Lohnsteuerjahresausgleich für 2018 / BG Beiträge ansetzen?

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28 Jun 2013
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Hallo,

ich sitze, wie wahrscheinlich viele gerade auch, derzeit an der Steuererklärung für 2018.
Ich habe letztes Jahr zum ersten mal die Beitragsrechnung für SVLFG bekommen. Nun bin ich ja sonst eigentlich Arbeitnehmer und kein AG. Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob man die Beiträge zur BG mit als Ausgaben ansetzen kann und wenn ja wo (Sonderausgaben, Werbungskosten)?
Hat hier jemand, insbesondere von den "Altpächtern" Erfahrungen? Oder ist evtl ein Steuer-kundige der mir hierzu etwas erhellendes sagen kann?

Vielen dank im Voraus
Grüße....
 
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21 Jan 2002
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"Beiträge für Berufsverbänden" vielleicht, also da wo auch bspw der Gewerkschaftsbeitrag eingetragen wird.
 
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27 Nov 2016
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16.943
Nein, kannst Du nicht. Du bist ja kein "Jagdunternehmer", sonst müsstest Du ja auch Wildbreterlöse versteuern.
 
M

MeierHans

Guest
Versuch macht kluch und probieren geht über studieren.

Ich vermute allerdings, das der Finanzbeamte kurz auflacht und dann den Rotstift ansetzt.
 
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24 Aug 2016
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Gesehen - gelacht - gestrichen (geheftet) :)
Bestraft wird man ja für den Versuch nicht, also warum nicht?
 
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1 Jan 2019
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1.410
Hallo,

ich sitze, wie wahrscheinlich viele gerade auch, derzeit an der Steuererklärung für 2018.
Ich habe letztes Jahr zum ersten mal die Beitragsrechnung für SVLFG bekommen. Nun bin ich ja sonst eigentlich Arbeitnehmer und kein AG. Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob man die Beiträge zur BG mit als Ausgaben ansetzen kann und wenn ja wo (Sonderausgaben, Werbungskosten)?
Hat hier jemand, insbesondere von den "Altpächtern" Erfahrungen? Oder ist evtl ein Steuer-kundige der mir hierzu etwas erhellendes sagen kann?

Vielen dank im Voraus
Grüße....


schreib es dort rein wo du deine risiko- und unfallversicherungsbeiträge auch rein schreibst und zwar so: svlfg-unfallversicherung. eine private uv kannst du auch ansetzen und bei der svlfg ist dein hobby versichert auch wenn es zwang ist.
 
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28 Jun 2013
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Ich werde es so wie bluadwurz es geschrieben hat versuchen. Das sonst keine Ausgaben gegengerechnet werden können ist mir klar (obwohl es schön wär). Ansonsten müssten ja auch die Einnahmen angegeben werden.

Ich versuche es, und werde berichten.

Vielen Dank schon mal an alle...🙂
 
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22 Mrz 2016
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2.834
Geht steuerlich, nur kommt man zu 99,9% mit den Pauschalen besser weg. Gleiche wie Jagdhaftpflicht....

Achja, BJV Beiträge und ähnliches kann man auch als Spende absetzen... bringt aber nur was, wenn man noch weitere Spendenquittungen hat, ansonsten wieder pauschal...
 
Zuletzt bearbeitet:
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16 Mrz 2008
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7.586
Der SVLFG-Beitrag für die Jagd ist ja vergleichsweise gering, habe mir gerade den SVLFG-Beitrag für den Wald angeschaut, schlappe 80% Beitragssteigerung in den letzten Jahren.

Wer hat Erfahrung, ob man diesen Beitrag von der Steuer absetzen kann, auch wenn man (im Moment) keine Einnahmen aus dem Wald hat. Bei mir ist der Wald sehr jung, der wird erst in 70 Jahren Geld abwerfen.
 

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