Lustige Bilder

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Registriert
27 Jul 2016
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Hei,

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 227 Notwehr​

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Jetzt stellt sich die Frage, ob eine Sau einen rechtswidrigen Angriff begehen kann? :rolleyes:
 
Registriert
7 Jul 2019
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4.390
Darf ich bitte fragen, wo das gesetzlich festgelegt wäre?


Sowas lernt man irgendwann...

Tiere sind grundsätzlich per Gesetz als Sache definiert.

Daraus folgt - gegen ein Tier gibt es keine Notwehr, sondern einen rechtfertigenden Notstand.

Die Mittel können die gleichen sein, es hat nur halt einen anderen Namen...

Mal eben schnell Googeln, damit das auch mal vernünftig eingetütet wird...

Voilà!
 
Registriert
19 Jun 2017
Beiträge
881
Abgesehen davon, dass es hier um Bilder geht: das mit der Notwehr bezog sich glaube ich auf die Sau, die den Jägerhaushalt heimsucht…
Also, weitermachen.
 
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