Mahnung zur Vorsicht: eGun - Interessent - bewaffneter Raubüberfall in Wohnung

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 3384
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Nein, der Jäger hat das Bedürfnis zum Besitz und damit besitzt er sie und aus. Steht ja auch auf der grünen WBK. Er darf sie also besitzen und alles was sonst damit erlaubt ist auch machen, also sportlich schießen oder sie gar nicht benutzen und nur (okay, bei nur 2 Stück jetz ne maue Sammlung) als Sammelobjekt betrachten. Das WaffG regelt (neben Ein-/Ausfuhr usw.) den Erwerb und Besitz (hier wichtig: Bedürfnis) und dann noch das Führen (also auch den „Transport“), da die eigene Wohnung kein „Führen“ möglich macht und ich sie ja besitze weil ich Jäger bin, kann ich dort machen „was ich will“.
 
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Du hast ernsthaft im WaffG nichts Weiteres zum "Bedürfnis" gefunden? §8 und folgende, ist ja klar. Das grundsätzliche, alles überdeckende Bedrüfnisprinzip des WaffG und höchstrichterlicher Rechtssprechung ist doch aber die "tragende" Säule. Sogar in §12 ist das genannt. Umgang ist für dich hoffentlich nicht auch so uneindeutig.

Ganz langsam, nehmen wir das mal auseinander. Bedürfnis ist die Grundlage für die Erlaubnis des Umgangs, nicht mehr und nicht weniger. Das habe ich gesagt. Und für den Umgang gibt es vier erlaubnispflichtige Tatbestände: Erwerb, Besitz, Führen, Schießen.

Jetzt prüfen wir mal den Fall "Jäger trägt seine Waffe im Garten spazieren":

* Erwerb: liegt nicht vor.
* Besitz: liegt vor, die tatsächliche Gewalt über die Waffe wird ausgeübt. Erlaubnis für den Besitz liegt aber vor, Bedürfnis ist Jagd
* Führen: liegt nicht vor
* Schießen: liegt auch nicht vor.

Mithin: der einzig erlaubnispflichtige Umgang in dem Fall ist Besitz.

Einen sonstigen Zusammenhang zwischen Bedürfnis und dem, was ich mit einer Waffe tun und lassen kann, habe ich nicht gefunden.

§5 ist ein Gummiparagraph, der einfach nach gutdünken ausgelegt wird.

Das wäre ein Verstoss gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Im übrigen ist da die WaffVwV durchaus anzuwenden. Der einzig mögliche Fall wäre ja, dass die Behörde bei einer Prüfung feststellt, dass die Zuverlässigkeit nicht mehr vorliegt, und das hat sie anhand der VwV zu prüfen.

Die Diskussion ist alt und tausendmal (auch vor Gericht) geführt.

Wie gesagt, kann ja sein, dass ich mich da bei der Bewertung irre. Aber dann wäre ein Aktenzeichen hilfreich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
Nein, ich denke, der fährt schon zweidrei Jahre ein.

Wird sich Ende Januar wohl rausstellen:

Bin erstaunt daß immer noch nichts im Polizeibericht, weder hier noch "da" war während jeder Käse immer drinsteht.

34609169qk.jpg
 
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Wird sich Ende Januar wohl rausstellen:

Bin erstaunt daß immer noch nichts im Polizeibericht, weder hier noch "da" war während jeder Käse immer drinsteht.

34609169qk.jpg
Dann gib es doch an die Presse. Leider kann die nicht zum Gerichtstermin kommen, da Jugendsache und somit nicht öffentlich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
Ich muß das nicht in der Presse haben. Würde mich nur interessieren warum es nicht veröffentlicht wurde.
 
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@WaldWolf : Vermeidung von Nachahmungstätern! Es wird bei Suiziden auch nichts mehr publiziert, da heißt es dann Bahnstrecke XY wegen Rettungseinsatz gesperrt. ;)
 
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vielen dank für das schildern der geschichte , sollte wirklich jeder der privat waffen über egun verkauft nachlesen . und ich finde ihr habt das beste aus der situation gemacht .

wie kann man sich vor so etwas schützen ?

selbst ne geladene waffe unterm pulli halte ich für sehr gefährlich . wenn der 17 jährige durchgeknallt genug ist so nen ding zu drehen wäre er evtl auch durchgeknallt genug sich nicht von der gezogenen waffe einschüchtern zu lassen . was wenn er auf dich losgeht um dir das ding abzunehmen ?

es sollte jedem klar sein dass man des lebens nicht mehr froh wird wenn man schiesst .

pfefferspray in der tasche halte ich für sinniger .

in jedem fall ist es wohl ratsam sich ewb und perso scannen zu lassen UND bei der behörde anrufen um sicher zu sein dass diejenige person tatsache erwerbsberechtigt ist .

weiterhin die waffe nur in direkter nähe zu sich selbst besichtigen lassen um die chance zu minimieren dass er dort fix nen mitgebrachtes gefülltes magazin stecken kann .

weitere ideen ?
 
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Genau wegen so einem Scheiß habe ich bei einem privatem Verkauf in meinen 4 Wänden immer irgendwo eine geladene Glocke versteckt liegen. Sicher ist sicher.

Ich hätte mich das unbewaffnet übrigens nicht getraut, wenn der Typ ein Messer gehabt hätte.
 
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das kommt immer drauf an wie alt / körperlich fit / trainiert man selbst ist und wie körperlich fit der angreiffer wirkt . man kann sich logo auch täuschen
 
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@mrbigshot

Vergess bitte das Pfefferspray. Wenn er so wie du annimmst, verrückt genug wäre weiter zu gehen wenn er in die Mündung schaut, dann hält ihn auch das Pfeffer nicht auf. Auch gepfeffert kann er, wenn er ein Messer hat, zur tödlichen Gefahr werden.

Da gibt’s nur die Option Abstand gewinnen und schießen oder ihm das zu geben was er will und hoffen das er einen guten Tag hat und dich am Leben lässt.
Wenn man sich nicht sicher ist wie man handeln würde sollte man „heiße Eisen“ wie glocks oder ar15 etc. wohl lieber beim büma in Zahlung geben.

Das ist natürlich immer eine spontane einzelfallentscheidung, unbewaffnet auf ihn zuzugehen ist schon heikel.

Selbst äußerlich Dürre Kerle oder sogar zierliche Frauen können erheblich widerstand leisten, aufpassen (y)
 
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Moin!

Wenn man sich nicht sicher ist wie man handeln würde sollte man „heiße Eisen“ wie glocks oder ar15 etc. wohl lieber beim büma in Zahlung geben.

Ergänzung: das "handeln würde" verlangt zwingend, dass man das auch kann, sich das zutraut und sich nicht nur vornimmt, das ggf. zu tun.

Viele Grüße

Joe
 

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