Liemke Merlin 42 (2020)

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Genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Die Montage müsste für diesen Fall entweder an einen Berechtigten abgegeben weren oder man versucht eine Ausnahmegenehmigungen (mit sehr geringer Aussicht auf Erfolg) zu bekommen.

Wegen des doch nicht unerheblichen Preisniveaus, warten viele Interessenten mit dem Kauf bis dann irgendwann einmal eine Entscheidung kommt.
 
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Das halte ich für Quatsch. Eine Montage ist nicht mehr als ein Stück Stahl. Solange ich da nichts drauf schraube ist und bleibt es ein Stück Stahl. Damit kann ich machen was ich will, nur dann halt nicht als Verbindungselement von Waffe und Zieloptik benutzen Abgeben muss ich das bestimmt nicht.
 
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Gelöschtes Mitglied 5390

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Das ist so nicht ganz richtig. Handelt es sich um eine Montage deren Zweckbestimmung es ist ein Nachtsichtgerät oder Wärmebildgerät an die Waffe zu montieren, dann ist es ersteinmal verboten.
Ein Laser ist auch nicht verboten, ist dieser Laser an eniner Picamontage, ist der Besitz verboten...
 
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Handelt es sich um eine Montage deren Zweckbestimmung es ist ein Nachtsichtgerät oder Wärmebildgerät an die Waffe zu montieren, dann ist es ersteinmal verboten.

Wenn es so einfach wäre, dann wäre die Multi-Steiner Lösung ja aber diskussionslos verboten, oder nicht? Oder wozu kann ich diese sonst gebrauchen? Gerade z.b. mit der Blaser Sattelmontage heisst ja, das eine Ende ist definitiv für eine Waffe bestimmt.

Jetzt ist die Frage ob man dann allenfalls argumentieren könnte, sich "ans andere Ende" der Montage ("Biberschwanz-Montage") anstatt den Merlin irgend sonst was montieren zu können...

Als Vergleich dazu ist ja denke ich eine "normale" Vorsatzmontage mittels z.B. Rusan-Adapter ans ZF ja nur legal, weil es anstatt nur dem ZF auch für Fotoapparate, Ferngläser, etc. verwendet werden kann. Oder irre ich mich da?
 
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Gelöschtes Mitglied 5390

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Wenn es so einfach wäre, dann wäre die Multi-Steiner Lösung ja aber diskussionslos verboten, oder nicht? Oder wozu kann ich diese sonst gebrauchen? Gerade z.b. mit der Blaser Sattelmontage heisst ja, das eine Ende ist definitiv für eine Waffe bestimmt.

Jetzt ist die Frage ob man dann allenfalls argumentieren könnte, sich "ans andere Ende" der Montage ("Biberschwanz-Montage") anstatt den Merlin irgend sonst was montieren zu können...

Als Vergleich dazu ist ja denke ich eine "normale" Vorsatzmontage mittels z.B. Rusan-Adapter ans ZF ja nur legal, weil es anstatt nur dem ZF auch für Fotoapparate, Ferngläser, etc. verwendet werden kann. Oder irre ich mich da?

Im Prinzip richtig. Es wäre unter diesen Umständen zu klären ob die Montage auch dual oder multi use Funktion aufweist. Die Steiner/Merlin Montage ist ja eher ein abgestimmtes System.

Ich mag mich auch irren...
 
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Gelöschtes Mitglied 5390

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Als Beispiel wäre hier die Picatinny Montage für das Bushnell Equinox zu nennen. Die gibt es ausnahmslos in Deutschland nicht zu kaufen!
 
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Wo bitte steht denn im Waffengesetz irgend etwas über Zieloptikmontagen?
Anlage 2 Punkt 1.2.4.2
Es geht doch um die spezifische Montage für ein spezifisches Nachtsichgerät an Schusswaffen, oder? ;)

Wir haben das hier zwar schon bestimmt 100x thematisiert, aber es liest nunmal nicht jeder alles.
Kein Problem.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Anlage 2 Punkt 1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
 
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und das ist jetzt auch kein Dual Use Gerät oder so, sondern doch tatsächlich eine von einem Nachtsichtvorsatz mit Montagevorrichtung für Schusswaffen.
Legen sie es großzügig aus, ist es der Montageadapter der Zieleinrichtung.
Legen sie es streng aus, ist es eben die Montagevorrichtung für Schusswaffen für einen Nachtsichtvorsatz.
Ja, es bleibt die Frage ob die Montage vielleicht unmontiert noch legal wäre, aber mit der Montage des NV ist das nicht mehr gegeben.

Und so warten wir weitere Monate auf die Entscheidung.
Es ist allgemein einfach zu heikel fürs Geld.
Im ungünstigen Fall rutscht man nämlich nicht in die Auffangmatte Dual Use Gerät.
Es gibt immer noch schwerwiegende Unterschiede im Nachtsichtthema.
Das sollte man nicht vergessen.

Und wo die Zuverlässigkeit auf die Spiel steht, mime ich gern den strengen Mahner.
Da gehts nämlich um einiges und man hat auf der Gegenseit garnichts zu gewinnen.
Ein paar Minuten Forenruhm(auch nur bei ein paar wenigen) vielleicht für ein paar flotte Sprüche, aber mehr wirklich nicht.
 
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Maximtac

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Danke, Brackenmann für den sehr guten Bericht. Das CL42 ist baugleich mit dem Merlin 42 ABER es gibt einen Unterschied und zwar ist beim Merlin 2020 die Kollimatorlinse fest verklebt und die Augenmuschel wird auf diese drauf geschraubt. Diese Augenmuschel hat aber keine Linse bzw. Vergrößerung mehr. Das CL 42 hat ja eine Linse mit 3 fach Vergrößerung verbaut und deswegen denke ich ist die Merlin 42 als Spotter fast unbrauchbar. Das mit dem BKA Bescheid ist auch ein guter Gedanke mit dem man sich befassen sollte.
Da bist Du falsch informiert

Er hat Recht, Liemke soweit ich weiß verklebt die Kollimator-Linse und das macht die Nutzung als Spotter fast unmöglich. Warum das gemacht wird ist mir nicht bekannt, kann was mit Marketing zutun haben, da es werden Merlins als reine Spotter angeboten oder es wird oft bemängelt das nach umstecken das Gerät nicht schussfest ist und als Defekt retourniert wird...
 

Maximtac

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Das Gesetz ist einfach scheiße gemacht.
Erlaubt ist Dual USe. Dual Use ist nicht mehr wenn für eine Schusswaffe bestimmt. Montage an der Waffe ist immer für Schusswaffe bestimmt
Genau das sind meine Zweifeln auch.... Hab sogar über das Thema bei BKA nachgefragt, leider bis jetzt kein Antwort erhalten. bzw:

"Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Da wir auch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, konsultieren müssen"

Ich würde hier auf jeden Fall warten, bis man der Bescheid (wenn er gestellt würde) durch ist oder zur andere Lösung greifen.

Von andere Seite Liemke ist ein seriöse Anbieter kann mir kaum vorstellen das er verbotener Gegenstände verkaufen wird ohne sich vorher zu informieren...
 
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Verkauft er die denn montiert mit dem Merlin oder mit dem passenden Adapter?
Beides muss m.W.n. separat gekauft werden.
Der Depp ist am Ende der Besitzer und nicht der Verkäufer.

Die adpatierte Waffenmontage sehe ich weiter kritisch.
Aus diesem Grund gibts auch noch keine Picatinnymonatagen. Es wäre viel besser den Vorsatz direkt aufzusetzen, aber der Großteil hat da Bedenken.
Die Waffenmontage ist ohne eine anderslautende Feststellung des BKA eine Waffenmontage, die im Gesetz nirgends freigestellt wurde.
Ich sehe seinen Hinweis da etwas kritisch und leider bekommt man keine Antwort, wo das freigegeben worden sein soll.

MAK als weiterer Anbieter geht aber von einer identen Lage wie Liemke aus.
Beide sind nach wie vor den Feststellungsbescheid schuldig geblieben.

Deshalb montieren weiter fast alle am ZF statt auf der Waffe.
Es wäre toll, wenn sich da eine entsprechend freizügige Beurteilung des BKA auftun würde.
Ich bin sketisch, denn es ist nunmal ein Verbotsmerkmal. Duals Use Geräte haben keine Waffenmontage. Jedenfalls nach den bisherigen Beurteilungen.
Man muss also darauf bauen, dass dies als Montage vor der Zieloptik gewertet wird.
Und da bleiben wir halt im Dunkeln, bis endlich eine entscheidung folgt.

Was haben wir auf der Positivseite: Liemke wird sicher im Vorfeld mit dem BKA gesprochen haben, was geht.
Das macht Hoffnung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5390

Guest
Frisch vom BKA, Merkblatt zu Nachtsichtvorsätzen: https://ljv-hessen.de/bka-veroeffen..._31M2Cccwimq2VYJ2SezLsw-9Ik5VZxCFETauvr5N-96M

Wie ist das zu interpretieren...?

Für mich bedeutet es, dass sowohl Vorsatzgeräte mit Adapter für Zieloptiken als auch Vorsatzgeräte mit Montage für die Schußwaffe für Jagdscheininhaber erlaubt sind, sofern es die jagdliche Gesetzgebund des jeweiligen Bundeslandes zulässt.

Zielgeräte bleiben weiterhin verboten...
 

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