LKW-Führerschein / Gültigkeit

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Ich habe einen Führerschein ausgestellt in 2000 u.a. in den Klassen C1, C, C1E und CE.

C und CE ("schwere LKW") sind im Führerschein begrenzt bis zum 50. Geburtstag, C1 und C1E ("leichte LKW") nicht.

Da ich auf die 50 zugehe, mache ich mir Gedanken, ob ich den Führerschein C und CE verlängern oder verfallen lassen soll. Dabei habe ich zufälllig im internet gesehen, dass eigentlich auch Klassen C1 und C1E begrenzt bis zum 50. Geburtstag sind.

Frage:

War Letzteres auch schon in 2000 der Fall (d.h. das Straßenverkehrsamt hat seinerzeit "vergessen", diese Klassen in meinem Führerschein auf meinen 50. Geburtstag zu begrenzen) oder gab es diese Klassen - so wie alle anderen - seinerzeit noch auf Lebenszeit?

Wie ist eigentlich die Rechtslage: Sind die Klassen C1 und C1E in meinem Fall bis zum 50. Geburtstag beschränkt oder nicht (schließlich kann ich einen Führerschein vorweisen, in dem diese Klassen unbegrenzt eingetragen sind)?

Wenemar
 
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Moin!

Vorsicht!

WENN Wenemar den alten "3er" hat umschreiben lassen und dabei die "179" (IIRC) in der entsprechenden Zeile auf der Rückseite der Karte eingetragen ist, dann ja. C1 und C1E nach neuerem Recht gehen m. W. bis 12t oder so und könnten dann dem Verfall bzw. der Pflicht zur ärtzlichen Untersuchung alle 5 Jahre unterliegen, deshalb muss man da doch genauer hinschauen. Mit "179" gehts halt nur bis 7,5 to auf den C1. Die Behörde oder ein guter auch LKW ausbildender Fahrlehrer sollten das wissen. Beim Umschreiben von "Führerscheinbündeln" haben BEhörden auch schon mal überlappende Klassen / Berechtigungen mal so, mal so eingetragen. Deshalb: genau prüfen. Ein Bekannter hatte nach der Umschreibung des alten 3ers ein Verfahren am Hals weil er wie gewohnt den 7,5t-LKW der Firma fuhr und die Behörde die Schlüsselziffer vergessen hatte. Nachtragen ist dann auch nicht mehr!! Da ist dann ein neuer FS fällig, all inclusive - Sonderfahrten, Kurs, Prüfung, ... :16:

Viele Grüße,

Joe
 
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Danke für die Hinweise. Es scheint wohl doch etwas komplizierter zu sein, als ich erhofft hatte.

Eine "179" ist nicht eingetragen. Zu bieten habe ich "172" bei Klasse C (begrenzt bis zum 50. Geburtstag) und "174"/"175" bei Klasse L.

Früher hatte ich mal einen Führerschein (rötlich), da war in jeder Klasse 1 bis 5 ein Stempel drin und keinerlei Beschränkungen, hätte ich wohl besser 2000 nicht gegen einen neuen Führerschein mit den Altersbeschränkungen eintauschen sollen. Habe seinerzeit aber gar nicht darauf geachtet.

Gege jetzt erst einmal verwirrt zum Straßenverkehrsamt....

Wenemar
 
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Hallo und guten Abend!
Also, wer vor dem 01.01.2000 die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE in alt 2, gemacht hat muss erst ab 50 verlängern lassen, dazu sind ärztliche Untersuchungen und so nötig.
Wer nach dem 01.01.2000 Die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE gemacht hat, bei dem hat die Fahrerlaubnis eine Gültigkeit von 5 Jahren, dann muss er diese verlängern lassen. Dazu ärztliche Untersuchungen etc.
Wer seine Fahrerlaubnis nicht verlängert, der hat weiterhin Besitzstandswahrung!, d.h. er kann sie jederzeit wieder Aktivieren, wie eine einfache Verlängerung!
Wer in dem Zeitraum in dem die Fahrerlaubnis "ruht" eine Fahrzeug mit der erforderlich Fahrerlaubnis führt, der begeht nach meinem Wissen eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat).

Dies gilt nur wenn deine Fahrerlaubnisse und zwar eine von allen reicht auf Grund einer Straftat nicht entzogen wurde!

Alle Angaben ohne Gewähr aber ich bin mir sehr sicher!!
 
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Die ärztliche Untersuchungen sind aber kein Problem. Ich habe als Student den IIer gemacht, um besser an Jobs zu kommen, bin nun über 50, habe den Schein verlängert und werde es wieder tun - man weiß ja nie, was noch kommt.

Es ist eine einfache Untersuchung bei Allgemeinarzt und Augenarzt, dann hast Du wieder fünf Jahre Ruhe. Und darfst alles fahren, was mehr als zwei Räder hat.
 
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Berlinger schrieb:
Die ärztliche Untersuchungen sind aber kein Problem. Ich habe als Student den IIer gemacht, um besser an Jobs zu kommen, bin nun über 50, habe den Schein verlängert und werde es wieder tun - man weiß ja nie, was noch kommt.

Es ist eine einfache Untersuchung bei Allgemeinarzt und Augenarzt, dann hast Du wieder fünf Jahre Ruhe. Und darfst alles fahren, was mehr als zwei Räder hat.


Oh,oh vorsicht! In NRW sind nur bestimmte Ärzte für diese Untersuchungen zugelassen!
Es wird auch nur ein "besonderes" Formular (Untersuchungsbericht) von der Führerscheinstelle akzeptiert!
Was einen nur stutzig macht,sind die unterschiedlichen Preise der Untersuchungen.
In Duisburg gibt's z.B. eine Praxis die verlangt für die komplette Untersuchung ohne Sehtest 38.-€!
Bei uns hier im Kreis Kleve gibt's ein Ärztezentrum und die nehmen "all in" 95.-€! :25:
Hinzu kommt dann natürlich noch die neue Karte wo die neue Zeit der Verlängerrung eingetragen ist mit besonderem Foto von dir biste dann auch nochmal rund 40.-€ los! Alles in allem eine miese Abzocke um evtl. den Beruf als Berufskraftfahrer ab 50 auszuüben! :16:
 
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Berlinger schrieb:
Die ärztliche Untersuchungen sind aber kein Problem. Ich habe als Student den IIer gemacht, um besser an Jobs zu kommen, bin nun über 50, habe den Schein verlängert und werde es wieder tun - man weiß ja nie, was noch kommt.

Stimmt. Aber eins kommt wahrscheinlich für Dich dann nicht mehr in Frage: gewerblicher Güterkraftverkehr. Denn dafür braucht man zukünftig den Nachweis, dass man sich innerhalb von fünf Jahren insgesamt 35 Stunden weitergebildet hat. Das Ganze nennt sich "Berufskraftfahrerqualifikation" und wurde uns von der EU aufgebrummt. Vermittelt werden Themen wie z.B. Ladungssicherung, Verhalten beim Kunden oder ökonomisches Fahren. Die Kosten liegen meines Wissens so bei um die 400,00 EUR.

Somit wurde wiedermal ein bürokratisches Kunststück der EU umgesetzt, welches es Speditionen (nach dem Wegfall der Bundeswehr-Fahrschulausbildung) immer mehr erschwert an Lkw-Fahrer ranzukommen.

Genauere Infos gibts auf den Seiten des BAG.
 
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PatRDale schrieb:
Berlinger schrieb:
Die ärztliche Untersuchungen sind aber kein Problem. Ich habe als Student den IIer gemacht, um besser an Jobs zu kommen, bin nun über 50, habe den Schein verlängert und werde es wieder tun - man weiß ja nie, was noch kommt.

Stimmt. Aber eins kommt wahrscheinlich für Dich dann nicht mehr in Frage: gewerblicher Güterkraftverkehr. Denn dafür braucht man zukünftig den Nachweis, dass man sich innerhalb von fünf Jahren insgesamt 35 Stunden weitergebildet hat. Das Ganze nennt sich "Berufskraftfahrerqualifikation" und wurde uns von der EU aufgebrummt. Vermittelt werden Themen wie z.B. Ladungssicherung, Verhalten beim Kunden oder ökonomisches Fahren. Die Kosten liegen meines Wissens so bei um die 400,00 EUR.

Somit wurde wiedermal ein bürokratisches Kunststück der EU umgesetzt, welches es Speditionen (nach dem Wegfall der Bundeswehr-Fahrschulausbildung) immer mehr erschwert an Lkw-Fahrer ranzukommen.

Genauere Infos gibts auf den Seiten des BAG.


180.-€ pro Lehrgang x 5 = 900.-€! :25:
Auch hier Vorsicht!!!
Bei unseren Nachbarn den Niederländern laufen wie bei uns die Lehrgänge meistens Samstags von 9.00 - 16.00 Uhr! Bei den NL kommt es schon mal häufiger vor das die Lehrgänge von bestimmten Personen um ca. 15.45 Uhr "besucht" werden um zu überprüfen ob auch wirklich gelernt wird!
Bei einigen dieser "Besuche" war aber schon um diese Uhrzeit schluss! Also wurde die vorgeschriebene
Lehrgangszeit nicht eingehalten und somit dürften alle nochmal antanzen und natürlich auch voll bezahlen! :25:
In Frankreich muss man schon im Führerschein nachweisen,dass man die Lehrgänge mitgemacht hat!
Hat man es nicht im Führerschein eingetragen muss man die Urkunden der Lehrgänge mitführen! Das gleiche gilt ab 2014 in NL - B - L !!!
Ich persönlich finde diese "Weiterbildung" und "Auffrischung" gut!
Denn wenn man sieht was da so gerade aus Osteuropa oftmals hinterm Lenkrad sitzt,da kreuseln einem oftmals die Haare! :25:
 
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Sportfossil schrieb:
Ich persönlich finde diese "Weiterbildung" und "Auffrischung" gut!
Denn wenn man sieht was da so gerade aus Osteuropa oftmals hinterm Lenkrad sitzt,da kreuseln einem oftmals die Haare! :25:

... die von Dir angesprochenen "Pappenheimer" gibt es leider auch in unserem Land zur genüge! Man sollte von daher die Osteuropäer nicht in eine Schublade stecken, denn die sind mittlerweile genauso gut wie Westeuropäer. Außnahmen bestägigen natürlich hier wie dort die Regel.

Ich habe schon an einigen solcher Berufskraftfahrerseminare teilgenommen. Man opfert einen Samtag und hockt von 8 - 16 Uhr da drin. Das vermittelte Wissen ist meistens nicht neu, sondern da wird nur aufgefrischt. Und das könnte man in der Hälfte der Zeit auch vermitteln.

Das Ganze unter dem Blickwinkel, dass ein Lkw-Fahrer täglich ca. 9 Stunden Lenkzeit hat und dann zusätzlich so ca. 4 Stunden am Tag mit Warten, Be- und Entladen verbringt... Also so ein Berufskraftfahrer schafft täglich ca. 13 Stunden... Die Freude der Teilnehmer ist dann riesengroß, wenn man am Samstag von den gesetzlich zustehenden 45 Stunden Wochenendpause gleichmal 8 Stunden für diesen Kurs opfern darf :25:
 
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Vielleicht sollte man kurz festhalten, dass diese Lehrgänge zwar für gewerbliche Fahrten im Güterverkehr erforderlich sind, es aber Ausnahmen gibt. Und zwar dann, wenn es sich eben nicht um Transport in erster Linie handelt. Der CE-Führerschein allein reicht also für

• Privatfahrten. Da Jagd als Privatvergnügen gilt und daher steuerlich nicht geltend gemacht werden kann, ist auch die Fahrt das Unimog mit Hänger im Zusammenhang mit der Jagd kein gewerblicher Kraftverkehr.

• Land- und Forstwirtschaft ist befreit, denn Hauptzweck der Land- und Forstwirtschaft ist eben die Land- und Forstwirtschaft und nicht der Transport.

Wir Jäger können durchaus mit dem CE-Führerschein etwas anfangen. Wer ihn schon hat, sollte ihn unbedingt verlängern.
 

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