Die PMAG 60 hat selbstverständlich 60 Patronen Fassungsvermögen.
Ja nun. Was soll man da sagen?Umgekehrt wird aber auch kein Schuh draus. Waffen machen eine Gesellschaft net sicherer.
Ich bin durchaus dafür, dass nicht jeder einfach kaufen können soll und pflege garantiert kein rechtsradikales Gedankengut.Das waffenrechtliche Bedürfnis ist ein Grundpfeiler unseres Waffenrechts. Wenn Du das nicht möchtest, bedeutet das im Umkehrschluss, dass Du die Bewaffnung der Zivilgesellschaft zulassen willst. Das will aber der weit überwiegende Teil unserer Zivilgesellschaft nicht, sonst würde sich das Thema in den Wahlprogrammen finden. Diese Forderung findet sich aber nur in einem Wahlprogramm am rechten Rand.
Solche Auflagen wie Sachkenntniss, Aufbewahrung und Zuverlässigkeit stelle ich auch nicht in Frage. Aber viele Läder kommen ohne dieses Bedürfniss aus, ohne sich in der Statistik bei Waffendelikten mit Legalwaffen nenneswert von unserer vergleichbaren Statistik zu unterscheiden. Damit - hat für mich - dieser Punkt bei den Vorraussetzungen keinerlei sortierende Wirkung. Andere Länder sind zumindest liberaler mit dem Bedürfniss. So erkennt beispielsweise AT meines Wissens nach zumindest Notwehr als legales Bedürfniss an und ermöglicht so den legalen Besitz von bis zu 2 KW. Somit kann dort jeder, der auch die weiteren dortigen Anforderunge erfüllt, ohne großem Aufwand 2 KW erwerben. Underschied bei den Delikten mit Legalwaffen > nahezu NULL.
Wenn bei uns oder in einem Nachbarland der nächste Amokläufer ein Legalwaffenbesitzer mit Selbstlader und 10,20, 30-Schuss-Magazin ist, dann brennt hier die Hütte.
Vielleicht erhellt uns einer unserer Nachbarn aber was ich mitbekommen habe ist Österreich bei KW sehr restriktiv. Eine KW für Jäger ist erst seit 2018 möglich, vorher benötigte man dafür einen Waffenpass, ähnlich unserem Waffenschein.Ich bin durchaus dafür, dass nicht jeder einfach kaufen können soll und pflege garantiert kein rechtsradikales Gedankengut.
Solche Auflagen wie Sachkenntniss, Aufbewahrung und Zuverlässigkeit stelle ich auch nicht in Frage. Aber viele Läder kommen ohne dieses Bedürfniss aus, ohne sich in der Statistik bei Waffendelikten mit Legalwaffen nenneswert von unserer vergleichbaren Statistik zu unterscheiden. Damit - hat für mich - dieser Punkt bei den Vorraussetzungen keinerlei sortierende Wirkung. Andere Länder sind zumindest liberaler mit dem Bedürfniss. So erkennt beispielsweise AT meines Wissens nach zumindest Notwehr als legales Bedürfniss an und ermöglicht so den legalen Besitz von bis zu 2 KW. Somit kann dort jeder, der auch die weiteren dortigen Anforderunge erfüllt, ohne großem Aufwand 2 KW erwerben. Underschied bei den Delikten mit Legalwaffen > nahezu NULL.
Jein, der Waffenpass entspricht dem was wir hier eine Waffenschein nennen. Da in AT - im Gegensatz zu uns hier - der Jagdschen nur für LW gilt, war daher bei Jägern zusätlich der Waffenpass notwendig, um die KW (dann allerdings nicht nur im Revier) führen zu können.Vielleicht erhellt uns einer unserer Nachbarn aber was ich mitbekommen habe ist Österreich bei KW sehr restriktiv. Eine KW für Jäger ist erst seit 2018 möglich, vorher benötigte man dafür einen Waffenpass, ähnlich unserem Waffenschein.
Mit der 2018 Gesetzesnovelle wurden dann auch Magazine größer 10/20 verboten und Schalldämpfer legalisiert, kommt euch was bekannt vor?
Keine Chance?Wenn da selbst die Verbände und Lobby der Automobilindustrie keine Chance hat,
Eher weniger. Sie haben einen plausiblen Bedürfnisgrund. Die heimische Notwehr.Vielleicht erhellt uns einer unserer Nachbarn aber was ich mitbekommen habe ist Österreich bei KW sehr restriktiv. Eine KW für Jäger ist erst seit 2018 möglich, vorher benötigte man dafür einen Waffenpass, ähnlich unserem Waffenschein.
Mit der 2018 Gesetzesnovelle wurden dann auch Magazine größer 10/20 verboten und Schalldämpfer legalisiert, kommt euch was bekannt vor?
Das macht es dem unbescholtenen und geeigneten Jedermann einfacher sowohl Langwaffen als auch Kurzwaffen zu erwerben. Man geht hin und beantragt eine.Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Schusswaffe kaufen, besitzen oder tragen zu dürfen?
Das kommt auf die Kategorie der Schusswaffe an. Wer eine Schusswaffe der Kategorie C (Büchsen) oder D (Flinten) erwerben möchte, muss zumindest 18 Jahre alt sein. Außerdem müssen Waffen aus beiden Kategorien im Zentralen Waffenregister (ZWR) vermerkt werden. Bei Faustfeuerwaffen (Kategorie B) ist die Sache etwas komplizierter: Denn da braucht es eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um einen der beiden Scheine bekomme zu können:
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt dazu, eine Waffe zu kaufen, und zu Hause aufzubewahren. Wer einen Waffenpass besitzt, darf seine Schusswaffe außerdem in der Öffentlichkeit mit sich führen.
- EWR-Bürger
- mindesten 21 Jahre alt
- Glaubhaft machen, dass man eine Waffe braucht (zum Beispiel zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden)
- Es braucht ein psychologisches Gutachten
- Nachweis, dass man mit Schusswaffen sorgsam umgehen kann
- Für einen Waffenpass muss man außerdem nachweisen können, dass es notwendig ist, eine Waffe mit sich zu führen
Die jubilieren!
Das Geschäft des Jahrhunderts. In den Autokonzernen knallen die Korken.