"Lappen" weg...

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Nachtrag: Wer zum Beispiel die Fahrerlaubnis der Klasse 3 + 1 verliert oder Klasse 2, der bekommt natürlich auch diese Klassen neu erteilt. Ggf. muss er aber bestimmte Auflagen erfüllen. Der "Idiotentest" wäre so ein Beispiel. Zum Beispiel bei Wiederteilung nach Entzug wegen Alkohol bei einem Promillewert über 1,6.
 
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In der Art hatte ich das schon gedacht, nur hier ging es um 1 und 2. Und das sind ja nun beides keine Klassen die mal irgendwo mit bei waren sondern solche für die man extra in der Fahrschule war, seine Pflichtstunden und eine Prüfung gemacht hat.
Ja, ich habs schon ergänzt.
 
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Nachtrag: Wer zum Beispiel die Fahrerlaubnis der Klasse 3 + 1 verliert oder Klasse 2, der bekommt natürlich auch diese Klassen neu erteilt. Ggf. muss er aber bestimmte Auflagen erfüllen. Der "Idiotentest" wäre so ein Beispiel. Zum Beispiel bei Wiederteilung nach Entzug wegen Alkohol bei einem Promillewert über 1,6.
Das Problem ist, es wird immer die entsprechende heutige Klasse erteilt. Für Klasse 2 zum Beispiel C/CE.
Klassen, die früher in einer Klasse enthalten waren aber in der jetzigen entsprechenden nicht, sind futsch. Zum Beispiel dürfte man mit Klasse 2, vor 1954 gemacht, Motorrad bis 250ccm fahren. Kommt es zur Neuerteilung als C/CE, dann nicht mehr.
 
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Die Klasse 2 erlischt auch automatisch am 50. Geburtstag, wenn man nicht vorher auf die Karte umgestellt bzw. die Verlängerung beantragt hat (inkl. ärztlichem Gutachten für die Klasse CE)...
 
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Das liegt jetzt aber nicht primär an der neuen Karte sondern am Ok. vom Onkel Doktor. Außerdem kann man den, so weit ich das verstanden habe, jederzeit wieder aufleben lassen.
 
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Da ist nichts mit Aufleben... Ab 50 musst Du alle 5 Jahre eine Ärztl. Untersuchung, Augenarzt und Strassenverkehrsamt hinter Dich bringen, dann bekommst wieder 5 Jahre Verlängerung, Kosten jedesmal ca. 200,--EURO. Machst Du es nicht, wird aus Deinem CE ein Klasse T.
 
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Da ist nichts mit Aufleben... Ab 50 musst Du alle 5 Jahre eine Ärztl. Untersuchung, Augenarzt und Strassenverkehrsamt hinter Dich bringen, dann bekommst wieder 5 Jahre Verlängerung, Kosten jedesmal ca. 200,--EURO. Machst Du es nicht, wird aus Deinem CE ein Klasse T.
Ganz wichtig ist es wird ein T draus und kein alter Klasse 3. Sprich du verlierst auch noch teilweise einige Vorzüge der Klasse 3 zu T. Was normal eine Frechheit ist.
 
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Da ist nichts mit Aufleben... Ab 50 musst Du alle 5 Jahre eine Ärztl. Untersuchung, Augenarzt und Strassenverkehrsamt hinter Dich bringen, dann bekommst wieder 5 Jahre Verlängerung, Kosten jedesmal ca. 200,--EURO. Machst Du es nicht, wird aus Deinem CE ein Klasse T.
Es war als es eingeführt wurde so, dass man bis zum Stichtag verlängert haben musste. War man drüber, war die Fahrerlaubnis weg, und man bekam sie auch nicht neu erteilt. Im Prinzip so als wenn man nie eine besessen hätte.
Dann wurde eine Karenzzeit eingeführt. Zunächst zwei Jahre. Inzwischen ist es so: Ist man über die 5 Jahre hinaus, erlischt die FE. Bringt man später ein ärztliches Dingens bei, wird die FE neu erteilt. Allerdings ist dann der Teil, dass man einen KOM (ohne Fahrgäste) fahren durfte nicht mehr dabei. Wer das möchte, muss, wenn er die Frist verpennt hat, einen vollständigen Führerschein der Klasse D machen.
 
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unbemerkt abhören, der Ordnungshüter kann dann per mousecklick über den Führerschein leicht herausfinden, wie viel Bier man so in den letzten 24 h bestellt und getrunken hat.

Ich bestelle Bier per Fingerzeig und trinke meist nicht alle selber - wie soll das also gehen>?
 
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Und wahrscheinlich darf man dafür auch wieder schön eine Gebühr bezahlen. Genau deshalb hab ich immer noch die rosa Pappe.
 
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Das ist eh so eine Sache, wenn ich mit meiner alten Karte an den 7,5ter noch einen drukluftgebremsten Hänger dran hatte, war ich mit knapp 19T unterwegs, was steht denn dann in dem neuen?
 
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27 Jun 2014
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Das ist eh so eine Sache, wenn ich mit meiner alten Karte an den 7,5ter noch einen drukluftgebremsten Hänger dran hatte, war ich mit knapp 19T unterwegs, was steht denn dann in dem neuen?
12 to. Aber wenn der alte 3.er korrekt umgeschrieben wird dann auch wieder bis 18,75 to. Allerdings im Bereich über 12 to. bis 18,75 to. nur als Einachser bzw. Tandemachser (<1m)
 

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