LJV NRW überdenkt Standpunkt zur Nachtzieltechnik

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Hallo.

Im Verbandsheft RWJ 7/2020 schreibt der Vorsitzende des LJV NRW, Herr R. Müller-Schallenberg, dass sich das Präsidium auf der nächsten Sitzung im August 2020 mit dem Thema Nachtzieltechnik auseinandersetzen wird. Hintergrund sind die neuen waffenrechtlichen Vorschriften und die Freigaben in einigen anderen Bundesländern per Landesjagdgesetz. Die bisherige Position des Präsidiums in NRW war eher ablehnend, könnte sich nun aber auf Grund des (internen) Drucks wohl ändern.

Vielleicht ist dies für den einen oder anderen (noch) mal ein Grund, seine hier teilweise vehement vertretene Meinung an den LJV oder seine KJS zu senden. Wie ich bereits in anderen Threads schrieb, ist dies nach meiner Auffassung der bessere und richtige Weg, anstatt anonym seinen Frust im Netz loszulassen.

Im o.g. Heft gibt es eine Übersicht über die rechtliche Situation und die zur Verfügung stehenden Techniken. Nichts, was hier nicht auch schon irgendwo kommuniziert wurde, aber diesmal vom zuständigen Redakteur des RWJ, mit durchaus kritischen Anmerkungen zur rechtlichen Situation.

Warten wir ab, wie es sich entwickelt.

wipi
 
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ob es vielleicht auch an der ganzseitigen Werbung von Jahnke im RWJ (Rückseite) liegen könnte?
Wir werden es nie erfahren :unsure:
Nein, daran liegt es ganz bestimmt nicht.
Der Chefredakteur Matthias Kruse hat im letzten Jahr zwei Seminare/Vortragsreihen zu Nachtsichttechnik mit Dozenten aus der Praxis, Verkäufern und Juristen organisiert. Die Seminare waren innerhalb weniger Stunden ausgebucht. Es gab auch einen eigenen Thread hier.
Unter den etwa 400 Teilnehmern war ich einer von nur etwa 30 Personen, die dem Thema Nachtzieltechnik kritisch entgegenstanden. Die Überwältigende Mehrheit wollte die bedingungslose Freigabe von Nachtzieltechnik ohne Restriktionen. Es gab kaum Bedenken zur Verwendung der Technik.

Der LJV-Justitiar, der zusammen mit dem LJV-Präsidium, keine befürwortende Meinung hatte, wollte sich dem Willen des Volkes in einer Mitgliederbefragung beugen.
 
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Diese Mitgliederbefragung wird es wohl nie geben!
Ist zu viel Aufwand und wer weiß, am Ende wollen die Mitglieder etwas anderes als die alten, weißen Männer an der Spitze des Verbandes.

Da kümmert man sich lieber darum, wie man den zahlenden Mitgliedern weitere 45,- Euro aus der Tasche zieht, ohne sich wirklich für sie zu interessieren.
 
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Ja, ja, die "alten weißen Männer"... In diesem Jahr präsentiert sich eine Kandidatin für die Spitze des Verbandes.

Aber wieso "weitere 45 Euro aus der Tasche ziehen"? Ist bei Euch die Jagdabgabe noch nicht entfallen? Wurdet Ihr über die Notwendigkeit, das Verfahren und Verwendung des Jagdbeitrages noch nicht informiert?
 
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Was hat eine Beitragserhöhung für einen Verein mit dem wegfall einer staatlichen Abgabe zu tun?

Nein es gab keine Information, die dieser Bezeichnung würdig gewesen wäre.
Weder im Hegering, noch in der Kreisgruppe, da beide Versammlungen COVID-19 bedingt ausgefallen sind.

Und die Informationen in unserem Verbandsblatt sind allenfals eine Frechheit.
 
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Moin,

also "fehlende Information" bei Mitgliedern zu dem Thema ist schon interessant, denn es liegt doch nahezu alles dazu auf dem Tisch. Wende Dich doch mal vertrauensvoll an Deine KJS und frage dort nach, falls noch etwas unklar sein sollte.

Grundsätzlich werden nach Wegfall der Jagdabgabe die Themenfelder, die im Einzelnen z.B. in den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe" unter Nr. 2. genannt sind, nicht mehr aus Landesmitteln unterstützt, da die Jagdabgabe ersatzlos entfallen ist (und auch nicht wieder neu eingeführt wird). Ohne weitere Förderung würden diese Themen demnächst einfach untergehen. Das LJV-Präsidium hat vorgerechnet, wie lange aus eigenen Mitteln eine weitere Finanzierung möglich wäre. Vor diesem ganzen Hintergrund wurde das Projekt "Jagdbeitrag" überhaupt erst entwickelt. Die Mittel aus dem Jagdbeitrag werden getrennt vom Rest der Mitgliedsbeiträge unter der Maßgabe einer eigenen Richtlnie (die im Wesentlichen der oben genannten entspricht) verwaltet. Über die richtlinienkonforme Verwendung dieses "Sonderopfers" wird regelmäßig ein Testat erstellt werden.

Es besteht also ein direkter Zusammenhang zwischen dem Wegfall der staatlichen Abgabe und der Erhebung dieses Beitrages. Und das hat Euch wirklich noch niemand erklärt?

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Die Jagdabgabe war zur Unterstützung des Jagdwesens und ging über verschiedene Projekte zurück zum LJV. U. a. zur Pflege der Schießstände.

Moin,

nicht unbedingt "zurück zum LJV", sondern genauer zu empfangsberechtigten Stellen gemäß der o.g. Richtlinie.

Leider hat der politische Einfluß auf die Mittelverwendung gezeigt, daß auch Mittel in nicht jagdliche Projekte abgeflossen sind (so hörte ich zumindest) und genau das soll künftig unmöglich gemacht werden.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

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Mit "zu großer Aufwand" einer Mitgliederbefragung braucht sich keiner rausreden. In Jedes Verbandsblatt ein Umschlag mit Fragebogen oder ein Onlineportal mit Mitgliedsnummer und fertig.
 

BAL

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Die Meinung unserer oberen Jagdbehörde zum Thema:

Ministerium für Umwelt schrieb:
Sehr geehrter Herr BAL,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Verwendung von Nachtzieltechnik in Nordrhein-Westfalen.
Es trifft zu, dass mit der letzten Änderung des Waffengesetzes u. a. die Erlaubnis zum Einsatz von Nachtsichtgeräten bei Jagdwaffen ermöglicht wurde. Es wird so die Möglichkeit zur gezielten Zulassung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen bei der Schwarzwildbejagung geschaffen. Eine generelle Zulassung ist für Nordrhein-Westfalen zurzeit jedoch nicht vorgesehen.
Für Nordrhein-Westfalen gibt es die Zulassung und damit die Verwendung solcher Geräte nur im Seuchenfall bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Dies ist in der Verordnung zur Anwendung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP-JagdVO- NRW) geregelt. Durch den Einsatz von besonderen jagdlichen Maßnahmen soll der mit der Bekämpfung beauftragte Personenkreis (Jagdeinheit ASP) in die Lage versetzt werden, den Zeitraum der Bekämpfung möglichst kurz zu halten, um eine effektive Tilgung der Seuche zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Name entfernt]

Referat III-6 Jagd und Fischerei
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz NRW
Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf

[Sarkasmus]
Vielleicht hilft es, Rot-Grün in NRW abzuwählen.
[/Sarkasmus]

Ich hatte das Präsidiumsmitglied Hans-Jürgen Thies Anfang Mai zum Stand der Umfrage des LJV zum Thema "Nachtsichttechnik" befragt. Ich bekam zur Antwort, daß er diesen Wunsch bei der Präsidiumssitzung Anfang Juni zur Abstimmung vorbringen und mich über das Ergebnis informieren würde. Jetzt nehme ich mich nicht für so wichtig, als daß ich tatsächlich eine Antwort erwartet hätte. Meine Erwartung wurde erfüllt. Deshalb habe ich heute mit Hinweis auf die Präsidiumssitzung im August und die Unmöglichkeit die Jägerschaft bis zu diesem Termin zu befragen, nachgefragt.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Der LJV-Justitiar, der zusammen mit dem LJV-Präsidium, keine befürwortende Meinung hatte, wollte sich dem Willen des Volkes in einer Mitgliederbefragung beugen.
Ja hab ich auch gehört und was aber viel interessanter ist er meinte das der Papst aber erst die Homoehe legalisieren muß :unsure:
 
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Herr Thies hat die Mitgliederbefragung schon auf dem Nachtjagdseminar des RWJ Ende September 2019 angekündigt. Damals war mit Blick auf die Waffenrechtsänderung noch nicht alles gelaufen.
Dass jetzt, fast ein Jahr später, noch immer keine Befragung geschehen ist, ist schon hanebüchen.
Und die Begründung für die ablehnende Haltung des Präsidiums ist es ebenso.
Dass die Frage der möglichst waidgerechten Erlegung von Schwarzwild weniger wichtig ist, als die Gefahr, dass jemand verbotenerweise (denn die Nachtjagd auf Reh, Rotwild und Co. bleibt ja verboten) nachts einen Bock schiesst, ist unfassbar.
Und dass das Präsidium seinen Mitgliedern unterstellt, sich nicht an die bestehenden Gesetzes zu halten, muss man nicht kommentieren.
Vor allem wenn man noch mal an die Geschichte des Präsidiumsmitglieds mit dem Habichtfangkorb denkt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Herr Thies hat die Mitgliederbefragung schon auf dem Nachtjagdseminar des RWJ Ende September 2019 angekündigt. Damals war mit Blick auf die Waffenrechtsänderung noch nicht alles gelaufen.
Dass jetzt, fast ein Jahr später, noch immer keine Befragung geschehen ist, ist schon hanebüchen.
Und die Begründung für die ablehnende Haltung des Präsidiums ist es ebenso.
Dass die Frage der möglichst waidgerechten Erlegung von Schwarzwild weniger wichtig ist, als die Gefahr, dass jemand verbotenerweise (denn die Nachtjagd auf Reh, Rotwild und Co. bleibt ja verboten) nachts einen Bock schiesst, ist unfassbar.
Und dass das Präsidium seinen Mitgliedern unterstellt, sich nicht an die bestehenden Gesetzes zu halten, muss man nicht kommentieren.
Vor allem wenn man noch mal an die Geschichte des Präsidiumsmitglieds mit dem Habichtfangkorb denkt.
Genau das sind mit Gründe warum ich den Jagdverbänden den Rücken gekehrt habe LJV und auch DJV sind verantwortlich für das was im Waffengesetz bezüglich Nachtsichttechnik geregelt wurde. Die Politik war bereit uns das Werkzeug an die Hand zu geben (nach dem das BKA 2015 keine Bedenken hatte) was es braucht um eine Effektive Waidgerechte Nachtjagt durch zu führen die Jäger (ihre Verbände) haben es in letzter Sekunde noch verhindert.
Wir hier in NRW sind denke ich mal genug verarscht worden von unseren LJV irgendwann reicht es einfach.
 

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