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Wir wären ja nicht in Deutschland, wenn:


In der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI/GUV-I 561) "Treppen" ist zum Vorhandensein von Handläufen unter der Ziffer 3.4.4 folgendes nachzulesen:

"Treppen müssen
• mit einem Handlauf ausgerüstet sein; der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein,
• auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein, wenn die Stufenbreite mehr als 150 cm beträgt,
und zusätzlich
• mit Zwischenhandläufen ausgerüstet sein, mit denen sie in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt werden, wenn die Stufenbreite mehr als 4 m beträgt.

In Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen Treppen auf beiden Seiten einen Handlauf besitzen.
"


In der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) wird in § 34 auf Treppen eingegangen. Hier sind insbesondere der Absatzätze 6 relevant.

"(6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.

Hinweis: Eine Treppe ist ein fest mit dem Bauwerk verbundenes, unbewegbares Bauteil, das mindestens aus einem Treppenlauf besteht. Dieser ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen zwischen zwei Ebenen.


Also eigentlich benötigt er bei 2 Stufen kein Geländer, aber das ist bestimmt vorauseilender Gehorsam :LOL::ROFLMAO:
 
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19 Mrz 2017
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Wir wären ja nicht in Deutschland, wenn:


In der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI/GUV-I 561) "Treppen" ist zum Vorhandensein von Handläufen unter der Ziffer 3.4.4 folgendes nachzulesen:

"Treppen müssen
• mit einem Handlauf ausgerüstet sein; der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein,
• auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein, wenn die Stufenbreite mehr als 150 cm beträgt,
und zusätzlich
• mit Zwischenhandläufen ausgerüstet sein, mit denen sie in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt werden, wenn die Stufenbreite mehr als 4 m beträgt.


In Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen Treppen auf beiden Seiten einen Handlauf besitzen."


In der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) wird in § 34 auf Treppen eingegangen. Hier sind insbesondere der Absatzätze 6 relevant.

"(6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.

Hinweis: Eine Treppe ist ein fest mit dem Bauwerk verbundenes, unbewegbares Bauteil, das mindestens aus einem Treppenlauf besteht. Dieser ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen zwischen zwei Ebenen.


Also eigentlich benötigt er bei 2 Stufen kein Geländer, aber das ist bestimmt vorauseilender Gehorsam:LOL::ROFLMAO:
Im Außenbereich sind es 5 Stufen Handlauf einseitig 10 beidseitig
Oder an einer Absturz Höhe von 90 cm
Im kiga 60 cm
Sry für OT
 
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