G
Gelöschtes Mitglied 13565
Guest
Aber nicht auf dem Grundstück. Du musst schon ins Revier fahren und den Fuchs dort erlegen.
Fangjagd bedarf in Bayern eines extra Scheins. Damit ist die Fallenjagd auch auf eigenem, befriedetem Grundstück möglich, berechtigt meines Wissens nach aber nicht zum Fangschuss im befriedeten Bezirk.
Die Nummer hatten wir hier doch erst, auf Antrag ist alles möglich - gebraucht wird die Genehmigung der UJB und für den Schußwaffeneinsatz möglichst der Jagdschein.
CdB