- Registriert
- 27 Jun 2014
- Beiträge
- 9.491
Meine Oma hatte auch so 'n Teil. Hab den Verdacht, alle Omas alten Schlages hatten ein Katzenfell.Letzteres habe ich nicht probiert, aber Oma schwört noch immer auf die Decke die Opa ihr einst machen ließ.
Meine Oma hatte auch so 'n Teil. Hab den Verdacht, alle Omas alten Schlages hatten ein Katzenfell.Letzteres habe ich nicht probiert, aber Oma schwört noch immer auf die Decke die Opa ihr einst machen ließ.
Meine Oma hatte auch so 'n Teil. Hab den Verdacht, alle Omas alten Schlages hatten ein Katzenfell.
Landesjagdgesetz Rlp
Hallo zusammen,
habe bei mir im Revier eine Lebendfalle von der Katzenhilfe gefunden. Schild mit der Bezeichnung Katzenhilfe und Telefonnumer hängt da dran. Da ich aus einiger Entfernung auch eine Wildkamera dort im Fernglas gesehen hatte bin ich zunächst einmal nicht näher dran gegangen.
Kann mir nicht vorstellen das dies legal ist, ich selbst hatte im Frühjahr noch einen Fallenlehrgang besucht.
Geh morgen mal hin und mach ein paar Fotos.
Wie würdet ihr vorgehen? Untere Jagdbehörde informieren mit der Bitte um Klärung?
Vielen Dank!
Gruss
rako
Hallo zusammen,
bin hingefahren und habe Fotos von der Falle angefertigt und diese Falle bei der UJB als nicht gesetzeskonform von der Katzenhilfe aufgestellt gemeldet. Die Wildkamera habe ich leider dort nicht mehr gefunden.
Die Falle wurde definitiv von der Katzenhilfe aufgestellt, da einer unserer Begehungsscheininhaber dort in der Nähe eine Frau gesehen und angesprochen hatte, welche behauptete eine "Katzenfalle" zu kontrollieren.
Warte noch auf Info von der UJB. Werde dann weiter berichten.
gruß
rako
Die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze (F. silvestris) ist nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz und gem. Anhang IV FFH-Richtlinie bundes- wie europaweit streng geschützt und darf n i c h t gefangen und erst recht n i c h t kastriert werden!
Überdies sind beim Einfangen von Katzen die jagdrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Es wird daher dringend geraten, in den Verbreitungsgebieten der Wildkatze auf die Kastration von wildfarbenen Katzen zu verzichten, wenn eine sichere Unterscheidung nicht möglich ist, und das Tier am Fundort wieder freizulassen.
Hallo zusammen,
bin hingefahren und habe Fotos von der Falle angefertigt und diese Falle bei der UJB als nicht gesetzeskonform von der Katzenhilfe aufgestellt gemeldet. Die Wildkamera habe ich leider dort nicht mehr gefunden.
Die Falle wurde definitiv von der Katzenhilfe aufgestellt, da einer unserer Begehungsscheininhaber dort in der Nähe eine Frau gesehen und angesprochen hatte, welche behauptete eine "Katzenfalle" zu kontrollieren.
Warte noch auf Info von der UJB. Werde dann weiter berichten.
gruß
rako
Moin,
um der Diskussion hier nochmal einen Spin zu geben: LANUV-NRW: Förderprogramm Katzenkastration.
Es wird daher dringend geraten, in den Verbreitungsgebieten der Wildkatze auf die Kastration von wildfarbenen Katzen zu verzichten, wenn eine sichere Unterscheidung nicht möglich ist, und das Tier am Fundort wieder freizulassen.
Cheers,
Schnepfenschreck.
Ich bin gewiss kein Wildkatzenexperte, deshalb frage ich mich wie sinnvoll es ist zweifelhafte Katzen ohne genauere Prüfung wieder freizulassen damit sie sich ggf. schön hybridisieren können?