Magazinverbot?

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Letzte Woche hab ich es endlich geschafft die Anzeige für meine 3 20 Schuss AR-10 Magazine abzugeben.
Angegeben habe ich, dass ich die Magazine bereits im Mai 2017 erworben habe und dafür keinen Nachweis mehr habe.
Mein SB zickt jetzt rum, da ich erst 2020 den ersten Halbautomaten in .308 erworben habe.
Werde ihm jetzt nochmal freundlich schreiben, dass im Mai 2017 Magazine frei erwerbar waren, es keine Aufbewahrungspflicht für Kaufbelege gibt und es daher aus meiner Sicht unerheblich ist, dass ich erst 2020 eine für die Magazine passende Waffe erworben habe.
Bin gespannt auf die Antwort des SB.
 
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Bei der Bestellung meines G3-Clones von MKE bekam ich vom Büchsenmacher auch eine Kiste voller Zubehör, u.a. zig Magazine, direkt in die Hand gedrückt. Das Gewehr kam über 11 Monate später. Zwar alles noch vor dem magischen Datum, aber das Leben ist halt manchmal anders als nur geradlinig.
 
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Werde ihm jetzt nochmal freundlich schreiben, dass im Mai 2017 Magazine frei erwerbar waren, es keine Aufbewahrungspflicht für Kaufbelege gibt und es daher aus meiner Sicht unerheblich ist, dass ich erst 2020 eine für die Magazine passende Waffe erworben habe.
Bin gespannt auf die Antwort des SB.
Das ist für mich ebenfalls die spannende Frage.

Konstrukt: Ich habe bereits seit ca. 10 Jahre AR15 Magazine mit 20/30 Schuss (Block. auf 10).
Der Grund für die Beschaffung war gelegentliches Training mit Leih bzw. Vereinswaffen.
Eine Eigene AR15 wurde erst im Jahr 2018 beschafft.

Die Magazine waren frei zu erwerben, warum also kein Altbesitzt?!
Das Magazin hat nichts mit der Waffe zu tun (Mein Verständnis)
 
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Das Magazin hat nichts mit der Waffe zu tun (Mein Verständnis)

Hat es ja auch nicht.

Aber wenn man - ohne die Belege noch zu haben - glaubhaft darlegen möchte, dass man Magazine zu diesem oder jenem Zeitpunkt erworben hatte, dann ist es am plausibelsten, dass die Magazine auch im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb einer dafür geeigneten Waffe ins Haus kamen.
 
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.....ich habe meine großen Magazine in meiner Sammlung seit ich ein Teenager war. Und nun? Bis jetzt hat sich das KVR seit meiner Anmeldung dieser Magazine letzten Sommer nicht gemeldet ob es passt. Auch auf mehrmalige Anfragen nicht.
Wie soll man das auch belegen. Gegenstände frei Verkäuflich. Wäre ja ähnlich geartet, wenn Matrizensätze für Kaliber xyz nurnoch in Verbindung mit der Waffen dazu "legal" wären und man den "Altbesitz" melden müsste. Das kann man nicht "beweisen". Aber das war auch nicht so im Gesetz vorgesehen. Man meldet. Fertig. Und das Gegenteil sollen die mir bitte beweisen. Aber wenn die Ordnungsbehörden nix anderes zu tun haben. Da wundert mich dann nicht, dass man den Behörden unterstellt, sie würden dem nicht nach kommen, zu kontrollieren ob nicht Extremisten EWB´s haben könnten. Wegen einem Stück Platik oder Blech so ein Theater machen. Ist wie Pulverdosen mit SN auf den Käufer registrieren. Auch ganz wichtig. Pulver in Patrone, Dose im Müll. Wie weiße ich nun nach, das genau dieses Pulver in genau diesen Patronen ist und ich keine Bomben damit gebaut habe. Das ist Ur-Deutsch. Da geht denen, denen man einen Stempel in die Hand gedrückt hat, einer ab.
 
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Hat es ja auch nicht.

Aber wenn man - ohne die Belege noch zu haben - glaubhaft darlegen möchte, dass man Magazine zu diesem oder jenem Zeitpunkt erworben hatte, dann ist es am plausibelsten, dass die Magazine auch im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb einer dafür geeigneten Waffe ins Haus kamen.
Und Ausnahmen bestätigen die Regeln. Ich hatte bereits als Kind von einem Bekannten ein Magazin einer M16 aus US-Armeebeständen bekommen. Eine passende Waffe dazu hab ich bis heute nicht. Und nun?
 
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Sorry Rheingold, das ist nicht der Punkt und auch nicht die Fragestellung.

Man besitzt einen bisher freiverkäuflichen Gegenstand, Erwerb/Kauf ist dafür keine Bedingung, kann genau so ein Geschenk gewesen sein.

Man meldet. Fertig. Und das Gegenteil sollen die mir bitte beweisen...
den einzigen Fallstrick den ich bisher gefunden habe ist... die PMAGs haben ein Fertigungsdatum :ROFLMAO:
 

Wheelgunner_45ACP

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Wenn man kein Erwerbsdatum für Magazine nachweisen kann, ist es durchaus zulässig, dass der SB das Erwerbsdatum der Waffe dafür herzieht.
 
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Gehen wir mal davon aus, als Waffenbesitzer ist man eine ehrliche Haut. Und man hat es nicht nötig, hier Märchen zu verzählen. Dann ist das auch kein Problem. Und das mit dem Datum kenn ich nur auf den Plastemagazinen.
 
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Wer als Sammler bekannt ist und mehrere Magazine für verschiedene Waffen, die er nicht besitzt, anmeldet, sollte damit IMO keine Probleme haben. Auch wer nachweisen kann, dass es eine entsprechende Vereinswaffe gab, die vor dem Erwerb einer eigenen SLB genutzt wurde. Aber ich komme ja auch aus einer kundenorientierten Verwaltungsausbildung.
 
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dass der SB das Erwerbsdatum der Waffe dafür herzieht.
Wo wir wieder da ankommen, wenn gar keine Waffe dazu vorhanden ist. Da können dann SBs viel ruminterpretieren.
Ich hatte als Teenager einen Umzugskarton voll Magazine, überwiegend HK MP5, G3, HK33. Größten waren 2 Magazine für die 2cm Flak 36. Aber alles schon vor Jahrzehnten verkauft.
 

Wheelgunner_45ACP

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Wo wir wieder da ankommen, wenn gar keine Waffe dazu vorhanden ist. Da können dann SBs viel ruminterpretieren.
Ich hatte als Teenager einen Umzugskarton voll Magazine, überwiegend HK MP5, G3, HK33. Größten waren 2 Magazine für die 2cm Flak 36. Aber alles schon vor Jahrzehnten verkauft.
Das Thema ist, wenn der SB sich da stur stellt, musst du das Erwerbsdatum nachweisen. Wenn nicht, kann er - falls eine passende Waffe vorhanden ist - deren Erwerbsdatum als Stichtag ansetzen.

Hab hier auch einen Schwung AR-15- Magazine, erworben lange vor dem AR. Da hat ein Bekannter eine passenden Schacht für SL-8 gebastelt. Und ein Magazin für meine Czechmate, gewonnen auf einer Verlosung gut 1 Jahr vor dem Erwerb der CZ. Die CZ hab ich allerdings erst kurz nach dem Stichtag 13.07.2017 erworben.
 
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