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Mit 2.2 meint das BKA solche Geräte die Eigtl ebenfalls Dual Use Geräte darstellen, aber aufgrund von nennen wir es mal Nichtgefallen bisher verboten waren. Das sind zb Militärische Vorsatzgeräte. Mantelträger hat völlig recht damit, dass das BKA in seiner Einschätzung seine Kompetenzen überschreitet. Die Verbotseigenschaft eines Gerätes an der Herstellerabsicht festzulegen widerspricht gerade der Rechtsprechung zu diesem Thema ( jagdlampenurteil).
Immerhin dürfen wir Jäger nun also offiziell bisher verbotene Militärtechnik einsetzen, solange wir nach Verlust des Jagdscheins brav die Montage abmachen.... keine Ahnung wer auf so eine Idee kommt....
Ich hoffe nur, dass der Gesetzgeber wegen der IR Geschichte nachbessert.
Immerhin dürfen wir Jäger nun also offiziell bisher verbotene Militärtechnik einsetzen, solange wir nach Verlust des Jagdscheins brav die Montage abmachen.... keine Ahnung wer auf so eine Idee kommt....
Ich hoffe nur, dass der Gesetzgeber wegen der IR Geschichte nachbessert.