Danke, gleich mal durchlesen.Frisch vom BKA, Merkblatt zu Nachtsichtvorsätzen: https://ljv-hessen.de/bka-veroeffen..._31M2Cccwimq2VYJ2SezLsw-9Ik5VZxCFETauvr5N-96M
Wie ist das zu interpretieren...?
Es sind nur Geräte und Vorrichtungen für diese aus 2.1 und 2.2 gemeint. Geräte und Vorrichtungen (Montage-Adapter) aus Punkt 2.3 sind davon nicht betroffen - so hab ich das verstanden.Was mich wirklich fragen ist, woher das BKA die Überlassung bestimmter Geräte nur an Berechtigte ableitet. Mir ist nicht klar, welche Geräte damit gemeint sein sollen.
Ich klemme mein CL 42 auch über einen Rusan Adapter ans ZF. Technisch stabiler ist allerdings die Lösung über die Montage. Wenn das eindeutig legalisiert wird, werde ich darüber nachdenken.Ich war erstmal glücklich zu lesen das man als Jäger die Geräte nun über die Adapter von Rusan, Smartclip usw. legal an seinem ZF montieren darf, ohne Ausnahmegenehmigung und sonstiges
Pi pa po... Schon kommen die ersten und suchen einen neuen Graubereich
JA, nur was sollen das für geräte sein und wo steht etwas im Gesetz dazu?Es sind nur Geräte und Vorrichtungen für diese aus 2.1 und 2.2 gemeint. Geräte und Vorrichtungen (Montage-Adapter) aus Punkt 2.3 sind davon nicht betroffen - so hab ich das verstanden.