Mach`s doch nicht schon wieder komplizierter als es ist. Jeder müsste doch mitlerweilen wissen,daß sich ALLES die Ratschläge der vom mir zitierten Behörde zueigen macht,um Entscheidungen zu fällen. Wenn die Nitschewo sagen,kippt das auch kein Richter und umgedreht,auch wenn er`s könnte.Oder der Gesetzgeber. Das BKA folgt dem lediglich. Gerichte könnten von der Auslegung des BKA abweichen.
Deshalb sind keine expliziten Nachtzielgeräte (im Stück) freigegeben worden.
Dann kann man es einfach Rückabwickeln und es sind keine dann illegalen Geräte im Umlauf.
Ev. noch die Single Use Vorsätze.
Nur ist das eher nicht zu erwarten. Mit fehlendem Mut war erstmal nur der Zwischenschritt erreichbar.