Mahnung zur Vorsicht: eGun - Interessent - bewaffneter Raubüberfall in Wohnung

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Gelöschtes Mitglied 9073

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Bei Leuten mit Geigenkasten ist besondere Vorsicht geboten. 2 gescheite Dobermänner mit Namen Ajax und Odysseus in der Bude scheint mir auch recht sicher.

cotton.jpg
 
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Warum nicht, sofern vorhanden. Wenn nicht gebraucht, fällts niemandem auf. Falls doch, besser als für immer tot oder ein Pflegefall.
Etwas übertrieben....
Wobei ich es im Ansatz verstehe...
Ich habe abgelegen aber Autobahn-/Grenznah gewohnt - wenn der Alarm meiner Halle mehrfach ging war Hund und ich vor der Türe und meine Holde mit Telefon und Zubehör am Fenster.

Polizei war ab 30 min/1,5 Std zu erwarten - Wache 3km weiter.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

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Etwas übertrieben....
Wobei ich es im Ansatz verstehe...
Ich habe abgelegen aber Autobahn-/Grenznah gewohnt - wenn der Alarm meiner Halle mehrfach ging war Hund und ich vor der Türe und meine Holde mit Telefon und Zubehör am Fenster.

Polizei war ab 30 min/1,5 Std zu erwarten - Wache 3km weiter.

Du hast da was falsch gemacht! Beim nächsten mal rufst du nach 15 Minuten wieder an mit dem Hinweis die brauchen sich nicht mehr beeilen, es hat schon 2× geknallt, aber einen Sarg mitbringen wäre gut! Jedenfalls hauen diese Einbrecher nicht mehr ab.......
2 Minuten später kannst du denen dann den Weg in die Halle weisen🤗
 
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Du hast da was falsch gemacht! Beim nächsten mal rufst du nach 15 Minuten wieder an mit dem Hinweis die brauchen sich nicht mehr beeilen, es hat schon 2× geknallt, aber einen Sarg mitbringen wäre gut! Jedenfalls hauen diese Einbrecher nicht mehr ab.......
2 Minuten später kannst du denen dann den Weg in die Halle weisen🤗
Ist vorbei, aktuell 15 Hunde auf 100 Einwohner, davon einige Jäger, Schützen und vergessliche Senioren - und tiefe Gruben...:cool:

Das vorher war echt ein Witz: Einbruch gemeldet (Nachbarhalle): "Ja gehen Sie mal vor - sie kennen sich ja besser aus" - wäre die kleine Röhm mit / trotz Ptb im Hosenbund runtergefallen hätte ich die Arschkarte gehabt...
Der Hund und Ich haben eine Std. später noch mal geräumt - das Gesocks war noch da...
 
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.. aber z.B. wurde die LAG leicht verletzt und ist arbeitsunfähig und mein wunderschöner Tisch wurde zerstört etc.
Das mit der LAG ist natürlich doof. Aber dass Dein wunderschöner Tisch zerstört wurde, ist eine glatte Lüge. Also ich stelle nicht in Abrede, dass er zerstört wurde. Das sieht man ja auf dem Bild. ;)
 
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Gelöschtes Mitglied 18527

Guest
Ist vorbei, aktuell 15 Hunde auf 100 Einwohner, davon einige Jäger, Schützen und vergessliche Senioren - und tiefe Gruben...:cool:

Das vorher war echt ein Witz: Einbruch gemeldet (Nachbarhalle): "Ja gehen Sie mal vor - sie kennen sich ja besser aus" - wäre die kleine Röhm mit / trotz Ptb im Hosenbund runtergefallen hätte ich die Arschkarte gehabt...
Der Hund und Ich haben eine Std. später noch mal geräumt - das Gesocks war noch da...

Auf deinem eigenen Grundstück darfst Du doch mit so vielen Waffen rumlaufen wie du möchtest?
Oder hab ich da was falsch verstanden.
 
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Interessieren würde mich ja mal was strafrechtlich darauf steht.

Wegen schwerer Kindkeit und nicht zu verbauender Zukunft ersetzt der Jugendliche den Schaden, entschuldigt sich und muss 10 Tage im Altenheim Märchen vorlesen oder Namen tanzen?

Nein, ich denke, der fährt schon zweidrei Jahre ein.
 
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Auf deinem eigenen Grundstück darfst Du doch mit so vielen Waffen rumlaufen wie du möchtest?
Oder hab ich da was falsch verstanden.

In Deutschland ja.

Aber davon, dass Du diese einfach so bestimmungsgemäss ("Peng!"... und das Metall setzt sich in Bewegung) benutzen darfst, war nie die Rede.
 
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In Deutschland ja.

Aber davon, dass Du diese einfach so bestimmungsgemäss ("Peng!"... und das Metall setzt sich in Bewegung) benutzen darfst, war nie die Rede.

Stimmt, nur das Führen ist ohne Einschränkungen auf Deinem Grund möglich, solange Du bei Bewusstsein bist (deswegen muss die Wumme beim Pennen in den Schrank). Beim bestimmungsgemäßen und hoffentlich rechtmäßigen Einsatz gelten die Bestimmungen über Notwehr, Nothilfe und rechtfertigenden Notstand, wobei der Grundsatz gilt, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss und ich auch nicht die Waffe wegwerfen muss, weil der andere ein Kinder-Opinel in der Hand hat. Das ist nämlich nur nicht spitz, aber ganz schön scharf!
Das Waffenablegen galt nur bei "Walker, Texas Ranger", der sich ja lieber mit dem Roundhouse-Kick behalf und der Colt vorher abgelegt wurde :)
 
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Naja, eine Einschränkung gibt es schon: das Grundstück muß "befriedet" sein. Ohne Zaun kein Führen.
 
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Aber gemeint ist eingefriedet. Und auf dem eigenen eingefriedeten Grundstück gibts kein Führen.
 
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Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
Zum Gruße,
wenn es - wie es hieß - ein "dicker Fisch" gewesen ist, also kein Ersttäter, dann ganz sicher. Sollte er aber Ersttäter sein und nur "polizeibekannt" kann das anders sein... .

Ich habe im Gespräch den "ganz dicken Fisch" nicht in Richtung "Intensivtäter" oder "polizeibekannt" gedeutet sondern eher in Richtung vermutetem Plan für den er die Glock haben wollte.

Ich weiß schon ein ganz klein wenig mehr über den Bengel was ich aber z.Zt. noch nicht veröffentlichen möchte. Es wird noch fleissig ermittelt, die Polizei am Wohnort (etwas weiter weg, anderes Bundesland) nimmt sich z.Zt. unter anderem den PC des Täters vor.

Ich persönlich würde immer noch auf meine im Eingangspost geäußerte Vermutung wetten.
 

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