Magazinverbot?

G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Klar, kenn ich auch:cool: Ich suche halt Kontakt zu den entsprechhneden Stellen und schreibe die Poiltike auch direkt an. Obs was hilft, kann ich nicht sagen, aber ich versuche zumindest, was zu bewegen.

Ja Du, da haben wir was gemeinsam. Was ich schon alles versucht habe. Unlängst konnte ich sogar mal mit unserem Innenminister ein paar Takte reden. Ich habe ihm gesagt, er müsse unbedingt das WaffenG dahingehend ändern, dass es uns möglich wird, für die Erntejagden Vollautomaten mit Patronengürteln bei den örtlichen BW-Niederlassungen zu leihen, da die modernen Magazine, die man heutzutage kaufen kann, viel zu wenig Schuß enthalten, um die ASP wirksam bekämpfen zu können.
Aber diese ganzen Großkopferten hören einfach net auf einen Untertan vom einfachen Bauerstand. Da kannst echt versuchen, was´d willst. Solangs des net selber in die Hand nimmst, wird das in 100 Jahr nix....:cool:
 
G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Die Antwort findest du..... hier.

:rolleyes:
basti

Der Mann ist mir suspekt. Motzt zwar überall rum, aber wird nie so konkret, dass man klar ersehen kann, was er eigentlich will. Bizarr auch die Story über seine entfleuchte Promotion.

Was Lehrer anbelangt, ist das ein schwieriges Thema. Man muss sich halt auch mal fragen, warum der Beruf nicht mehr begehrt ist. An der Bezahlung kannst zumindest in den höheren Schulen net liegen.
 
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Moin,

ganz ehrlich, die Einstellung einiger Personen hier kann ich absolut nicht nachvollziehen. Ich finde es schon etwas merkwürdig, dass man bisher nichts davon mitbekommen hat. Dieser Schwachsinn zieht sich ja schon über Jahre. Am Anfang stand sogar ein komplettes Verbot von Halbautomaten im Raum, aber gut. Jeder kann mal was nicht mitbekommen, überhören etc.

Das einige diesen Mist aber noch befürworten, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ich habe drei Halbautomaten (AR10/AR15/AK47), die einen Wert von gut 10.000 Euro haben. Dazu noch diverse Magazine >10 Schuss. Alles völlig legal erworben. Nun sollten alle Besitzer solcher Waffen diese ursprünglich komplett abgeben müssen, zur Terrorbekämpfung. Gehts noch! Auch die Abgabe diverser Magazine ist eine Frechheit. Diese haben mich auch mehrere hundert Euro gekostet. Auch völlig legal erworben. Was für ein bodenloser Schwachsinn.

Alle die jetzt denken es betrifft sie nicht, werden sich noch wundern. Vielleicht wacht ihr auf, wenn ihr nur noch mit einer Flinte und FLG zur Jagd dürft. Wenn selbst unter uns LWB so eine Uneinigkeit herrscht, sind wir wirklich verloren.
 
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Wie muß man sich das Prozedere bei dann später verbotenen Magazinen vorstellen, die zwischen dem EU-Stichtag in 2017 und dem Inkrafttreten des Gesetzes erworben wurden?

Mal ein konkretes, fiktives Beispiel: Annahme dazu: Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 31.12.2019

Legalwaffenbesitzer A erwirbt am 01.01.2019 rechtmäßig ein solches, demnächst mglw. aber verbotenes Magazin. Er kann das Magazin 12 Monate nach Inkrafttreten der Waffengesetzänderung weiter besitzen und zum Schießen verwenden. Also bis zum 01.01.2021.

Er muß das Magazin spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten seiner Waffen-Behörde melden. Er meldet daher am 31.12.2020 der Waffenbehörde den Besitz. Als rechtschaffender Mensch sagt A wahrheitsgemäß, daß er es am 01.01.2019, also nach dem EU-Stichtag erworben hat. Er stellt gleichzeitig einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Altbesitz.

Die Behörde entscheidet über den Antrag. Je Nach Bundesland bzw. Einstellung des Behördenleiters bekommt er den Antrag genehmigt oder auch nicht.

Bsp. 1: A wohnt in Berlin: Der Antrag wird abgelehnt. Das Magazin muß abgegeben werden.

Bsp. 2: A wohnt in der bayerischen Provinz, CSU-Landrat: Dem Antrag wird entsprochen. Er darf das Magazin behalten und verwenden.

Ist das ein realistisches Szenario?
 
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Die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung erteilt nicht die örtliche Waffenbehörde, sondern das BKA (§40WaffG).
Eine Nutzungserlaubnis wird eher nicht erteilt werden.
Ev. vereinzelte Ausnahmen für internationale Sportschützen mit Bedarfsnachweis.
 
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Danke!

Dann wäre es im o. g. Beispiel für einen "normalen" Sportschützen oder Jäger sehr unwahrscheinlich, eine solche Ausnahmegenehmigung nach dem 31.12.2020 zu bekommen.

Also könnte man dann lediglich die Meldung an die Behörde wirklich bis zum 31.12.2020 (also das Maximum) hinauszögern, damit man nicht schon vorher abgeben muß - denn die Abgabe wäre dann ja fast sicher sicher. Beeinflußbar ist dann nur, wie lange man es in der 1-Jahresfrist noch behalten/nutzen darf.
 
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Abgeben muss man nichts. Man darf sie nur nicht verwenden. Sofort nach Gesetzesveröffentlichung it das nicht mehr legal.
 

BAL

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@Winterdecke: Hast Du eine Quelle für diese 12-Monatsfrist zur Meldung / Abgabe? Mir ist in dem Zusammenhang nur der 01.07.2017 als Stichtag für die Besitzstandswahrung (vor dem Stichtag erworbene Magazine müssen nicht abgegeben werden) bekannt.

@Snaggles: Ich bin mir sicher, daß die Größe des Magazinkörpers ausschlaggebend ist und das sogar unabhängig vom Zubringer. Das berdeutet: Keine 10 Schuss Magazine mehr in .450 Bushmaster oder .500 Beowulf weil da mit einem anderen Zubringer >10 x 5.56 reinpasst.

Ich nutze zum sportlichen Schiessen wegen der verbesserten Handhabung auf 10 Patronen begrenzte 20er Magazine. Bin gespannt was meine Behörde als Nachweis für den Erwerb vor dem Stichtag sehen will. Rechnungen habe ich keine mehr, die Magazine haben allerdings Herstellungsstempel die deutlich äter als der 07/2017 sind. Es bleibt spannend.
 
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Die 12 Monatsfrist steht im gleichen Absatz des Kabinettsentwurf.
Zu den 450BM sehe ich nicht schwarz. Das ist mit explizitem Zubringer dann bestimmungsgemäß das kleinste Kaliber.

NAchweise sind bislang nicht vorgesehen. Nur Meldungen ;)

Das ganze ist unausgegorener Unfug und wir bekommen in trotzdem verpasst. Manche sagen sogar noch ordentlich Dake und mehr davon.

Kommt dann auch.
 

BAL

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Danke für die Info, das mit der Meldefrist hatte ich bislang nicht wahrgenommen.

Ich wette einen 10er, daß der Magazinkörper unabhängig vom Zubringer betrachtet wird.

Nur Melden, nicht nachweisen ist pfiffig. Das erleichtert das Einsammeln der Magazine oder das Verhaften der Besitzer (jenachdem wie die nächste Bundestagswahl ausgeht) ungemein ;)
 

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