Wheelgunner_45ACP
Moderator
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Hier mal ein Update: https://german-rifle-association.de/degunban-update-vom-april-zum-magazinverbot/
Das ist für mich ebenfalls die spannende Frage.Werde ihm jetzt nochmal freundlich schreiben, dass im Mai 2017 Magazine frei erwerbar waren, es keine Aufbewahrungspflicht für Kaufbelege gibt und es daher aus meiner Sicht unerheblich ist, dass ich erst 2020 eine für die Magazine passende Waffe erworben habe.
Bin gespannt auf die Antwort des SB.
Das Magazin hat nichts mit der Waffe zu tun (Mein Verständnis)
Und Ausnahmen bestätigen die Regeln. Ich hatte bereits als Kind von einem Bekannten ein Magazin einer M16 aus US-Armeebeständen bekommen. Eine passende Waffe dazu hab ich bis heute nicht. Und nun?Hat es ja auch nicht.
Aber wenn man - ohne die Belege noch zu haben - glaubhaft darlegen möchte, dass man Magazine zu diesem oder jenem Zeitpunkt erworben hatte, dann ist es am plausibelsten, dass die Magazine auch im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb einer dafür geeigneten Waffe ins Haus kamen.
den einzigen Fallstrick den ich bisher gefunden habe ist... die PMAGs haben ein FertigungsdatumMan meldet. Fertig. Und das Gegenteil sollen die mir bitte beweisen...
Wo wir wieder da ankommen, wenn gar keine Waffe dazu vorhanden ist. Da können dann SBs viel ruminterpretieren.dass der SB das Erwerbsdatum der Waffe dafür herzieht.
Das Thema ist, wenn der SB sich da stur stellt, musst du das Erwerbsdatum nachweisen. Wenn nicht, kann er - falls eine passende Waffe vorhanden ist - deren Erwerbsdatum als Stichtag ansetzen.Wo wir wieder da ankommen, wenn gar keine Waffe dazu vorhanden ist. Da können dann SBs viel ruminterpretieren.
Ich hatte als Teenager einen Umzugskarton voll Magazine, überwiegend HK MP5, G3, HK33. Größten waren 2 Magazine für die 2cm Flak 36. Aber alles schon vor Jahrzehnten verkauft.
Gibt es da Verwaltungsanweisungen zu dem Thema?Das Thema ist, wenn der SB sich da stur stellt, musst du das Erwerbsdatum nachweisen. Wenn nicht, kann er - falls eine passende Waffe vorhanden ist - deren Erwerbsdatum als Stichtag ansetzen.