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"Das Recht, wildernde Hunde (und Hauskatzen) zu töten, ... besteht ... nur dann, wenn das Wild tatsächlich des Schutzes bedarf"Dann tritt Deinem Ausbilder mal auf die Füsse:
Im Jagdgesetz heißt es wildernde Hunde und streunende Katzen, weiterhin solltest Du Dich mal mit dem Hegebegriff als Jagdausübungsberechtigter befassen...
Vgl.: Kommentar "Jagdrecht in Niedersachsen", Richter a.D. Heinz Rose, Kohlhammer DeutscherGemeindeVerlag. 3. Auflage.