Mannl.-Schönauer GK

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Halloooo?
Wie bist du denn drauf?

Ich hab am WE mit meinem 1908er mit 4x36 Dialytan Alttier, Schmaltier und Kalb geerntet. Für die Schußentfernungen, die die 6,5x54 anbietet, reicht das doch völlig? Da muss keine neue teure Optik drauf.
Kann natürlich jeder machen wie er mag.

Meine Mindestanforderung an ein Zielfernrohr sind halt anders als deine.

Ich hab noch ein Kahles Mignon 4x mit Montage fürn MS hier rumliegen, sollte das jemand ernsthaft brauchen.

Es musste einem Leupold weichen.....DSC03360.JPG

;)

HWL
 
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"geschrottete Hülse" Wo an der Hülse ist den die Schrottung am Mannlicher Schönauer zu suchen?
Man kann deutlich sehen, das auf der Hülse mal ein Vorderfuß einer Montage eingeschwalbt war. Diese Einschwalbung ist auch wieder, gar nicht mal so schlecht, verschlossen worden. Was bleibt ist eine explizite Schwächung der Hülse genau an der Stelle, an der eine Warze des Verschlusszylinders trägt.
Es gibt Beschussämter, die bei einer solchen Waffe den Neubeschuss ablehnen würden.

Einstein
 
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Man kann deutlich sehen, das auf der Hülse mal ein Vorderfuß einer Montage eingeschwalbt war. Diese Einschwalbung ist auch wieder, gar nicht mal so schlecht, verschlossen worden. Was bleibt ist eine explizite Schwächung der Hülse genau an der Stelle, an der eine Warze des Verschlusszylinders trägt.
Es gibt Beschussämter, die bei einer solchen Waffe den Neubeschuss ablehnen würden.

Einstein
Die Einschwalbung ist offenbar sachgerecht verschlossen worden.
Ein Neubeschuß steht nicht zur Debatte.
Die Stabilität der Waffe ist gegeben.
Die Schußleistung ist einwandfrei und gut.
Das Kaliber ist für die Jagd auf alles in Mitteleuropa geeignet.
Montage und Optik passen zur Waffe und zur Jagd und sind einwandfrei.
Ich kann kein Problem erkennen.
 
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Die Einschwalbung ist offenbar sachgerecht verschlossen worden.
Ein Neubeschuß steht nicht zur Debatte.
Die Stabilität der Waffe ist gegeben.
Die Schußleistung ist einwandfrei und gut.
Das Kaliber ist für die Jagd auf alles in Mitteleuropa geeignet.
Montage und Optik passen zur Waffe und zur Jagd und sind einwandfrei.
Ich kann kein Problem erkennen.
Mag einigermaßen sein.
Sicher?
Echt? Glaub ich nicht.
Das kann schon sein.
Das ohne Zweifel.
Ja, aber man nimmt sich Chancen.
Ich schon.

Für mich ist die Waffe vermurxt und ich würde sie nicht mal geschenkt nehmen.
Sicher, früher war das anders, aber heute hat man nun mal andere Möglichkeiten.

Will man einen MS in den aktuelle Zeit holen, warum auch immer, muß man ihm Gewalt antun.
Ob das sinnvoll ist, muß jeder selber etnscheiden.
Ich hatte sowas mal vor. Aber dann hab ich mal gerechnet und festgestellt, dass es für mich keinen Sinn ergibt.
Bei meiner ZKK schieb ich einfach einen Blockmontage mit modernem Glas drauf, wenn ich das will, das Origianle 4x Zeiss(neuwerig) liegt dann im Lager. Nix kaputt.

Und auch da hab ich schon viel zu viel zerfräste Prismen gesehen, das ist zum HEULEN.
 
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Die Einschwalbung ist offenbar sachgerecht verschlossen worden.
Ich hab geschrieben das die Einschwalbung "gar nicht mal so schlecht" verschlossen worden ist.
Von "sachgerecht" war nicht die Rede.
Sachgerecht wäre, die Einschwalbung materialauftragend zu verschweißen, den Hülsenkopf zu überdrehen und gegebenenfalls nachzuhärten. Dann ein Neubeschuss und alles ist gut.
Ein Aufwand. den man bereit sein muss zu betreiben. Gerade beim MS ist das nicht ohne.


Einstein
 
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Ich hab geschrieben das die Einschwalbung "gar nicht mal so schlecht" verschlossen worden ist.
Von "sachgerecht" war nicht die Rede.
Sachgerecht wäre, die Einschwalbung materialauftragend zu verschweißen, den Hülsenkopf zu überdrehen und gegebenenfalls nachzuhärten. Dann ein Neubeschuss und alles ist gut.
Ein Aufwand. den man bereit sein muss zu betreiben. Gerade beim MS ist das nicht ohne.


Einstein
Frage an Dich: Ist diese Einschwalbung bei diesen Gewehren eine zulässige Montageart?
 
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Keine Ahung.
Heute lässt Dich das Beschußamt bei eingeschwalbten Vorderplatten wegtreten, was ich so mitbekommen habe, 98er und auch MS.

Früher hat es wohl keinen interessiert, die Waffe war beschossen, dann kam erst die Montage drauf bzw rein.
Fürchterliche Unsitte, das mit der Rumfräserei, einen Sockel auflöten wäre auch gegangen, war aber wieder teurer.

Ich würde keine Waffe mit doch deutlich geschwächter Verriegelung haben wollen.
Ich hab wohl auch schon zu viele geplatzte Wummen gesehen, können andere gern anders handhaben, ich mags nicht.
 
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Ich hab geschrieben das die Einschwalbung "gar nicht mal so schlecht" verschlossen worden ist.
Von "sachgerecht" war nicht die Rede.
Sachgerecht wäre, die Einschwalbung materialauftragend zu verschweißen, den Hülsenkopf zu überdrehen und gegebenenfalls nachzuhärten. Dann ein Neubeschuss und alles ist gut.
Ein Aufwand. den man bereit sein muss zu betreiben. Gerade beim MS ist das nicht ohne.


Einstein
Sachgerecht wäre, ein Angebot eines derart malträtierten Schoenauers auszuschlagen, so günstig es auch sei. Man muss nicht der Reichste auf dem Friedhof sein und Schoenauer im adäquaten Zustand gibt's, Gott sei's geklagt, viel zu günstig zu Hauf, wenn's nicht pressiert.
 
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Früher hat es wohl keinen interessiert, die Waffe war beschossen, dann kam erst die Montage drauf bzw rein.
..
Ich würde keine Waffe mit doch deutlich geschwächter Verriegelung haben wollen.
Ich hab wohl auch schon zu viele geplatzte Wummen gesehen, können andere gern anders handhaben, ich mags nicht.
Meiner Meinung nach ist der Fall klar: ein Gewehr mit nach dem Beschuss in den Hülsenkopf eingeschwalbter Montage ist nach § 3 Abs. 2 S. 1 Beschussgesetz und § 5 Abs. 1 Nr. 2 b der Beschussverordnung wieder beschusspflichtig, d. h. hat keinen gültigen Beschuss. Ich bin mir nicht sicher, ob man so ein Gewehr überhaupt verkaufen darf.

Ich persönlich würde mit einer solchen Waffe, solange sie keinen neuen Beschuss bekommen hat, keinesfalls schießen. Wenn 20 Jahre nix passiert ist, heißt das noch lange nicht, dass das Gewehr bei Überdruck nicht platzt.

Ein fein und sorgsam über den Krater gezogenes Hütchen wird man bei der Vorstellung beim BA wohl entfernen lassen müssen, denn vermutlich will man dort erstmal prüfen, ob man von oben das Gewinde sehen kann bzw. das, was davon übrig ist.
 
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Meiner Meinung nach ist der Fall klar: ein Gewehr mit nach dem Beschuss in den Hülsenkopf eingeschwalbter Montage ist nach § 3 Abs. 2 S. 1 Beschussgesetz und § 5 Abs. 1 Nr. 2 b der Beschussverordnung wieder beschusspflichtig, d. h. hat keinen gültigen Beschuss. Ich bin mir nicht sicher, ob man so ein Gewehr überhaupt verkaufen darf.
Rein juristisch gesehen hast du wohl recht.

Österreichische Beschussämter nehmen solche Waffen nicht zum Beschuss an, deutsche wohl.

So ein erneuter Beschuss ist keine große Sache.

Die Chance dass die in Rede stehenden Waffe dabei zerlegt wird, denke ich, ist eher gering.

Und man wäre dann auf der sicheren Seite.

Gruß

HWL
 

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