Lustige Bilder

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
19 Mrz 2017
Beiträge
476
Jein die Entwässerung auf öffentlichen Grund (die Str ) über denn Bachlauf ist nicht immer von privat Grundstücken erlaubt wegen Überschwemmungen der Str. Also ungefragt /genehmigt nicht erlaubt. Kann natürlich Auch eine Oberflächlich Versickerung sein die ihr fassungslos Vermögen erreicht hat. Das wäre dann immer noch nicht so ganz erlaubt also nachbessern bzw Antrag auf Kanal Anschluss.
So genug vom KK
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
153
Zurzeit aktive Gäste
516
Besucher gesamt
669
Oben