es um 1 und 2. Und das sind ja nun beides keine Klassen die mal irgendwo mit bei waren sondern solche für die man extra in der Fahrschule war, seine Pflichtstunden und eine Prüfung gemacht hat.
 

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