- Registriert
- 28 Jun 2013
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- 334
Hallo,
ich sitze, wie wahrscheinlich viele gerade auch, derzeit an der Steuererklärung für 2018.
Ich habe letztes Jahr zum ersten mal die Beitragsrechnung für SVLFG bekommen. Nun bin ich ja sonst eigentlich Arbeitnehmer und kein AG. Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob man die Beiträge zur BG mit als Ausgaben ansetzen kann und wenn ja wo (Sonderausgaben, Werbungskosten)?
Hat hier jemand, insbesondere von den "Altpächtern" Erfahrungen? Oder ist evtl ein Steuer-kundige der mir hierzu etwas erhellendes sagen kann?
Vielen dank im Voraus
Grüße....
ich sitze, wie wahrscheinlich viele gerade auch, derzeit an der Steuererklärung für 2018.
Ich habe letztes Jahr zum ersten mal die Beitragsrechnung für SVLFG bekommen. Nun bin ich ja sonst eigentlich Arbeitnehmer und kein AG. Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob man die Beiträge zur BG mit als Ausgaben ansetzen kann und wenn ja wo (Sonderausgaben, Werbungskosten)?
Hat hier jemand, insbesondere von den "Altpächtern" Erfahrungen? Oder ist evtl ein Steuer-kundige der mir hierzu etwas erhellendes sagen kann?
Vielen dank im Voraus
Grüße....