Mann mit Schraubendreher niedergestochen

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Es würde mich mal interessieren, in wie weit Messer mit feststehender Klinge bei den typischen Messerstechereien überhaupt eine Rolle spielen. So wie ich das sehe, soll doch nur für diese die 6 cm Begrenzung kommen. In Chemnitz war es zumindest ein Klappmesser.
...und - horribile dictu- welche Tätergruppe🤔
Weil, ich wundere mich, daß sich in Bayern kein Widerstand regt...wegen des Nickers in der Krachledernen....der ist ja wohl jetzt auch ganz böse und somit verboten😑
 
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Gelöschtes Mitglied 9935

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Bits und Griff / Bohrmaschine / Akkuschrauber dürfen nur auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Arbeit transportiert werden. Dazu sind sie getrennt voneinandern, in verschlossenen Behältnissen zu transportieren. In Schraubendreherschränken der Stufe Null und aufwärts dürfen Bits und Griffe / Bohrmaschinen / Akkuschrauber gemeinsam gelagert werden.

Sturmschraubendreher und Schraubendreher, die von ihrem Äußeren her ungefährliche Alltagsgegenstände nachahmen, sind verbotene Gegenstände.

Wass mach ich denn mit den Akkus für den Sturmschraubendrehern, die mehr wie 6V haben und auch in andere Akkuschrauber passen? Brauch ich da eine Aussnahmegenehmigung??? Oder sind hochkapazitive Akkus generell verboten, weil man da viel zu viele Schrauben hinein und wieder herausdrehen kann???
 
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In vielen Städten gelten doch Waffenverbotszonen, da dürfen keine Hieb/Stichwaffen mitgeführt werden, das gilt laut einem Fernsehbericht ( kann nciht mehr sagen, wann das gesendet wurde ) auch für Schraubendreher. Wenn jemand bei einem Volksfest an der Schiessbude einen Schraubendreher schießt, darf er den nicht mitnehmen, es währe eine OWI, der Schraubenzieher wird beschlagnahmt und eine Strafe wird fällig. Bei den Staatsanwaltschaften gilt bei einem Vergehen etc. alle "Werkzeuge " sind auch Waffen. Man kann natürlich darüber streiten, ob diese Regelung ( Verbotszonen ) Sinn machen.
MfG
D.T.
 

GMV

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Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen


(1) Es ist verboten 1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht 1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

...

Ist doch logisch. Führt in Zukunft einfach immer ne Visitenkarte auf Euren Namen mit der Berufsbezeichnung "Fotograf" oder noch besser "woke Visual Artist (gender equality)) und den Gegenstand Eurer Wahl mit und dann seid ihr halt grad auf dem Weg vom/zum Shooting oder gerade beim Shooten...

Ist in etwa so wie mit dem Prostitutionsverbot in den USA...Da ist ja Prostitution verboten. Wenn man dabei allerdings pro Forma ne Kamera mitlaufen lässt ist es ein Pornodreh - das wiederum ist erlaubt...

Letale Stichverletzungen mit Todesfolge durch einen Schraubenzieher oder eine Nagelfeile ist übrigens ein Trend aus GB. Da gibts ja schon seit einiger Zeit ein Messerverbot. "Männer" die sich kulturell bedingt aus Höflichkeit erkundigen, ob man ein Problem habe (wenn auch in einer sprachlich unverfälscht direkten Art) sind dort vom Messer zum Schraubenzieher oder der Nagelfeile umgestiegen, um ihren Mitmenschen bei ihren Problemen zu helfen...
 
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Ne Schraube kann immer locker sein...
Ist eigentlich das mitführen einer Jährlingsgehörnstange (als Mensch) mittlerweile sanktioniert?
Ins LG Euskirchen darfich natürlich kein Messer, aber auch keinen Elektroschraubendreher un auch keinen 12cm Hirschhornschlüsselanhänger mitnehmen.
 
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Motorsäge, ich sag nur Motorsäge :LOL::ROFLMAO::LOL:
Bei meinem Auslandseinsatz bei den reinblütigen Franken wollte ich so vor 40 Jahren in die Dorfdisco, die hatte aber eine Rockergang für eine "geschlossene Gesellschaft" kurzerhand beansprucht. Zwei herbeigerufene Polizisten flogen die Treppe ruckzuck wieder runter, die Verstärkung ebenfalls. Man wollte noch einmal Verstärkung anfordern. Eines der Dorforiginale - sie nannten ihn Colorado Kid- ging mal kurz heim und kam mit laufender Motorsäge wieder. In wenigen Minuten verließen die Rocker grußlos die Disco. Hätte das jemand angezeigt .... dann müsste ich vom Biber zernagte Holzstücke einschüren, aber meine Hand wäre noch heil.
 
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Zitat:
Parkplatz-Streit in Hamburg eskaliert: Mann mit Schraubendreher niedergestochen
Der Angeklagte soll mit einem Schraubendreher auf sein Opfer eingestochen haben (Symbolfoto).
Ein 52-Jähriger steht vor Gericht, weil er einen anderen Mann mit einem Schraubenzieher attackiert haben soll. Anlass soll ein Streit über eine zugeparkte Einfahrt gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mit seinem Wagen an der Billstraße (Rothenburgsort) geparkt und dadurch eine Einfahrt blockiert zu haben. Andere Autos seien dadurch behindert worden, heißt es.
Opfer erlitt zwei Stichwunden im Oberarm
Von einem Mann darauf angesprochen, soll der Autofahrer plötzlich einen Schraubendreher hervorgezogen und damit mehrfach auf sein Opfer eingestochen haben. Dieses erlitt zwei Stichwunden am Oberarm.

Ab Dienstag muss sich der 52-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Harburg verantworten.

Zitat Ende.
___________________________________

Zuerst mal gute Besserung an den Geschädigten!
___________________________________
Unsere Politik sollte endlich einmal damit aufhören, alle Gegenstände, mit denen Menschen verletzt werden könnten zu verbieten, das bringt gar nichts !

Damit versucht man lediglich, der Polizei bei irgendwelchen Präventivkontrollen etwas in die Hand zu geben, was man gegen jemanden verwenden kann, der jedoch noch gar nichts gemacht hat.

Der Lösungsansatz lautet hierbei: Tust Du etwas, was du nicht darfst, gibt es eine Strafe für dich, die dir nicht gefällt !!

Sprich: WER JEMANDEN VORSÄTZLICH VERLETZT, HAT UNWEIGERLICH DAMIT ZU RECHNEN; DASS ER EINE EMPFINDLICHE STRAFE ERHÄLT - OHNE WENN UND ABER !!!

Egal ob mittels Messer, Knüppel, Elektroschocker, Fußtritte oder sonstige, zum verletzen geeignete Gegenstände.

Wenn ich mir eine 2 " Rohrzange ins Auto lege, ist dies nicht verboten. Wenn ich diese jedoch dazu benutze, jemanden damit schwer zu verletzen oder umzubringen, ist dies seine Straftat.

Also sollen jetzt alle Rohrzangen, Wagenheber, Kleiderbügel, Zippofeuerzeuge, Kabelbinder, Schaschlikstäbchen, Kordel oder was auch immer verboten werden, nur weil es möglich ist, jemanden damit zu verletzen?????

Unsinn!!
Die Täter müssen durch mit wirksamen Strafen im Voraus davon abgehalten werden, eine Straftat zu begehen. Das ist der einzige Weg.

Straftaten gab es schon immer und wird es auch immer geben. Das ist klar. Egal unter wessen Regierung und unter welchem Regime.

Die Strafen regeln die Einsatzbereitschaft der
Verbrecher, eine Straftat zu begehen !

Wenn für eine Schlägerei, bei der jemand von mehreren Tätern zusammengeschlagen, getreten oder anderweitig verletzt wird für alle beteiligten Täter eine zwingende Mindeststrafe von 3 Jahren Gefängnis OHNE Bewährung angeordnet wird, wird sich mancher überlegen, ob er diese Tat als Kavaliersdelikt begehen würde.


Dann hätten wir zwar in der Anfangszeit ein gewisses Platzproblem in den deutschen Justizvollzugsanstalten, aber dies würde sich innerhalb kurzer Zeit regulieren. Für die Übergangszeit könnte man die bestehenden 1-2 Bettzimmer etwas stärker belegen. Zur Not müsste man dort einige Fernseher oder ähnliche Luxusgüter aus den Zimmern verbannen.


Wenn ich für einen Ladendiebstahl als Minderjähriger zur Belohnung von der Polizei nach Hause gefahren werde, ist dies keine Strafe- Wenn jedoch die Eltern den Polizeieinsatz und die entstehenden Ermittlungskosten bezahlen müssen, (egal ob sie das Geld flüssig haben oder monatlich 25 Euro vom Harz 4 abgezogen werden) wird jeder Erziehungsberechtigte sicherlich seinem Kind beibringen, das es so etwas in Zukunft zu lassen hat.


Liebe Politiker:
Der Verbotsirrsinn in unserem Land bringt überhaupt nichts!
 
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Gelöschtes Mitglied 3213

Guest
Mal nebenbei:
wenn Du in der SCHWEIZ bist, und mit einem Schraubendreher durch die Fußgängerzone läufst, hast Du ein Problem. Dito mit Säge, Hammer....Solange das NICHT mit der unmittelbaren Ausführung einer handwerklichen Arbeit einhergeht, sieht das die Schweiz als potentielle Waffen an und dann wird es wirklich unlustig. Das gilt auch für die Handwerker selbst. Solange die an der Arbeit sind: alles ok. Sind die fertig, dann ist nicht noch ein Feierabenbier mit Werkzeuggurt und allen Lustigkeiten daran in der Öffentlichkeit erlaubt. Weg mit dem Werkzeug, dann ist es in Ordnung.
Also: das gilt anderswo schon...
 
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Mal nebenbei:
wenn Du in der SCHWEIZ bist, und mit einem Schraubendreher durch die Fußgängerzone läufst, hast Du ein Problem. Dito mit Säge, Hammer....Solange das NICHT mit der unmittelbaren Ausführung einer handwerklichen Arbeit einhergeht, sieht das die Schweiz als potentielle Waffen an und dann wird es wirklich unlustig. Das gilt auch für die Handwerker selbst. Solange die an der Arbeit sind: alles ok. Sind die fertig, dann ist nicht noch ein Feierabenbier mit Werkzeuggurt und allen Lustigkeiten daran in der Öffentlichkeit erlaubt. Weg mit dem Werkzeug, dann ist es in Ordnung.
Also: das gilt anderswo schon...


Das ändert nichts daran, dass solche Verbote einfach nur schwachsinnig sind.:poop::poop::poop:o_O:poop::poop:

Ironie an: Was ist eigentlich mit eine Karatelehrer oder einem Boxchampion?
Wenn der durch die besagten Fußgängerzohnen geht, muss der seine Hände in abschließbaren Schaumstoffhandschuhen tragen?? Ironie aus.:LOL:
 
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16 Jan 2003
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#27:
Liebe Politiker:
Der Verbotsirrsinn in unserem Land bringt überhaupt nichts!


Weniger bei Politikern generell, es würde schon reichen bei den Grünen und von diesen mitregierten Ländern anzufangen.:cool:
 

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