Laserpatrone für das Laser-Schießkino

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Moin

Ich suche für unser Laserschießkino Patronen für die Jagdwaffen.

Hierfür ist allerdings Voraussetzung das die Patronen nur pro Schuss einmal kurz einen Laserpunkt setzt. Heißt nicht dauerhaft leuchtet wie eine Einschießhilfe.

Hat hierfür zufällig jemand eine Quelle?

Waidmannsheil
 
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Wird das nicht vor Ort gestellt? Oder muss man sowas tatsächlich mitbringen? Oder hast Du selber so ein Kino zuhause?
 
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Hallo,

ich habe ebenfalls ein Laserschießkino. Ich habe das mit dem hier gelöst: https://projekt-ares.de/shop-ares.html (Das Lasermodul mit Montage für die Schiene)
und hab mir das zur Montage bestellt:
https://www.amazon.de/gp/product/B001BR2XH4/ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o00_s01?ie=UTF8&psc=1
Ist zwar ein bisschen blöd mit dem an und abbauen aber es geht.
Für Flinte und Kurzwaffe habe ich eine Magnetische Taschenlampenhalterung für Waffen auch bei Amazon bestellt. einfach mal suchen.

Viel Spaß und Waidmannsheil
M@tze
 
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Soso Du baust also einen Laser an Deine Waffe............aach nur zum spielen? Mann oh Mann wie kann man sowas posten?
 
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Hättest du dich mit der Thematik beschäftigt wüsstest du, dass ein kurzer Laserimpuls kein Problem ist. Ausserdem wird es immer wieder Demontiert. Keine meiner Waffen steht bei mir im Schrank mit montierten Laser oder Lampe.
 
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Ob der dauerhaft montiert ist oder nur eine Sekunde spielt bzgl. verboten keine Rolle. Nach Waffengesetz ist bereits der Umgang damit verboten.

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Dass es eine Ausnahme gibt wenn nur ein Impuls des Lasers abgegeben wird ist mir unbekannt, hast du eine Quelle dazu?
 
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Irgendwo ja. Als ich mich mit dem ganzen beschäftigt hatte aber ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr wo ich es gelesen habe.
Dann wären aber auch Laserzielpatronen bzw. Die ganze Sache mit den Laserschießkinos illegal. Denn wenn ich mich recht erinnere gab es auf Jagdmessen stände bei denen das genauso Funktionierte und das waren auch alles echte Waffen.
 
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Ob der dauerhaft montiert ist oder nur eine Sekunde spielt bzgl. verboten keine Rolle. Nach Waffengesetz ist bereits der Umgang damit verboten.

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Dass es eine Ausnahme gibt wenn nur ein Impuls des Lasers abgegeben wird ist mir unbekannt, hast du eine Quelle dazu?
Sie müssen schon in die Begrifffsbestimmung passen
4.2
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.
Erläutert wird dies so
Bei Lasern im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich um Vorrichtungen, die mittels gebündelten Lichts das Ziel markieren und über eine Montagevorrichtung an der Waffe befestigt sind. Bei den oben angeführten Definitionen von Zielscheinwerfern und Lasern handelt es sich um Begriffsbestimmungen und somit um keine waffenrechtlichen Reglementierungen (siehe Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4). Die Definitionen müssen derart eng gefasst werden, um eine Ausweitung verbotener Waffen dieser Art auf allgemein gebräuchliche Taschenlampen und Laserpointer zu vermeiden.
Die Verbote nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 betreffen Waffenzubehör wie Zielscheinwerfer oder Nachtzielgeräte.

Die Vorschriften beziehen sich auf die in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 4 definierten Vorrichtungen. Alleinige Voraussetzung ist, dass das Gerät dazu bestimmt und geeignet ist, mit der Waffe verbunden zu werden. Handelsübliche Alltagsgegenstände dieser Art fallen dann unter die Bestimmungen, wenn sie mit einer Schusswaffe verbunden sind.
Nun kann jeder für sich entscheiden, wann etwas an einer Waffe montiert ist und wie die Funktionsweise wäre, um ein Ziel zu markieren. Das BKA versteht unter "markieren" das des Ziels als Zielhilfe vor einer Schussabgabe mit einer Markierung versehen wird.
Dann kommen wieder ZF mit integrierten Laserentfernungsmessern in die Überlegung.
Extra für diese, wurde die entsprechende Gesetzesstelle 2008 überarbeitet.
Bewerten? Die zuständige Behörde hat dazu keinen mir Feststellungsbescheid vorliegen.
LAserpatronen sind nicht als verboten eingestuft und andere ähnliche Gerätschaften als nicht dem WaffG unterliegend.
 
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Auch Laserpatronen mit Dauerlicht können ein Ziel markieren; aus einer doppelläufigen Büchse oder Flinte...
 
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Das BKA stuft sie dennoch nicht als vom WaffG erfasst ein.
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Man kann sogar Ziellaser besitzen, wenn diese eben nicht für Schusswaffen bestimmt sind.
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Man kann Lampen mit Picatinnyschienen besitzen, wenn diese nicht für schusswaffen bestimmt sind usw.
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Es gilt die Feinheiten zu beachten. Wann ist der Gegenstand und wann die entsprechende Nutzung das tatsächliche Verbot.
Was wieder verboten ist, wäre die von dir angedachte Verwendung.
Damit wird aus dem nicht vom Verbot erfassten Gegenstand erst ein Verbot.
Genau wie beim Anbringen der beiden nicht für Schusswaffen bestimmten Strahlungsemmitenten.

Nachtsichtvorsatzgeräte iV. m. ZF sind übrigens auch weiter verbotene Gegenstände. Man darf sie aber jagdlich nutzen ;)
Der Begriff "verbotener Gegenstand", ist zunächst nur ein weiterer Begriff. Es gibt zahlreiche Ausnahmen.
 
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Ich nehme genau da für laser ammo.
Das Ding leuchtet nur kurz auf und blockiert das Patronenlager. Neuerdings ist es auch in Infrarot zu haben, dann sieht man es nicht. Da ist das Ziel dann entgültig weder beleuchtet noch markiert.
 
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Ob das Licht (ganz allgemein) sichtbar oder unsichtbar (bzw. nur mit Hilfsmitteln sichtbar) ist, spielt für die Beurteilung keine Rolle.
Es wird dennoch beleuchtet/markiert.
 

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