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Ist nach einem Batteriewechsel eine neue Justierung erforderlich?
Nö
Ist nach einem Batteriewechsel eine neue Justierung erforderlich?
...der Verschwörungstheoretiker wieder....hahahah.. die zwei Werbeonkel schieben sich wieder gegenseitig den Ball zu.
Quelle: https://ljv-hessen.de/wp-content/uploads/2020/06/MerkblattNachtsichtvor_aufsatzgeraete.pdfInhabern eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes wird es fortan aber möglich sein, zu jagdlichen Zwecken mit den auch weiterhin dem waffenrechtlichen Verbot unterliegenden Nachtsichtgeräten mit Montagevorrichtung für Schusswaffen, die als Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (u. a. Zielfernrohre) verwendet werden, und den sonstigen Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (u. a. Zielfernrohre) gemäß der Nr. 2.2 umzugehen.
Quelle: https://ljv-hessen.de/wp-content/uploads/2020/06/MerkblattNachtsichtvor_aufsatzgeraete.pdfWaffenrechtliches Verbot nach § 2 Absatz 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 Der Umgang mit • Nachtsichtgeräten und Nachtzielgeräten mit Montagevorrichtung für Schusswaffen • sowie mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohren) ist, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, verboten.
Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdge-
setzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nacht-
sichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 ha-
ben.
Vielen Dank. Habe gerade noch einmal gelesen. Hatte vorhin den Unterschied "Nachzielgerät" und "Nachtsichtgerät" überlesen.Nein, Nachtzielgeräte sind weiterhin nicht erlaubt, nur Vor- und Aufsätze, siehe:
Der Umgang mit Nachtzielgeräten (Kompaktgeräte) mit Montagevorrichtung für Schusswaffen nach Nr. 2.1 ist für Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes zu jagdlichen Zwecken weiterhin nicht statthaft.
Da ist das Thermion eingeordnet.2.1
Nachtzielgeräte:
Nachtzielgeräte (Kompaktgeräte) basieren technisch auf den vorstehend beschriebenen unterschiedlichen Prinzipen der Nachtsichtgeräte. Die dem Waffengesetz unterliegen-den Nachtzielgeräte sind zur Montage auf Schusswaffen bestimmt und verfügen zusätz-lich über ein eingebautes Zielhilfsmittel, z. B. in Form von Absehen oder anderen Mar-kierungen, zum Anvisieren eines Ziels. Nachtzielgeräte werden als eigenständiges Ziel-hilfsmittel, vergleichbar den Zielfernrohren, auf Schusswaffen montiert und entspre-chend einjustiert. Sie ermöglichen dann bei Dunkelheit im Rahmen der jeweils gegebe-nen technischen Parameter einen zielgenauen und präzisen Einsatz der Schusswaffe.
Ich konnte mal durchschauen, selber hab ich keins.Danke für die schnelle Antwort. Reicht die 3 fache Vergrößerung vom Steiner aus um auch noch auf 80 - 100 m sicher zu treffen?
Das Merlin oder das CL hat eine eigene optische Vergrößerung von 3 (2.9). Damit ergibt es mit dem Steiner 3fach eine Gesamtvergrößerung von 9fach.Danke für die schnelle Antwort. Reicht die 3 fache Vergrößerung vom Steiner aus um auch noch auf 80 - 100 m sicher zu treffen?
Bei der Montage als Vorsatz über (Rusan-) Adapter wird da Okular entfernt. Meine daher, dass zumindest bei dieser Variante der Montage dann die Grundvergrüßerung des CL auf "1" runtergesetzt wird.Das Merlin oder das CL hat eine eigene optische Vergrößerung von 3 (2.9). Damit ergibt es mit dem Steiner 3fach eine Gesamtvergrößerung von 9fach.
Damit hast du einen Vergleichswert.
Früher hat mir auf der Nachtjagd 6fach den Kompromiss aus ausreichend Licht und genauem zielen auf die gefragtem Entfernungen geliefert.
Du hast Recht.Bei der Montage als Vorsatz über (Rusan-) Adapter wird da Okular entfernt. Meine daher, dass zumindest bei dieser Variante der Montage dann die Grundvergrüßerung des CL auf "1" runtergesetzt wird.