Lebendfalle von Katzenhilfe im Revier gefunden

Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
Dann tritt Deinem Ausbilder mal auf die Füsse:
Im Jagdgesetz heißt es wildernde Hunde und streunende Katzen, weiterhin solltest Du Dich mal mit dem Hegebegriff als Jagdausübungsberechtigter befassen...
"Das Recht, wildernde Hunde (und Hauskatzen) zu töten, ... besteht ... nur dann, wenn das Wild tatsächlich des Schutzes bedarf"
Vgl.: Kommentar "Jagdrecht in Niedersachsen", Richter a.D. Heinz Rose, Kohlhammer DeutscherGemeindeVerlag. 3. Auflage.
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
noch handeln wir nach Gesetzen, nicht nach Kommentaren irgendwelcher Richter a.D.
Mit C*st verwandt?

Aber ich finde auch das sich ein allwissender Jäger nicht herablassen sollte, sich von einem Richter a.D. unbestimmte Rechtsbegriffe erläutern zu lassen.
Wo kämen wir denn da hin?

Ich jedenfalls bin nicht allwissend
 
Registriert
1 Nov 2006
Beiträge
7.129
noch handeln wir nach Gesetzen, nicht nach Kommentaren irgendwelcher Richter a.D.
Das "wir" ist in diesem Fall unangemessene Vereinnahmungsdialektik. Woher willst Du wissen, nach welchen Vorgaben Andere handeln?

Eisbaer1017 tut in jedem Fall gut daran, sich in NRW so zu verhalten wie er es beschrieb. In diesem Bundesland gilt, dass von einer Katze in einer Falle keine Gefahr im Sinne des Jagdschutzes ausgeht, welche eine Tötung rechtfertigt.
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
einige hier versuchen ja Deinen jagdlichen Wissenshorizont zu erweitern;)
Für tiefergehende Fachsimpelei um juristische Spitzfindigkeiten solltest Du Dich vllt. mal an @Yumitori wenden...
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
noch handeln wir nach Gesetzen, nicht nach Kommentaren irgendwelcher Richter a.D.
Allerdings kann es angebrachter sein, sich im Vorfeld mit den Kommentaren eines Richters a.D. auseinanderzusetzen als im nachinein diese von einem amtierenden Richter um die Ohren gehauen zu kriegen.
Aber: „Jeder soll nach seiner Fasson selig werdensmilie_op_045.gif
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Eisbaer1017 tut in jedem Fall gut daran, sich in NRW so zu verhalten wie er es beschrieb. In diesem Bundesland gilt, dass von einer Katze in einer Falle keine Gefahr im Sinne des Jagdschutzes ausgeht, welche eine Tötung rechtfertigt.


Moin,

und darüber hinaus ist die Tötung der Katze auch noch schlicht verboten (Beitrag #112).

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Allerdings kann es angebrachter sein, sich im Vorfeld mit den Kommentaren eines Richters a.D. auseinanderzusetzen als im nachinein diese von einem amtierenden Richter um die Ohren gehauen zu kriegen.
Aber: „Jeder soll nach seiner Fasson selig werdenAnhang anzeigen 61956

so sehe ich es auch! Die Zeit welche Du zum Kommentare lesen nutzt, nutze ich zur Fallenkontrolle, weil ich mich ungern auf Technik verlasse.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Letzteres habe ich nicht probiert, aber Oma schwört noch immer auf die Decke die Opa ihr einst machen ließ.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
133
Zurzeit aktive Gäste
682
Besucher gesamt
815
Oben