"Lappen" weg...

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Wenn D so schnell und vorauseilend ist; warum ist dann nicht der PKW Lappen fuer 125ccm Moppeds offen?
Geht nebenan auch!
 
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Das ist eh so eine Sache, wenn ich mit meiner alten Karte an den 7,5ter noch einen drukluftgebremsten Hänger dran hatte, war ich mit knapp 19T unterwegs, was steht denn dann in dem neuen?

Dieser Teil der Klasse 3 (7,5t LKW mit Anhänger > 12t) erlischt übrigens ebenfalls am 50. Geburtstag, sofern keine Verlängerung / Umschreibung (mit ärztlchem Gutachten) beantragt wird!

Bei der Umschreibung erhält man dann die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), die man alle 5 Jahre mit ärztlichem Gutachten verlängern muss...
 
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27 Jun 2014
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Dann bitte altmodisch wie bei Oppa -Mit alles .
Als A1 den 1B ablöste, durften überall in der EU die 16-jährigen A1.ler 125.er offen fahren. Nur in Deutschland wurde der Schein auf 80km/h bis zum 18. Lebensjahr begrenzt. Aber die Ausbildung und Prüfung musste auf einer offenen Maschine erfolgen. Die der Aspirant mit Bestehen der Prüfung nicht mehr fahren durfte. Deutschland ...
Mit der Klasse M durfte jeder in der EU ein Mopped mit 50ccm und 50km/h fahren. Nur in Deutschland wurde das auf 50ccm und 45km/h begrenzt. Deutschland ... Noch Fragen?
 
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bce, ce, c1e
früher hatte ich 1,2,3 und 4 konnte jeder verstehen und wußte auch was man damit durfte, oder nicht.
 
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27 Jun 2014
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Dieser Teil der Klasse 3 (7,5t LKW mit Anhänger > 12t) erlischt übrigens ebenfalls am 50. Geburtstag, sofern keine Verlängerung / Umschreibung (mit ärztlchem Gutachten) beantragt wird!

Bei der Umschreibung erhält man dann die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), die man alle 5 Jahre mit ärztlichem Gutachten verlängern muss...
Das ärztliche Gutachten braucht man in dem Falle nur für den Bereich 12-18,75to, der in die Klasse CE fällt. Für die Klasse C1/C1E (bis 7,5/ 12 to) ist für Leute, die das 50.ste Lebensjahr erreichen, keine 5-jährige Untersuchung vorgeschrieben. Die geniessen Bestandsschutz.
Nicht zu verwechseln mit "Neulingen" in der Klasse C1/C1E. Die müssen auch alle 5 Jahre zur Untersuchung.
 
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Das heist mit dem neuen darf ich demnächst nur noch 12t bewegen:unsure:(n)

Wenn Du über 50 bist, darfst Du jetzt schon nicht mehr als 12t fahren!

"Lappen oder Karte" macht da keinen Unterschied...

Die Erlaubnis für mehr als 12t erlischt automatisch am 50. Geburtstag und muss aktiv verlängert werden (hierzu ist ein ärztliches Gutachten erforderlich) (§ 76 Punkt 9 FEV).

Damit unweigerlich verbunden ist die Umstellung auf die "Karte" und die neuen Fahrerlaubnisklassen...
 
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26 Mai 2016
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Man sollte aber abwägen, ob man die Berechtigung für >12t wirklich benötigt, da diese Erlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden muss, was natürlich mit Kosten verbunden ist (Gebühren der Behörde, ärtzliches Gutachten etc.)...
 

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