Lower/Waffengehäuse nur mit Voreintrag?

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Hallo zusammen,

ich musste vorhin mit Verblüffung feststellen, dass für den Erwerb eines AR-15 Lowers ein Voreintrag in der WBK erforderlich zu sein scheint. Wechselupper seien laut Händler (Brownells) mit Jagdschein frei erwerbbar, ebenso wie komplette Langwaffe, dies gelte jedoch nicht für Gehäuseteile. Andere Verkäufer (AR15-shop, diewaffenbrüder) scheinen das anders zu sehen, auf deren Website steht mit JS frei erwerbbar. Hat da jemand Erfahrungen dazu? Ich werde morgen mal meinen Sachbearbeiter anrufen.
Komplette Waffe und Wechselupper auf JS frei erwerbbar, Lower mit Voreintrag? Wäre ja völlig absurd. Andererseits wäre das wiederum nicht verwunderlich :rolleyes:
 
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Kommt drauf an, ließe sich mit dem Lower theoretisch eine Kurzwaffe herstellen, ist das mit dem Voreintrag verständlich.
 
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Ist ja interessant. 1. Gespräch mit Sacharbeiter: ne, brauchst nicht, Jagdschein reicht, ich könnte ja eine gesamte Waffe einfach so kaufen und da wäre der Lower auch dabei.

15min später Rückruf: Ach, es gäbe da doch eine Anweisung, primär wohl für Sportschützen, aber Jäger seien nicht explizit ausgenommen, in der es darum gehe, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers sei, dass sich Leute Waffen (zusammen)bauen. Also bitte Voreintrag. :rolleyes:
 
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Ist ja interessant. 1. Gespräch mit Sacharbeiter: ne, brauchst nicht, Jagdschein reicht, ich könnte ja eine gesamte Waffe einfach so kaufen und da wäre der Lower auch dabei.

15min später Rückruf: Ach, es gäbe da doch eine Anweisung, primär wohl für Sportschützen, aber Jäger seien nicht explizit ausgenommen, in der es darum gehe, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers sei, dass sich Leute Waffen (zusammen)bauen. Also bitte Voreintrag. :rolleyes:
Nach rechtsmittelfähigem Bescheid gefragt?
 

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