Mann erschießt Fuchs auf seinem Grundstück....

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https://www.t-online.de/region/id_87106688/mann-erschiesst-fuchs-auf-seinem-grundstueck.html



Ein Mann hat auf seinem Grundstück in Aislingen (Landkreis Dillingen an der Donau) einen Fuchs erschossen. Zeugen hatten die Tat am Montag beobachtet und die Polizei alarmiert, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte. Demnach war der Mann geständig, Streifenbeamte stellten sein Gewehr sicher, dass er legal besessen hatte. Ein Fangeisen, mit dem er das Tier zuvor gefangen hatte, habe er in die Donau geworfen. Gegen den Mann wird nun wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Waffengesetz sowie Jagdwilderei ermittelt. Über das Alter und ein mögliches Motiv des Täters gab die Polizei keine Auskunft.


Ist das tatsächlich Jagdwilderei?? - abgesehen von dem Fangeisen ??
 
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Ohne Jagdschein?

Und dann im Wohngebiet??

Meines Wissens kann man (in Rheinland-Pfalz) eine besondere Genehmigung bekommen, um auf seinem Grundstück mit einer Lebenfalle sowohl Kaninchen als auch Füchse zu fangen. Für andere Lebenwesen habe ich das noch nie gehört.

Die gefangenen Wildtiere dürfen dann aber nicht getötet werden; zumindest nicht vom "Fänger" und auch nicht auf dessen Grundstück.
 
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Ist das tatsächlich Jagdwilderei?? - abgesehen von dem Fangeisen ??
Der Jäger in dessen Revier dieser befriedete Bezirk liegt wär schön blöd im Nachgang zu sagen er habe was erlaubt. Damit ist auch das mit im Boot.

Fangjagd wäre sicher möglich gewesen, aber dann bestimmt nicht mit einem Eisen. Von daher darf man auch irgendeine Art von Erlaubnis wohl eher ausschließen.
 
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Die gefangenen Wildtiere dürfen dann aber nicht getötet werden; zumindest nicht vom "Fänger" und auch nicht auf dessen Grundstück.

Natürlich dürfen die dann getötet gewerden. Es muss nur sichergestellt werden, dass dies tierschutzgerecht geschieht. Ganz im Gegenteil, es muss sogar getötet werden, da gefangenes Raubwild gar nicht wieder irgendwo ausgesetzt werden darf und bestimmte Arten nach der Artenschutzrichtlinie sogar zu entnehmen SIND bsp. Waschbär.
 
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Jagdwilderei im Sinne des StGB ist nicht erfüllt, da Grundstückseigentümer und deren Nutzer grundsätzlich Haarraubwild fangen dürfen. Eher ein Verstoß gegen das Bundes- / Landesjagdgesetz.
 
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Natürlich dürfen die dann getötet gewerden. Es muss nur sichergestellt werden, dass dies tierschutzgerecht geschieht. Ganz im Gegenteil, es muss sogar getötet werden, da gefangenes Raubwild gar nicht wieder irgendwo ausgesetzt werden darf und bestimmte Arten nach der Artenschutzrichtlinie sogar zu entnehmen SIND bsp. Waschbär.

Aber nicht auf dem Grundstück. Du musst schon ins Revier fahren und den Fuchs dort erlegen.

Ich hatte mal so eine Fangerlaubnis für Füchse; allerdings ist mir damals keiner in die Kiste gegangen. Mir wurde ausdrücklich gesagt, daß ich mit dem Fuchs in der Falle ins Revier fahren muss und ihn erst dort abfangen darf.
 
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Fangjagd bedarf in Bayern eines extra Scheins. Damit ist die Fallenjagd auch auf eigenem, befriedetem Grundstück möglich, berechtigt meines Wissens nach aber nicht zum Fangschuss im befriedeten Bezirk.
 
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Mir hat mal ein Berufsjäger vor zwei drei Jahren im Saarland gesagt, dass die Gesetzgebung im Saarland das Recht zur Bekämpfung von Raubwild im befriedeten Bezirk von Hinten durch die Brust ins Auge ausgehebelt hat. Fallen stellen im befriedeten Bezirk grundsätzlich ja, aber nur mit Fallenjagdseminar und Lebendfallen. Das Seminar wird aber nur für Jäger angeboten. Damit der Großteil der Bevölkerung schon mal raus. Schießen im befriedeten Bezirk ist nicht (zumindest nicht ohne Ausnahmegenehmigung), also theoretisch ab ins Revier. Aber Wildtiere dürften nur mit einer Sondergenehmigung transportiert werden, die nur in Ausnahmefällen erteilt wird... Also darf legal kaum einer im befriedeten Bezirk im Saarland Fallenjagd betreiben... Zumindest nicht ohne immensen verwaltungsrechtlichen Aufwand...
 

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